Am 26.04. Beschluss im Ministerrat - neues Kindergeld-Konto bringt mehr Flexibilität,
Fairness und Partnerschaftlichkeit für Eltern!
Wien (bmfj/bmbf) - „Es waren lange und intensive Verhandlungen aber wir konnten gestern Nacht, im Sinne
der Eltern, eine Einigung erzielen. Das Kindergeldkonto kommt ab dem 1. März 2017 und bringt mehr Flexibilität,
Fairness und Partnerschaftlichkeit für die Eltern“, so Familienministerin Sophie Karmasin und Frauenministerin
Gabriele Heinisch-Hosek unisono zum Beschluss des reformierten Kinderbetreuungsgeldes im Ministerrat am 26.04.
Das Kinderbetreuungsgeld hat ein jährliches Volumen von rund 1,1 Milliarden Euro, durch die Reform wurden
die finanziellen Unterschiede der früheren Pauschalvarianten aufgehoben. So ist sichergestellt, dass Mütter
und Väter eine einheitlichere Gesamtsumme erhalten (bis zu €16.449), unabhängig davon, wie lange sie
Kinderbetreuungsgeld beziehen. Künftig verschmelzen die vier Pauschalvarianten in ein flexibles Konto, das
einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt auch weiterhin bestehen. Durch eine flexibel wählbare
Bezugsdauer zwischen 12 und 28 Monaten für eine Person, oder 15 und 35 Monaten für beide Eltern zusammen,
können Familien nun ganz individuell die für sie ideale Kinderbetreuungsgeldvariante erstellen.
„Ich freue mich sehr, dass wir dem Wunsch der Eltern nach einer flexiblen Bezugsdauer, mehr Transparenz bei den
diversen Bezugsvarianten und finanzieller Fairness in Form einer Gesamtsumme -unabhängig von der Bezugsdauer
- nachkommen konnten. Dies ist die größte Reform des Kinderbetreuungsgeldes seit dem Jahr 2002“, freut
sich Karmasin über die heutige Beschlussfassung.
„Das neue Kinderbetreuungsgeldkonto bringt Österreich ein Stück weiter Richtung zeitgemäßes,
buntes Familienbild. Eltern müssen künftig ihr Leben nicht mehr entlang verschiedener starrer Kinderbetreuungsgeldvarianten
gestalten, sondern können ganz individuell entscheiden, wann sie wieder in den Beruf einsteigen möchten.
Damit bringt die Reform auch bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen“, so Bildungs- und Frauenministerin
Heinisch-Hosek.
Gegenüber dem Begutachtungsentwurf konnten noch folgende Punkte unter dem Aspekt der Flexibilisierung aufgenommen
werden: die Familienzeit kann in Zukunft zwischen 28 und 31 Tagen konsumiert werden (statt wie ursprünglich
geplant nur strikt 31 Tage), und das in einem Zeitraum innerhalb von 91 Tagen (statt 61) nach der Geburt. Während
der Familienzeit besteht im neuen Entwurf nun volle Kranken- und Pensionsversicherung. Zudem wird es nun möglich
sein, den Partnerschaftsbonus auch beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld in Anspruch zu nehmen.
„Erstmals gibt es für die Privatwirtschaft und den Öffentlichen Dienst einen bezahlten Papa- bzw. Babymonat.
Das ist ein großer Erfolg!“, zeigt sich Heinisch-Hosek zufrieden. „In den ersten 3 Monaten nach der Geburt
kann der Vater sich für 4 Wochen vom Arbeitgeber freistellen lassen, um diese wichtige Zeit mit seiner Familie
verbringen zu können. Dafür gibt es €700.-, das gilt für alle Familienformen! Wir wissen aus internationalen
Studien, dass der Papamonat dazu führt, dass sich Väter verstärkt an der Kinderbetreuung beteiligen.
Davon profitieren alle: Kinder erleben ihre Väter aktiv, Frauen steigen früher wieder in den Beruf ein
und auch der Wirtschaft geht es besser, wenn Gleichberechtigung gelebt wird“, so Ministerin Heinisch-Hosek.
„Besonders wichtig war mir bei dieser Reform, dem Wunsch nach mehr Partnerschaftlichkeit nachzukommen. Daher habe
ich mich für einen Partnerschaftsbonus in Höhe von zusätzlich €1.000 eingesetzt, den Eltern abrufen
können, wenn sie sich die Betreuung fair, also 50:50 oder 60:40 aufteilen. Dadurch möchte ich Väter
zusätzlich motivieren, sich verstärkt in dieser prägenden Lebensphase einzubringen. Dieser Partnerschaftsbonus
wird nun sowohl für das Kindergeld-Konto als auch für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld
gelten“, so Karmasin. Gleichzeitig wird der für Väter reservierte Teil von derzeit durchschnittlich 16%
auf 20% angehoben.
Die Vorlage soll sobald wie möglich dem Familienausschuss zugewiesen werden, der voraussichtlich im Juni
tagen wird. Inkrafttreten soll das neue Kindergeld-Konto ab 1. März 2017, für alle Geburten ab diesem
Zeitpunkt können junge Mütter und Väter somit vom neuen Kindergeld-Konto Gebrauch machen.
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