Rössler: Landesentwicklungsprogramm (LEP) ist das zentrale Instrument
der Landesraumplanung
Salzburg (lk) - Der Vorhabensbericht zur Gesamtneuaufstellung des Salzburger Landesentwicklungsprogramms
(LEP) wurde am 26.04. in der Salzburger Landeszeitung kundgemacht. Damit beginnt die vierwöchige Auflagefrist,
Stellungnahmen dazu können eingebracht werden. Der Vorhabensbericht beschreibt, welche Themen bei der Überarbeitung
des LEP bearbeitet werden sollen.
Die Abteilung Wohnen und Raumplanung des Landes Salzburg hat im Herbst 2013 das Verfahren zur Überarbeitung
des Landesentwicklungsprogramms 2003 eingeleitet. Auf Basis der Ergebnisse der Strukturanalyse für das gesamte
Bundesland wurde der Vorhabensbericht erstellt. Bei der Strukturanalyse wird das gesamte Land Salzburg nach verschiedenen
Gesichtspunkten (Bevölkerungsentwicklung, Arbeitsmarkt, Verkehrsentwicklung etc.) analysiert.
Die Gesamtneuaufstellung des LEP wird insgesamt zirka zwei Jahre an Zeit beanspruchen. Viele Diskussionen mit Planungsbeteiligten
in Form von regionalen Veranstaltungen etc. sind geplant. Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler
hielt heute, Montag, 25. April, fest: "Das Landesentwicklungsprogramm ist das zentrale Raumplanungsinstrument
des Landes. Darin werden die überörtlichen Zielsetzungen und Maßnahmen definiert. Das LEP hat die
Aufgabe, jene Handlungsfelder zu bearbeiten, die über die Gemeindegrenzen hinweg von Relevanz sind, wie zum
Beispiel Hochwasserschutz, Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, Freiraumschutz etc."
Wie erfolgt die Gesamtaufstellung des LEP?
Die Überarbeitung des LEP wird durch eine interne Arbeitsgruppe des Referats Raumplanung des Landes durchgeführt.
Dieser Arbeitsgruppe steht eine Reflexionsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Gruppe der Planungsbeteiligten,
zum Beispiel der Ortsplaner, beratend zur Seite.
Was sind die Aufgaben des LEP?
Das LEP hat die Aufgabe, die grundsätzlichen Zielvorstellungen der Raumentwicklung für das Land Salzburg
festzulegen und weiters Ziele und Maßnahmen als Vorgabe für die Regionalplanung und die örtliche
Raumplanung in den Gemeinden vorzugeben. Das LEP dient zusammen mit den ergänzenden Sachprogrammen (zum Beispiel
Sachprogramm Siedlungsentwicklung und Betriebsstandorte, Sachprogramm Verkehr etc.) als Handlungsrahmen für
die Ausarbeitung von Regionalprogrammen, räumlichen Entwicklungskonzepten und Flächenwidmungsplänen.
Rössler betonte abschließend: "Eine gemeinsame und konstruktive Zusammenarbeit aller Planungsbeteiligten
bei der Gesamtaufstellung des Landesentwicklungsprogramms ist mir ein besonderes Anliegen."
|