Koalition stellte einige Änderungen im Nationalrat in Aussicht
Wien (pk) - Der Innenausschuss des Nationalrats hat grünes Licht für weitere Verschärfungen
im Asylrecht gegeben. SPÖ, ÖVP und das Team Stronach stimmten am 25.04. der umstrittenen Notstandsregelung
zur Begrenzung von Asylanträgen zu. Künftig werden nur noch einige wenige Flüchtlingsgruppen ein
Recht auf ein Asylverfahren haben, wenn die Regierung aufgrund der Entwicklung der Asylwerberzahlen die öffentliche
Ordnung und die innere Sicherheit in Österreich bedroht sieht. Für die Grünen und die NEOS sind
diese Bestimmungen eindeutig völkerrechts- und EU-widrig, sie konnten sich mit ihren Einwänden jedoch
nicht durchsetzen. Der FPÖ geht das beschlossene Gesetzespaket, zu dem auch die Einführung eines befristeten
Asylstatus und Restriktionen beim Familiennachzug gehören, hingegen zu wenig weit.
Dem Beschluss im Ausschuss war ein einwöchiges Begutachtungsverfahren zur neuen Notstandsregelung vorausgegangen.
Insgesamt trafen fünfzig zum Teil sehr kritische Stellungnahmen ein. Einzelnen Einwänden wollen die Koalitionsparteien
nun mit einem Abänderungsantrag bei der für Mittwoch geplanten Plenardebatte begegnen. Der Ausschuss
selbst nahm keine Änderungen mehr am vor eineinhalb Wochen präsentierten Gesetzentwurf vor. Erstmals
nahm der neue Innenminister Wolfgang Sobotka an den Ausschussberatungen teil. Er stellte sich voll hinter die von
seiner Vorgängerin Johanna Mikl-Leitner in die Wege geleitete Ausweitung der Grenzkontrollen.
Welche Änderungen im Plenum des Nationalrats geplant sind, skizzierte SPÖ-Abgeordneter Jürgen Schabhüttl.
Demnach soll die Verordnung der Regierung, mit der das Asylrecht eingeschränkt wird, eine maximale Gültigkeitsdauer
von sechs Monaten haben, bei dreimaliger Verlängerungsmöglichkeit. Die Sonderbestimmungen können
also für maximal zwei Jahre in Kraft gesetzt werden. Außerdem wurden die Vorgaben für die Begründung
der Verordnung präzisiert. Bei der Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze wird insbesondere
das Kindeswohl zu berücksichtigen sein. Maximal dauern sollen Asylverfahren künftig nicht wie ursprünglich
vorgesehen 18 Monate, vielmehr ist geplant, die Obergrenze mit 15 Monaten – statt derzeit 6 Monate - festzulegen.
Die neuen Bestimmungen zur Rechtsberatung sollen laut geplantem Abänderungsantrag erst im Oktober 2016 in
Kraft treten.
SPÖ und ÖVP mit Kompromiss zufrieden
Sowohl ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon als auch SPÖ-Abgeordneter Hannes Fazekas zeigten sich mit
dem vereinbarten Paket zufrieden. Fazekas räumte ein, dass es in der SPÖ eine durchaus kontroversielle
Diskussion über die geplanten Sonderbestimmungen gebe, seiner Meinung nach wäre es aber unverantwortlich,
die Zahl der Asylanträge nicht zu begrenzen. Die SPÖ fühle sich der österreichischen Bevölkerung
verpflichtet, bekräftigte er. Man müsse reagieren, nachdem man von der EU alleine gelassen wurde. Der
Erlass der Verordnung sei überdies kein einfacher Akt, es brauche eine genaue Begründung und die Einbindung
des Parlaments, betonte Fazekas.
Die Regierungsparteien hätten die Gesetzesvorlage "nicht aus Jux und Tollerei" vorgelegt, bekräftigte
Abgeordneter Werner Amon neuerlich. Vielmehr handle es um eine "Notwehrmaßnahme". Österreich
habe gewisse Kapazitätsobergrenzen. Es gehe auch darum, die aufgenommenen Flüchtlinge gut zu versorgen
und zu integrieren. Noch einmal die gleiche Zahl von Flüchtlingen wie im vergangenen Jahr wäre nicht
verkraftbar.
Das sieht auch Amons Fraktionskollege Rouven Ertlschweiger so. "Österreich braucht eine Atempause",
man dürfe die Bevölkerung nicht überfordern. Es werde ohnehin eines Herkulesaktes bedürfen,
die bisher aufgenommenen Flüchtlinge zu integrieren, und zwar sowohl in personeller als auch in finanzieller
Hinsicht. Hätte die EU ihre Hausaufgaben gemacht, hätte es nicht soweit kommen müssen, so Ertlschweiger.
Amon wies auch Kritik an der Vorgehensweise der Regierungsparteien zurück. Selbst längere Ausschussberatungen
hätten zu keiner Annäherung zwischen der Position seiner Fraktion und jener der Grünen geführt,
ist er sich sicher.
Grüne und NEOS warnen vor "rechtsstaatlichem Dammbruch"
Scharfe Kritik am Gesetz kam weiter von den Grünen und den NEOS. So sprach Grün-Abgeordnete Alev Korun
von einer "brandgefährlichen" Gesetzesvorlage und einem "rechtstaatlichen Dammbruch" und
zeigte sich überzeugt, dass die Sonderbestimmungen einer Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof bzw.
durch den Europäischen Gerichtshof nicht standhalten werden. Dies sei auch der allgemeine Sukkus der Stellungnahmen
gewesen. Korun befürchtet außerdem, dass die "nationalstaatliche Abschottung" Österreichs
eine gesamteuropäische Lösung erschweren wird, zudem drohen ihr zufolge Kettenabschiebungen.
Sowohl Korun als auch ihr Fraktionskollege Peter Pilz rechnen darüber hinaus mit einem Anstieg der Schlepperkriminalität,
wenn man die wenigen legalen Fluchtwege zur Gänze schließt. Die Flüchtlinge würden sich nicht
in Luft auflösen, gab Korun zu bedenken. Sie wertete es überdies als eine Verdrehung der Tatsachen, wenn
man eine Notsituation in Österreich heraufbeschwört und damit die tatsächliche Not der flüchtenden
Menschen unsichtbar machen will.
Der Justizsprecher der Grünen Albert Steinhauser warnte insbesondere davor, sich von der Rechtsstaatlichkeit
zu verabschieden. Wie NEOS-Abgeordneter Nikolaus Alm befürchtet er, dass mit dem neuen Notverordnungsrecht
der Regierung die "Büchse der Pandora" geöffnet wird. Bei der nächsten Wirtschaftskrise
werde man dann vielleicht die ArbeitnehmerInnenrechte per Notverordnung beschneiden, um Unternehmen vor einer Pleite
zu retten. Steinhauser ortet überdies einen erheblichen Widerspruch in der Argumentation der Regierungsparteien,
schließlich laufe das vorgesehene "Asyl auf Zeit" der angestrebten Integration von Flüchtlingen
entgegen.
Eine Reihe rechtlicher Bedenken äußerte auch NEOS-Abgeordneter Alm. Es sei gesetzlich unklar definiert,
wann tatsächlich ein Notstand vorliege, hielt er fest. Seiner Meinung nach kann das Recht auf Zugang zu einem
Asylverfahren, das europarechtliches Primärrecht sei, außerdem nicht durch eine Verordnung ausgehebelt
werden. Das nächste Mal könnten die Regierungsparteien beispielsweise auf die Idee kommen, nach Terroranschlägen
die Grundrechte massiv einzuschränken.
FPÖ: Gesetzesnovelle ist "Flickwerk"
Kritisch mit der Gesetzesnovelle setzte sich auch FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann auseinander, allerdings
aus einer anderen Perspektive. Seiner Meinung nach sind die neuen Sonderbestimmungen eine reine Placebomaßnahme,
die man gar nicht bräuchte, hätte sich Österreich in der Vergangenheit an nationales und internationales
Recht gehalten. Statt nun mit einem "Flickwerk" zur reagieren, wäre es seiner Meinung nach angebracht,
das Asylrecht vollkommen neu aufzusetzen und intensiver darüber nachzudenken, wie man illegal in Österreich
aufhältige Fremde so rasch wie möglich wieder außer Landes bringen kann. Die geplante Verlängerung
der Asylverfahren widerspreche zudem nicht nur dem bisherigen Ziel, Asylverfahren zu beschleunigen, sondern werde
auch zu enormen Zusatzkosten bei der Grundversorgung führen. Derzeit finde eine Völkerwanderung unter
dem Deckmantel des Asyl statt, beurteilt Darmann die allgemeine Situation.
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Team Stronach sieht Gesetzesbeschluss als notwendiges Zeichen
Zustimmung zum Gesetzentwurf kam vom Team-Stronach-Abgeordneten Christoph Hagen. Es sei notwendig, ein Zeichen
zu setzen und die Bremse anzuziehen, um die Lage wieder in den Griff zu bekommen, unterstrich er. Hagen hofft,
damit auch die EU aufrütteln zu können. Der Gesetzentwurf kann seiner Meinung nach aber nur ein erster
Schritt sein, dem weitere folgen müssten. Unter anderem trat er für eine weitere Verschärfung der
Strafen für Schlepper ein.
Innenministerium sieht sich für erweiterte Grenzkontrollen gerüstet
Innenminister Wolfgang Sobotka verteidigte die Gesetzesnovelle angesichts einer fehlenden gesamteuropäischen
Lösung als unumgänglich. Die Zahl der Asylverfahren mengenmäßig zu beschränken, widerspricht
seiner Ansicht nach weder den Menschenrechten noch der Verfassung. Im Übrigen seien weder Griechenland noch
Italien in der Vergangenheit für ihr Asyl- und Schengenmanagement sanktioniert worden, machte er geltend.
Als einen Knackpunkt für das Wirksamwerden der Sonderbestimmungen nannte Sobotka die Entwicklungen am Arbeitsmarkt.
Es gebe jetzt schon eine enorm hohe Arbeitslosigkeit unter Personen mit keiner bzw. niedriger Ausbildung, hob er
hervor, Diese Situation werde sich durch die Flüchtlinge verschärfen. Die Regierung müsse also handeln.
Ausdrücklich betonte Sobotka, dass Österreich seine Grenzen nicht schließe. Vielmehr gehe es darum,
mit dem geplanten Grenzmanagement Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen. Der Verkehr werde weiter fließen, nur
etwas langsamer. In diesem Sinn kann der Minister auch den Vorwurf der nationalstaatlichen Abschottung nicht nachvollziehen.
Sobotka wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass man in den ersten drei Monaten dieses Jahres um 38% mehr
illegale Fremde in Österreich aufgegriffen habe als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Für die Ausweitung des Grenzmanagements sieht sich das Innenministerium sowohl personell als auch organisatorisch
gut gerüstet. So wies der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Konrad Kogler auf bereits
erfolgte und noch bevorstehende Personalaufstockungen hin. Gleichzeitig sei man dabei, das "Modell Spielfeld"
auf weitere 13 Standorte auszuweiten. Parallel dazu gebe es verstärkte Kontrollen im Hinterland, um Schlepperaktivitäten
effizient zu bekämpfen.
Mit höheren Kosten durch längere Asylverfahren rechnet Sektionschef Mathias Vogl nicht. Schon jetzt werde
die Sechsmonatsfrist im wieder überschritten, im Durchschnitt dauert ein Asylverfahren ihm zufolge derzeit
7,5 Monate. Durch die gesetzliche Verlängerung werde man sich den Verwaltungsaufwand für Säumnisbeschwerden
ersparen. Vogl machte außerdem darauf aufmerksam, dass die verlängerte Verfahrensdauer bis 31. Mai 2018
befristet ist. Innenminister Sobotka hob hervor, dass höheren Kosten für die Grundversorgung geringere
Kosten für die Mindestsicherung gegenüber stehen.
Gegenüber Abgeordnetem Pilz betonte Sobotka, dass zunächst illegale Fluchtwege geschlossen werden müssten,
bevor Österreich verstärkt legale Fluchtwege öffne. Im Übrigen sei Österreich bei Resettlementprogrammen
schon jetzt Spitzenreiter in der EU. Laut dem Leiter des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl Wolfgang Taucher
hat Österreich bisher 1.425 von 1.900 zugesagten Flüchtlingen aus Lagern im Libanon, in Jordanien und
in der Türkei übernommen.
Sonderbestimmungen zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit
Die in das Asylgesetz eingebauten neuen "Sonderbestimmungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
und des Schutzes der inneren Sicherheit" sollen laut Gesetzentwurf dann wirksam werden, wenn die Bundesregierung
aufgrund der zahlenmäßigen Entwicklung der Asylanträge die Gefahr einer Krisensituation sieht und
– im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats – eine entsprechende Verordnung erlassen hat. Ein bereits
eingetretener Notstand ist nicht erforderlich, es reicht aus, dass die Politik eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit
der staatlichen Einrichtungen und öffentlichen Dienste als sehr wahrscheinlich erachtet und gleichzeitig temporäre
Grenzkontrollen durchgeführt werden.
Die Sonderbestimmungen erlauben es den zuständigen Behörden vorübergehend, Flüchtlingen die
Einreise nach Österreich auch dann zu verweigern bzw. sie in das Einreiseland zurückzuweisen oder zurückzuschieben,
wenn diese Asyl beantragt haben. Ausnahmen sieht das Gesetz nur für Flüchtlinge vor, die enge Angehörige
in Österreich haben oder denen im Land, in das sie zurückgeschoben werden, Folter oder andere unmenschliche
Behandlung droht. Auch wenn das Einreiseland nicht eruierbar ist, wird ein Asylverfahren in Österreich durchgeführt.
Die Prüfung des Sachverhalts soll in den geplanten neuen Registrierstellen an der österreichischen Grenze
vorgenommen werden, in die man auch illegal eingereiste Flüchtlinge zu bringen beabsichtigt. Gegen die Entscheidung
der Behörden ist eine so genannte "Maßnahmenbeschwerde" bei den Landesverwaltungsgerichten
möglich.
Anerkannte Flüchtlinge erhalten vorerst nur noch befristetes Aufenthaltsrecht
Hintergrund für die neuen Sonderbestimmungen ist das Bestreben der Regierung, die Zahl der Asylanträge
auf 37.500 im heurigen Jahr zu begrenzen. Um eine rasche parlamentarische Beschlussfassung sicherzustellen, wurde
die Verordnungsermächtigung in Form eines gesamtändernden Abänderungsantrags mit einem von der Regierung
vorgelegten Gesetzespaket ( 996 d.B.) zusammengeführt, das bereits seit Jänner unter dem Titel "Asyl
auf Zeit" im Parlament diskutiert wird und dessen Ziel es unter anderem ist, Österreich als Fluchtziel
unattraktiver zu machen. Ergänzend dazu wurde vom Ausschuss mit S-V-F-N-T-Mehrheit eine Novellierung des Grenzkontrollgesetzes
( 1531/A) beschlossen, sie soll den zuständigen Sicherheitsorganen die Abnahme und Speicherung von Fingerabdrücken
von Flüchtlingen an den österreichischen Grenzen erleichtern.
Jährliche Überprüfung der Gefährdungslage in wichtigsten Fluchtländern
Gemäß dem Gesetzentwurf ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Hinkunft ausdrücklich
dazu angehalten, die Gefährdungslage in den wesentlichsten Herkunftsländern der Flüchtlinge einmal
jährlich zu überprüfen und bei einer positiven Einschätzung der Situation vor Ort ein Verfahren
zur Aberkennung des Asylstatus einzuleiten. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Flüchtling einen befristeten
oder einen unbefristeten Asylstatus hat. Jeder Fall ist allerdings mit Bedachtnahme auf die jeweiligen Fluchtgründe
individuell zu prüfen. Die vorerst auf drei Jahre befristete Aufenthaltsberechtigung wird bei einer anhaltenden
Bedrohungslage im Fluchtland – ohne Einzelfallprüfung – automatisch verlängert.
Familiennachzug wird erschwert
Was den Familiennachzug betrifft, haben nahe Angehörige von Flüchtlingen – Ehegatten und minderjährige
Kinder – künftig nur noch drei Monate Zeit, um bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im
Ausland eine Einreise nach Österreich zu beantragen. Erfolgt die Antragstellung später, hat der Familienangehörige
Unterkunft, Krankenversicherung und ein ausreichendes Einkommen gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
nachzuweisen. Subsidiär Schutzberechtigte, also Flüchtlinge, die zwar keinen Asylstatus erhalten haben,
wegen drohender Gefahr jedoch nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können, müssen generell zumindest
drei Jahre auf den Nachzug ihrer Familie warten und ausreichend Geldmittel vorweisen. Allerdings können im
Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention auch Ausnahmen gewährt werden. Von Vornherein gewisse
Erleichterungen gibt es für Eltern unbegleiteter minderjähriger Asyl- und Schutzberechtigter.
Gelten sollen die neuen Bestimmungen grundsätzlich für alle Flüchtlinge, die nach dem 15. November
2015 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, außer sie haben inzwischen bereits Asyl erhalten.
Verpflichtender Integrations-Check
Um die Integration zu fördern, werden Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte darüber hinaus
künftig ausdrücklich dazu angehalten, sich zum Zweck der Integrationsförderung beim für das
jeweilige Bundesland zuständigen Integrationszentrum des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF)
zu melden. Wer Deutschkurse und andere Integrationskurse, etwa zur Vermittlung von Grundkenntnissen der demokratischen
Ordnung in Österreich, absolviert, hat eine höhere Chance, aufgrund von erfolgreicher Integration nicht
in sein Heimatland zurückgeschickt zu werden, sollten die Fluchtgründe wegfallen. Die Kurse dürfen
nach Maßgabe vorhandener Ressourcen künftig auch AsylwerberInnen angeboten werden, wenn diese eine gute
Chance auf internationalen Schutz haben.
Mit der Änderung des Grenzkontrollgesetzes und des BFA-Verfahrensgesetzes wird klargestellt, dass die zuständigen
Sicherheitsorgane von allen Fremden, die nach Österreich einreisen wollen, Fingerabdrücke abnehmen dürfen
bzw. diese in anderer Form erkennungsdienstlich behandeln können, wenn die Identitätsfeststellung auf
anderem Weg nicht möglich ist.
Asylverfahren dürfen vorübergehend bis zu 15 Monate dauern
Die hohe Zahl von Asylanträgen in den vergangenen Monaten wird außerdem zum Anlass genommen, die
zulässige Bearbeitungsdauer von Asylanträgen vorübergehend zu verlängern. Statt derzeit sechs
Monate hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) künftig bis zu 15 Monate Zeit, um eine Entscheidung
zu treffen. Gemäß dem vorliegenden Entwurf soll diese Frist in begründeten Einzelfällen um
weitere drei Monate verlängert werden dürfen, dieser Passus soll laut Schabhüttl aber noch aus dem
Entwurf gestrichen werden.
Darüber hinaus wird mit dem Abänderungsantrag die maximal erlaubte Anhaltedauer für Fremde, die
in einen anderen Schengenstaat zurückgebracht werden sollen, von 5 Tagen auf 14 Tage verlängert. Zusätzlich
ist eine weitere 72stündige Anhaltung kurz vor der Zurückschiebung möglich. Analog dazu wird auch
die Frist für Zurückschiebungen auf zwei Wochen ausgedehnt. Schließlich werden in Umsetzung eines
VfGH-Urteils die Bestimmungen über die Rechtsberatung neu gefasst.
FPÖ fordert Abwicklung von Asylverfahren innerhalb von drei Monaten
Mitverhandelt mit der Regierungsvorlage wurde eine Reihe von Oppositionsanträgen, die bei der Abstimmung jedoch
keine Mehrheit fanden. So fordert die FPÖ die konsequente Abschiebung von Wirtschaftsflüchtlingen ( 1429/A(E)),
die Abwicklung von Asylverfahren innerhalb von drei Monaten und die ausnahmslose Unterbringung von AsylwerberInnen
in Bundeseinrichtungen ( 1528/A(E)). Gleichzeitig wünscht sie sich, dass das Weiterbestehen der Asylgründe
halbjährlich geprüft wird.
Hauptstoßrichtung eines Antrags der Grünen ist eine nachhaltige und solidarische Flüchtlingspolitik
in der Europäischen Union ( 333/A(E)). Dazu gehören nach Meinung von Abgeordneter Korun auch eine gemeinsame
Krisenprävention, legale Einreisemöglichkeiten für AsylwerberInnen und einheitlich hohe Standards
für Asylverfahren. Die NEOS wiederum mahnen genauere Asylstatistiken ( 789/A(E)) sowie eine generelle Vereinfachung
des ihrer Ansicht nach viel zu komplizierten Fremdenrechts ( 1020/A(E)) ein. Unzufrieden mit dem vorhandenen Datenmaterial
ist auch das Team Stronach, Abgeordneter Christoph Hagen drängt auf eine tagesaktuelle Flüchtlingsstatistik
nach dem Vorbild Sloweniens ( 1583/A(E)).
Kriminalitätsstatistik: Team Stronach für Angabe des Migrationshintergrunds
Abseits des Themas Asyl geht es dem Team Stronach darum, in der Kriminalitätsstatistik künftig den Migrationshintergrund
bei Täterinnen und Tätern mit österreichischer Staatsbürgerschaft auszuweisen, und zwar sowohl
in der 1., 2. und 3. Generation ( 1522/A(E)). Nach Meinung von Abgeordnetem Christoph Hagen wäre es zur Sicherstellung
einer gelungenen Integration wichtig zu wissen, wie viele Personen mit Migrationshintergrund eine Straftat begehen.
Damit könnte man Integrationsmaßnahmen zielgerichteter gestalten.
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