Mit 1. Jänner 2017 soll auf der Grundlage eines Gedenkstättengesetzes die Bundesanstalt
"KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial" gegründet werden.
Mauthausen/Wien (bmi) - Erstmals in der Geschichte der II. Republik wird mit dem Entwurf eine gesetzliche
Grundlage für Österreichs größte Gedenkstätte geschaffen, die neben der Verpflichtung
zur dauerhaften und nachhaltigen Finanzierung die Ziele und Aufgaben der Gedenkstätte zum Ausdruck bringt.
Mit der Schaffung einer Bundesanstalt soll eine effiziente, inhaltlich autonome, unbürokratische und international
vergleichbare Einrichtung etabliert werden, die unter wirtschaftlicher und auch parlamentarischer Kontrolle des
Bundes geführt wird. Die Rechtsform einer Bundesanstalt des öffentlichen Rechts wurde gewählt, weil
sie die für die Bewältigung der Aufgaben einer KZ-Gedenkstätte notwendigen Kriterien erfüllt,
da durch sie die Gemeinnützigkeit und politische Unabhängigkeit gewährleistet und andererseits die
staatspolitische Verantwortung durch parlamentarische Kontrolle sichergestellt ist. Die Berücksichtigung der
Interessen der Überlebenden, der beteiligten Zivilgesellschaft sowie der Staaten, deren Bürger Opfer
des NS-Regimes waren, werden durch die Einrichtung eines internationalen Beirats gewährleistet.
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