Leistungs- und Förderungsstipendien 2016 genehmigt - Unterstützung für rund
11.000 Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten
Wien (bmwfw) - "Wir wollen die Besten fordern und fördern. Mit diesen Stipendien investieren wir
im aktuellen Studienjahr rund 9,5 Millionen Euro, um die herausragenden Leistungen unserer Studierenden zu würdigen
und einen Ansporn für den weiteren Studienverlauf zu geben", so Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner
anlässlich der am 02.05. erlassenen Verordnung für die Leistungs- und Förderungsstipendien 2016.
Diese Stipendien, die an den einzelnen Institutionen vergeben werden, sind ein zusätzlicher Anreiz für
Studierende mit hervorragenden Studienleistungen an Universitäten, Fachhochschulen, Theologischen Lehranstalten
und Privatuniversitäten. Ausbezahlt werden mindestens 750 Euro, die Obergrenze beträgt 1.500 Euro pro
Jahr für Leistungsstipendien und 3.600 Euro für Förderungsstipendien. Im Studienjahr 2014/15 wurden
in Summe 10.288 Leistungs- und 476 Förderungsstipendien vergeben. Die Verteilung der Mittel auf die einzelnen
Hochschulinstitutionen erfolgt nach der Zahl der Studienabschlüsse im vorangegangenen Studienjahr.
"Obwohl die Anforderungen für die Stipendien besonders streng sind, erhalten jährlich rund 11.000
Personen diese Unterstützung zugesprochen. Das zeigt die hohe Qualität, die an unseren Hochschulen erbracht
wird", so Mitterlehner. Leistungsstipendien dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen in Prüfungen,
Vorlesungen und Abschlussarbeiten und werden einmal pro Jahr ausgeschrieben. Voraussetzungen für die Zuerkennung
sind unter anderem die Einhaltung der Anspruchsdauer des jeweiligen Studienabschnittes, sowie ein Notendurchschnitt
von nicht schlechter als 2,0 (wobei die einzelnen Institutionen strengere Regeln festlegen dürfen). Förderungsstipendien
werden jeweils im Sommer- und Wintersemester ausgeschrieben und dienen zur Anfertigung aufwändiger wissenschaftlicher
und künstlerischer Arbeiten, vor allem als Finanzierungsunterstützung von Master- und Diplomarbeiten
bzw. Dissertationen. Neben einem Kosten- und Finanzierungsplan müssen die Studierenden auch mindestens ein
Gutachten einer Lehrperson vorlegen, das der Arbeit auf Grund der bisherigen Studienleistungen überdurchschnittliche
Qualitätsaussicht bescheinigt.
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