Asylrecht: Parlamentarischer Innenausschuss gibt
 grünes Licht für Notstandsregelung

 

erstellt am
26. 04. 16
11:00 MEZ

Koalition stellte einige Änderungen im Nationalrat in Aussicht
Wien (pk) - Der Innenausschuss des Nationalrats hat grünes Licht für weitere Verschärfungen im Asylrecht gegeben. SPÖ, ÖVP und das Team Stronach stimmten am 25.04. der umstrittenen Notstandsregelung zur Begrenzung von Asylanträgen zu. Künftig werden nur noch einige wenige Flüchtlingsgruppen ein Recht auf ein Asylverfahren haben, wenn die Regierung aufgrund der Entwicklung der Asylwerberzahlen die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit in Österreich bedroht sieht. Für die Grünen und die NEOS sind diese Bestimmungen eindeutig völkerrechts- und EU-widrig, sie konnten sich mit ihren Einwänden jedoch nicht durchsetzen. Der FPÖ geht das beschlossene Gesetzespaket, zu dem auch die Einführung eines befristeten Asylstatus und Restriktionen beim Familiennachzug gehören, hingegen zu wenig weit.

Dem Beschluss im Ausschuss war ein einwöchiges Begutachtungsverfahren zur neuen Notstandsregelung vorausgegangen. Insgesamt trafen fünfzig zum Teil sehr kritische Stellungnahmen ein. Einzelnen Einwänden wollen die Koalitionsparteien nun mit einem Abänderungsantrag bei der für Mittwoch geplanten Plenardebatte begegnen. Der Ausschuss selbst nahm keine Änderungen mehr am vor eineinhalb Wochen präsentierten Gesetzentwurf vor. Erstmals nahm der neue Innenminister Wolfgang Sobotka an den Ausschussberatungen teil. Er stellte sich voll hinter die von seiner Vorgängerin Johanna Mikl-Leitner in die Wege geleitete Ausweitung der Grenzkontrollen.

Welche Änderungen im Plenum des Nationalrats geplant sind, skizzierte SPÖ-Abgeordneter Jürgen Schabhüttl. Demnach soll die Verordnung der Regierung, mit der das Asylrecht eingeschränkt wird, eine maximale Gültigkeitsdauer von sechs Monaten haben, bei dreimaliger Verlängerungsmöglichkeit. Die Sonderbestimmungen können also für maximal zwei Jahre in Kraft gesetzt werden. Außerdem wurden die Vorgaben für die Begründung der Verordnung präzisiert. Bei der Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze wird insbesondere das Kindeswohl zu berücksichtigen sein. Maximal dauern sollen Asylverfahren künftig nicht wie ursprünglich vorgesehen 18 Monate, vielmehr ist geplant, die Obergrenze mit 15 Monaten – statt derzeit 6 Monate - festzulegen. Die neuen Bestimmungen zur Rechtsberatung sollen laut geplantem Abänderungsantrag erst im Oktober 2016 in Kraft treten.

SPÖ und ÖVP mit Kompromiss zufrieden
Sowohl ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon als auch SPÖ-Abgeordneter Hannes Fazekas zeigten sich mit dem vereinbarten Paket zufrieden. Fazekas räumte ein, dass es in der SPÖ eine durchaus kontroversielle Diskussion über die geplanten Sonderbestimmungen gebe, seiner Meinung nach wäre es aber unverantwortlich, die Zahl der Asylanträge nicht zu begrenzen. Die SPÖ fühle sich der österreichischen Bevölkerung verpflichtet, bekräftigte er. Man müsse reagieren, nachdem man von der EU alleine gelassen wurde. Der Erlass der Verordnung sei überdies kein einfacher Akt, es brauche eine genaue Begründung und die Einbindung des Parlaments, betonte Fazekas.

Die Regierungsparteien hätten die Gesetzesvorlage "nicht aus Jux und Tollerei" vorgelegt, bekräftigte Abgeordneter Werner Amon neuerlich. Vielmehr handle es um eine "Notwehrmaßnahme". Österreich habe gewisse Kapazitätsobergrenzen. Es gehe auch darum, die aufgenommenen Flüchtlinge gut zu versorgen und zu integrieren. Noch einmal die gleiche Zahl von Flüchtlingen wie im vergangenen Jahr wäre nicht verkraftbar.

Das sieht auch Amons Fraktionskollege Rouven Ertlschweiger so. "Österreich braucht eine Atempause", man dürfe die Bevölkerung nicht überfordern. Es werde ohnehin eines Herkulesaktes bedürfen, die bisher aufgenommenen Flüchtlinge zu integrieren, und zwar sowohl in personeller als auch in finanzieller Hinsicht. Hätte die EU ihre Hausaufgaben gemacht, hätte es nicht soweit kommen müssen, so Ertlschweiger. Amon wies auch Kritik an der Vorgehensweise der Regierungsparteien zurück. Selbst längere Ausschussberatungen hätten zu keiner Annäherung zwischen der Position seiner Fraktion und jener der Grünen geführt, ist er sich sicher.

Grüne und NEOS warnen vor "rechtsstaatlichem Dammbruch"
Scharfe Kritik am Gesetz kam weiter von den Grünen und den NEOS. So sprach Grün-Abgeordnete Alev Korun von einer "brandgefährlichen" Gesetzesvorlage und einem "rechtstaatlichen Dammbruch" und zeigte sich überzeugt, dass die Sonderbestimmungen einer Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof bzw. durch den Europäischen Gerichtshof nicht standhalten werden. Dies sei auch der allgemeine Sukkus der Stellungnahmen gewesen. Korun befürchtet außerdem, dass die "nationalstaatliche Abschottung" Österreichs eine gesamteuropäische Lösung erschweren wird, zudem drohen ihr zufolge Kettenabschiebungen.

Sowohl Korun als auch ihr Fraktionskollege Peter Pilz rechnen darüber hinaus mit einem Anstieg der Schlepperkriminalität, wenn man die wenigen legalen Fluchtwege zur Gänze schließt. Die Flüchtlinge würden sich nicht in Luft auflösen, gab Korun zu bedenken. Sie wertete es überdies als eine Verdrehung der Tatsachen, wenn man eine Notsituation in Österreich heraufbeschwört und damit die tatsächliche Not der flüchtenden Menschen unsichtbar machen will.

Der Justizsprecher der Grünen Albert Steinhauser warnte insbesondere davor, sich von der Rechtsstaatlichkeit zu verabschieden. Wie NEOS-Abgeordneter Nikolaus Alm befürchtet er, dass mit dem neuen Notverordnungsrecht der Regierung die "Büchse der Pandora" geöffnet wird. Bei der nächsten Wirtschaftskrise werde man dann vielleicht die ArbeitnehmerInnenrechte per Notverordnung beschneiden, um Unternehmen vor einer Pleite zu retten. Steinhauser ortet überdies einen erheblichen Widerspruch in der Argumentation der Regierungsparteien, schließlich laufe das vorgesehene "Asyl auf Zeit" der angestrebten Integration von Flüchtlingen entgegen.

Eine Reihe rechtlicher Bedenken äußerte auch NEOS-Abgeordneter Alm. Es sei gesetzlich unklar definiert, wann tatsächlich ein Notstand vorliege, hielt er fest. Seiner Meinung nach kann das Recht auf Zugang zu einem Asylverfahren, das europarechtliches Primärrecht sei, außerdem nicht durch eine Verordnung ausgehebelt werden. Das nächste Mal könnten die Regierungsparteien beispielsweise auf die Idee kommen, nach Terroranschlägen die Grundrechte massiv einzuschränken.

FPÖ: Gesetzesnovelle ist "Flickwerk"
Kritisch mit der Gesetzesnovelle setzte sich auch FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann auseinander, allerdings aus einer anderen Perspektive. Seiner Meinung nach sind die neuen Sonderbestimmungen eine reine Placebomaßnahme, die man gar nicht bräuchte, hätte sich Österreich in der Vergangenheit an nationales und internationales Recht gehalten. Statt nun mit einem "Flickwerk" zur reagieren, wäre es seiner Meinung nach angebracht, das Asylrecht vollkommen neu aufzusetzen und intensiver darüber nachzudenken, wie man illegal in Österreich aufhältige Fremde so rasch wie möglich wieder außer Landes bringen kann. Die geplante Verlängerung der Asylverfahren widerspreche zudem nicht nur dem bisherigen Ziel, Asylverfahren zu beschleunigen, sondern werde auch zu enormen Zusatzkosten bei der Grundversorgung führen. Derzeit finde eine Völkerwanderung unter dem Deckmantel des Asyl statt, beurteilt Darmann die allgemeine Situation.

 

 

Team Stronach sieht Gesetzesbeschluss als notwendiges Zeichen
Zustimmung zum Gesetzentwurf kam vom Team-Stronach-Abgeordneten Christoph Hagen. Es sei notwendig, ein Zeichen zu setzen und die Bremse anzuziehen, um die Lage wieder in den Griff zu bekommen, unterstrich er. Hagen hofft, damit auch die EU aufrütteln zu können. Der Gesetzentwurf kann seiner Meinung nach aber nur ein erster Schritt sein, dem weitere folgen müssten. Unter anderem trat er für eine weitere Verschärfung der Strafen für Schlepper ein.

Innenministerium sieht sich für erweiterte Grenzkontrollen gerüstet
Innenminister Wolfgang Sobotka verteidigte die Gesetzesnovelle angesichts einer fehlenden gesamteuropäischen Lösung als unumgänglich. Die Zahl der Asylverfahren mengenmäßig zu beschränken, widerspricht seiner Ansicht nach weder den Menschenrechten noch der Verfassung. Im Übrigen seien weder Griechenland noch Italien in der Vergangenheit für ihr Asyl- und Schengenmanagement sanktioniert worden, machte er geltend.

Als einen Knackpunkt für das Wirksamwerden der Sonderbestimmungen nannte Sobotka die Entwicklungen am Arbeitsmarkt. Es gebe jetzt schon eine enorm hohe Arbeitslosigkeit unter Personen mit keiner bzw. niedriger Ausbildung, hob er hervor, Diese Situation werde sich durch die Flüchtlinge verschärfen. Die Regierung müsse also handeln.

Ausdrücklich betonte Sobotka, dass Österreich seine Grenzen nicht schließe. Vielmehr gehe es darum, mit dem geplanten Grenzmanagement Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen. Der Verkehr werde weiter fließen, nur etwas langsamer. In diesem Sinn kann der Minister auch den Vorwurf der nationalstaatlichen Abschottung nicht nachvollziehen. Sobotka wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass man in den ersten drei Monaten dieses Jahres um 38% mehr illegale Fremde in Österreich aufgegriffen habe als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Für die Ausweitung des Grenzmanagements sieht sich das Innenministerium sowohl personell als auch organisatorisch gut gerüstet. So wies der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Konrad Kogler auf bereits erfolgte und noch bevorstehende Personalaufstockungen hin. Gleichzeitig sei man dabei, das "Modell Spielfeld" auf weitere 13 Standorte auszuweiten. Parallel dazu gebe es verstärkte Kontrollen im Hinterland, um Schlepperaktivitäten effizient zu bekämpfen.

Mit höheren Kosten durch längere Asylverfahren rechnet Sektionschef Mathias Vogl nicht. Schon jetzt werde die Sechsmonatsfrist im wieder überschritten, im Durchschnitt dauert ein Asylverfahren ihm zufolge derzeit 7,5 Monate. Durch die gesetzliche Verlängerung werde man sich den Verwaltungsaufwand für Säumnisbeschwerden ersparen. Vogl machte außerdem darauf aufmerksam, dass die verlängerte Verfahrensdauer bis 31. Mai 2018 befristet ist. Innenminister Sobotka hob hervor, dass höheren Kosten für die Grundversorgung geringere Kosten für die Mindestsicherung gegenüber stehen.

Gegenüber Abgeordnetem Pilz betonte Sobotka, dass zunächst illegale Fluchtwege geschlossen werden müssten, bevor Österreich verstärkt legale Fluchtwege öffne. Im Übrigen sei Österreich bei Resettlementprogrammen schon jetzt Spitzenreiter in der EU. Laut dem Leiter des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl Wolfgang Taucher hat Österreich bisher 1.425 von 1.900 zugesagten Flüchtlingen aus Lagern im Libanon, in Jordanien und in der Türkei übernommen.

Sonderbestimmungen zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit
Die in das Asylgesetz eingebauten neuen "Sonderbestimmungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit" sollen laut Gesetzentwurf dann wirksam werden, wenn die Bundesregierung aufgrund der zahlenmäßigen Entwicklung der Asylanträge die Gefahr einer Krisensituation sieht und – im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats – eine entsprechende Verordnung erlassen hat. Ein bereits eingetretener Notstand ist nicht erforderlich, es reicht aus, dass die Politik eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der staatlichen Einrichtungen und öffentlichen Dienste als sehr wahrscheinlich erachtet und gleichzeitig temporäre Grenzkontrollen durchgeführt werden.

Die Sonderbestimmungen erlauben es den zuständigen Behörden vorübergehend, Flüchtlingen die Einreise nach Österreich auch dann zu verweigern bzw. sie in das Einreiseland zurückzuweisen oder zurückzuschieben, wenn diese Asyl beantragt haben. Ausnahmen sieht das Gesetz nur für Flüchtlinge vor, die enge Angehörige in Österreich haben oder denen im Land, in das sie zurückgeschoben werden, Folter oder andere unmenschliche Behandlung droht. Auch wenn das Einreiseland nicht eruierbar ist, wird ein Asylverfahren in Österreich durchgeführt.

Die Prüfung des Sachverhalts soll in den geplanten neuen Registrierstellen an der österreichischen Grenze vorgenommen werden, in die man auch illegal eingereiste Flüchtlinge zu bringen beabsichtigt. Gegen die Entscheidung der Behörden ist eine so genannte "Maßnahmenbeschwerde" bei den Landesverwaltungsgerichten möglich.

Anerkannte Flüchtlinge erhalten vorerst nur noch befristetes Aufenthaltsrecht
Hintergrund für die neuen Sonderbestimmungen ist das Bestreben der Regierung, die Zahl der Asylanträge auf 37.500 im heurigen Jahr zu begrenzen. Um eine rasche parlamentarische Beschlussfassung sicherzustellen, wurde die Verordnungsermächtigung in Form eines gesamtändernden Abänderungsantrags mit einem von der Regierung vorgelegten Gesetzespaket ( 996 d.B.) zusammengeführt, das bereits seit Jänner unter dem Titel "Asyl auf Zeit" im Parlament diskutiert wird und dessen Ziel es unter anderem ist, Österreich als Fluchtziel unattraktiver zu machen. Ergänzend dazu wurde vom Ausschuss mit S-V-F-N-T-Mehrheit eine Novellierung des Grenzkontrollgesetzes ( 1531/A) beschlossen, sie soll den zuständigen Sicherheitsorganen die Abnahme und Speicherung von Fingerabdrücken von Flüchtlingen an den österreichischen Grenzen erleichtern.

Jährliche Überprüfung der Gefährdungslage in wichtigsten Fluchtländern
Gemäß dem Gesetzentwurf ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Hinkunft ausdrücklich dazu angehalten, die Gefährdungslage in den wesentlichsten Herkunftsländern der Flüchtlinge einmal jährlich zu überprüfen und bei einer positiven Einschätzung der Situation vor Ort ein Verfahren zur Aberkennung des Asylstatus einzuleiten. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Flüchtling einen befristeten oder einen unbefristeten Asylstatus hat. Jeder Fall ist allerdings mit Bedachtnahme auf die jeweiligen Fluchtgründe individuell zu prüfen. Die vorerst auf drei Jahre befristete Aufenthaltsberechtigung wird bei einer anhaltenden Bedrohungslage im Fluchtland – ohne Einzelfallprüfung – automatisch verlängert.

Familiennachzug wird erschwert
Was den Familiennachzug betrifft, haben nahe Angehörige von Flüchtlingen – Ehegatten und minderjährige Kinder – künftig nur noch drei Monate Zeit, um bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland eine Einreise nach Österreich zu beantragen. Erfolgt die Antragstellung später, hat der Familienangehörige Unterkunft, Krankenversicherung und ein ausreichendes Einkommen gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz nachzuweisen. Subsidiär Schutzberechtigte, also Flüchtlinge, die zwar keinen Asylstatus erhalten haben, wegen drohender Gefahr jedoch nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können, müssen generell zumindest drei Jahre auf den Nachzug ihrer Familie warten und ausreichend Geldmittel vorweisen. Allerdings können im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention auch Ausnahmen gewährt werden. Von Vornherein gewisse Erleichterungen gibt es für Eltern unbegleiteter minderjähriger Asyl- und Schutzberechtigter.

Gelten sollen die neuen Bestimmungen grundsätzlich für alle Flüchtlinge, die nach dem 15. November 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, außer sie haben inzwischen bereits Asyl erhalten.

Verpflichtender Integrations-Check
Um die Integration zu fördern, werden Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte darüber hinaus künftig ausdrücklich dazu angehalten, sich zum Zweck der Integrationsförderung beim für das jeweilige Bundesland zuständigen Integrationszentrum des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) zu melden. Wer Deutschkurse und andere Integrationskurse, etwa zur Vermittlung von Grundkenntnissen der demokratischen Ordnung in Österreich, absolviert, hat eine höhere Chance, aufgrund von erfolgreicher Integration nicht in sein Heimatland zurückgeschickt zu werden, sollten die Fluchtgründe wegfallen. Die Kurse dürfen nach Maßgabe vorhandener Ressourcen künftig auch AsylwerberInnen angeboten werden, wenn diese eine gute Chance auf internationalen Schutz haben.

Mit der Änderung des Grenzkontrollgesetzes und des BFA-Verfahrensgesetzes wird klargestellt, dass die zuständigen Sicherheitsorgane von allen Fremden, die nach Österreich einreisen wollen, Fingerabdrücke abnehmen dürfen bzw. diese in anderer Form erkennungsdienstlich behandeln können, wenn die Identitätsfeststellung auf anderem Weg nicht möglich ist.

Asylverfahren dürfen vorübergehend bis zu 15 Monate dauern
Die hohe Zahl von Asylanträgen in den vergangenen Monaten wird außerdem zum Anlass genommen, die zulässige Bearbeitungsdauer von Asylanträgen vorübergehend zu verlängern. Statt derzeit sechs Monate hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) künftig bis zu 15 Monate Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Gemäß dem vorliegenden Entwurf soll diese Frist in begründeten Einzelfällen um weitere drei Monate verlängert werden dürfen, dieser Passus soll laut Schabhüttl aber noch aus dem Entwurf gestrichen werden.

Darüber hinaus wird mit dem Abänderungsantrag die maximal erlaubte Anhaltedauer für Fremde, die in einen anderen Schengenstaat zurückgebracht werden sollen, von 5 Tagen auf 14 Tage verlängert. Zusätzlich ist eine weitere 72stündige Anhaltung kurz vor der Zurückschiebung möglich. Analog dazu wird auch die Frist für Zurückschiebungen auf zwei Wochen ausgedehnt. Schließlich werden in Umsetzung eines VfGH-Urteils die Bestimmungen über die Rechtsberatung neu gefasst.

FPÖ fordert Abwicklung von Asylverfahren innerhalb von drei Monaten
Mitverhandelt mit der Regierungsvorlage wurde eine Reihe von Oppositionsanträgen, die bei der Abstimmung jedoch keine Mehrheit fanden. So fordert die FPÖ die konsequente Abschiebung von Wirtschaftsflüchtlingen ( 1429/A(E)), die Abwicklung von Asylverfahren innerhalb von drei Monaten und die ausnahmslose Unterbringung von AsylwerberInnen in Bundeseinrichtungen ( 1528/A(E)). Gleichzeitig wünscht sie sich, dass das Weiterbestehen der Asylgründe halbjährlich geprüft wird.

Hauptstoßrichtung eines Antrags der Grünen ist eine nachhaltige und solidarische Flüchtlingspolitik in der Europäischen Union ( 333/A(E)). Dazu gehören nach Meinung von Abgeordneter Korun auch eine gemeinsame Krisenprävention, legale Einreisemöglichkeiten für AsylwerberInnen und einheitlich hohe Standards für Asylverfahren. Die NEOS wiederum mahnen genauere Asylstatistiken ( 789/A(E)) sowie eine generelle Vereinfachung des ihrer Ansicht nach viel zu komplizierten Fremdenrechts ( 1020/A(E)) ein. Unzufrieden mit dem vorhandenen Datenmaterial ist auch das Team Stronach, Abgeordneter Christoph Hagen drängt auf eine tagesaktuelle Flüchtlingsstatistik nach dem Vorbild Sloweniens ( 1583/A(E)).

Kriminalitätsstatistik: Team Stronach für Angabe des Migrationshintergrunds
Abseits des Themas Asyl geht es dem Team Stronach darum, in der Kriminalitätsstatistik künftig den Migrationshintergrund bei Täterinnen und Tätern mit österreichischer Staatsbürgerschaft auszuweisen, und zwar sowohl in der 1., 2. und 3. Generation ( 1522/A(E)). Nach Meinung von Abgeordnetem Christoph Hagen wäre es zur Sicherstellung einer gelungenen Integration wichtig zu wissen, wie viele Personen mit Migrationshintergrund eine Straftat begehen. Damit könnte man Integrationsmaßnahmen zielgerichteter gestalten.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

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