Rupprechter: EU-Kommission genehmigt
 zukunftsorientierte Schwerpunkte im LE-Programm

 

erstellt am
12. 05. 16
11:00 MEZ

Programmanpassung bereits sechs Wochen nach der Einreichung von Brüssel abgesegnet
Brüssel/Wien (bmlfuw) - Die EU-Kommission hat am 10.05. die neuen Schwerpunkte im österreichischen Programm Ländliche Entwicklung genehmigt. Die Programm-Änderung wurde nur sechs Wochen nach der Einreichung vollinhaltlich akzeptiert. Damit ist es fix, dass die neuen Förderangebote zum Teil noch heuer in Anspruch genommen werden können.

„Die rasche Genehmigung der Programmanpassung war wichtig, damit wir den Bäuerinnen und Bauern in diesen schwierigen Zeiten Perspektiven geben und auf die aktuellen Herausforderungen reagieren können. Nach den enormen Schäden durch Frost und Schnee ist der neue Investitionsschwerpunkt eine wirkungsvolle Unterstützung für viele Betriebe", betont Bundesminister Andrä Rupprechter am 11.05.

Mit der Programmänderung werden im Investitionsbereich, im Agrarumweltprogramm ÖPUL und beim Tierwohl zukunftsorientierte Schwerpunkte gesetzt.

Unter anderem wird die Mindestinvestitionssumme für Schutzmaßnahmen im Obst- und Weinbau auf 5.000 Euro herabgesetzt. Die rasche Umsetzung dieser Maßnahme ist aufgrund der jüngsten Frost- und Schneeschäden besonders vordringlich. Die Investitionsförderung wird um rund 24 Millionen Euro aufgestockt, vor allem für Investitionen im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Diese Änderungen gelten für ab dem 1. April 2016 gestellte Anträge.

Vor dem Hintergrund der schwierigen Marktsituation stehen für Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung zusätzlich 20 Millionen Euro zur Verfügung. Beim Agrarumweltprogramm ÖPUL wird die Einstiegsmöglichkeit um ein Jahr verlängert. Damit können Betriebe mit dem Herbstantrag 2016 ab 1. Jänner 2017 in alle Maßnahmen, etwa biologische Wirtschaftsweise oder Naturschutz, neu einsteigen.

Die Naturschutzmaßnahme wird auf besonders wertvolle Pflegeflächen ausgedehnt. Blühflächen auf Äckern können künftig auch bei Bio-Betrieben gefördert werden. Ab Jänner 2017 bietet die neue Tierwohlmaßnahme Anreize für tierfreundliche Haltungsformen (mehr Platz und mit Stroh eingestreute Liegeflächen) in der Schweinehaltung und bei der Mast männlicher Rinder. Für diese Maßnahme stehen künftig jährlich 5 Millionen Euro zur Verfügung.

„Die neuen Schwerpunkte im LE-Programm sind sowohl agrar- als auch umweltpolitisch ein starkes Signal. Österreich war beim Agrarumweltprogramm schon bislang beispielgebend in Europa. Mit der Verlängerung der Einstiegsmöglichkeit verstärken wir den österreichischen Weg der nachhaltigen und umweltgerechten Landwirtschaft noch weiter“, so Rupprechter.

 

 

 

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