Ministerrat beschließt Novelle zum Studienförderungsgesetz - Verbesserungen für
ältere Personen, mehr Kulanz bei Selbsterhalter-Stipendien und Rückzahlungen
Wien (bmwfw) - "Unser langfristiges Ziel ist ein durchlässiges Hochschulsystem, das entsprechende
soziale Durchmischung gewährleistet. Daher müssen wir mehr Menschen die Chance auf hochschulische Aus-
und Weiterbildung ermöglichen. Bei berufstätigen Personen und bei Studierenden aus sozial schwächeren
Bevölkerungsgruppen haben wir noch Nachholbedarf, daher schärfen wir hier nach", so Wissenschaftsminister
Reinhold Mitterlehner am 10.05. zum Ministerratsbeschluss der Novelle zum Studienförderungsgesetz. Mit den
darin enthaltenen Maßnahmen werden weitere Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Soziale Absicherung Studierender"
der Hochschulkonferenz umgesetzt. "Wir nutzen die vorhandenen Spielräume, um die finanzielle Situation
der Studierenden konsequent zu verbessern. Nach den bereits umgesetzten Erleichterungen für Personen mit Kindern
stehen nun die älteren Studierenden im Fokus", so Mitterlehner. 2014 wurde mit einer entsprechenden Novelle
die beihilfenrechtliche Situation von Studierenden aus kinderreichen Familien und Studierenden mit eigenen Sorgepflichten
verbessert. Die aktuellen Änderungen zielen vor allem auf ältere Studierende und Personen am Ende ihres
Studiums ab. Gelten sollen die neuen Erleichterungen ab dem Wintersemester 2016/17. Die Kosten von rund sechs Millionen
Euro pro Jahr, werden durch eine bessere Mittelverwendung und zurückgezahlte Beihilfen finanziert.
Jene Beihilfenempfänger über 27 Jahren, die bei den Eltern wohnen und bisher maximal 475 Euro monatlich
erhalten haben, bekommen künftig die höchstmögliche Studienbeihilfe von 679 Euro monatlich. Das
betrifft rund 350 Personen. Dazu kommt noch für alle Beihilfenbezieherinnen und Bezieher über 27 Jahre
ein jährlicher Zuschlag von 360 Euro (monatlich 30 Euro). Personen in dieser Altersgruppe werden daher künftig
bis zu 8.508 Euro im Jahr beziehen können. Von dieser Maßnahme werden rund 10.000 Personen in Österreich
profitieren. Großzügiger wird künftig auch die Rückzahlung von Studienbeihilfen gehandhabt
und eine weitere Möglichkeit zur Nachsicht von der Rückzahlung wegen mangelnden Studienerfolges nach
zwei Semestern eingeführt, wenn am Ende des fünften Semesters 30 ECTS-Punkte vorliegen. Bisher mussten
nach den ersten zwei Semestern mindestens 15 ECTS-Punkte nachgewiesen werden. Erstmals soll es auch eine besondere
Anrechnung sozialen Engagements geben. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) soll für die Beihilfe mit Präsenz-und
Zivildienst gleichgestellt werden. Künftig wird die Ableistung eines FSJ in die vierjährige Selbsterhalterzeit
einberechnet. "Dieses soziale Engagement unserer Studierenden darf kein Nachteil für ein Selbsterhalterstipendium
sein, daher ist diese Änderung notwendig. Das Ehrenamt ist eine wichtige Säule unserer Gesellschaft und
daher wollen wir auch ein Zeichen der Anerkennung setzen", so Mitterlehner.
Auch ein Rechtsanspruch auf das Studienabschluss-Stipendium wird festgeschrieben, damit ist auch ein Rechtsmittel
an das Bundesverwaltungsgericht möglich.Weiters werden die derzeit nur in ministeriellen Richtlinien geregelten
Kostenzuschüsse zur Kinderbetreuung gesetzlich verankert und die bisherige recht unflexible Regelung von Wegzeiten
(Festlegung der Gemeinden durch Verordnung) durch Umstellung auf eine datenbankbasierte Berechnung abgelöst.
Von der Erreichbarkeit der Studienorte (Dauer der Fahrzeit zwischen Elternwohnsitz und Studienort), hängt
nämlich ab, ob Studierende als „auswärtig" oder „nicht auswärtig" einzustufen sind, was
wiederum für die Höhe der Studienbeihilfe entscheidend ist.
Weitere Änderungen dienen der Aktualisierung, Klarstellung und Bereinigung des Studienförderungsgesetzes,
dabei werden die budgetären Auswirkungen für die ungefähr 1.000 betroffenen Studierenden der Pädagogischen
Hochschulen ebenfalls vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft getragen. "Die
finanzielle Unterstützung von Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Obwohl es immer mehr sein kann,
haben wir bereits eine hohe Treffsicherheit. Schätzungen gehen davon aus, dass in den vergangenen Jahren rund
1.500 Personen ihr Studium abgeschlossen haben, die ohne Studienförderung wahrscheinlich abgebrochen hätten",
so Mitterlehner. Im Auftrag des Wissenschaftsministeriums untersuchte das IHS 2012 erstmals die Wirkung der Studienförderung.
Die Evaluierung kam zum Ergebnis, dass die Studienförderung – und zwar sowohl die „konventionelle Studienbeihilfe"
als auch das Selbsterhalterstipendium – insgesamt eine sehr große soziale Treffsicherheit aufweist, die sich
gegenüber einer Vergleichsgruppe in bis zu doppelt so hohen Abschluss- und deutlich geringeren Abbruchsquoten
der Geförderten zeigt.
|