Nationalrat beschließt Anpassung des Katastrophenfondsgesetzes - bis zu 100 Millionen
Euro zur Abgeltung von schweren Schäden
Wien (bmlfuw) - Für die zum Teil existenzbedrohenden Frostschäden in der Landwirtschaft werden
Mittel aus dem Katastrophenfonds bereitgestellt. Das ist jetzt fix. Eine entsprechende Änderung des Katastrophenfondsgesetzes
wurde am 18.05. im Nationalrat beschlossen.
Demnach werden zur Abfederung von außerordentlichen Frostschäden bei landwirtschaftlichen Kulturen bis
zu 50 Millionen Euro Bundesmittelt zur Verfügung gestellt. Ein gleich hoher Betrag ist von den betroffenen
Bundesländern vorzusehen.
Für Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter ist der Nationalratsbeschluss ein wichtiger Schritt, um
den betroffenen Bäuerinnen und Bauern so rasch wie möglich helfen zu können: „Viele Betriebe sind
durch die enormen Schäden akut in ihrer Existenz gefährdet. Durch die rasche Gesetzesanpassung stehen
die notwendigen Mittel für eine effiziente Unterstützung bereit.“
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird gemeinsam mit dem Finanzministerium,
dem Bundeskanzleramt und den Bundesländern eine Richtlinie für die Höhe der Vergütung sowie
die Abwicklung der Unterstützung erarbeiten.
Versicherungssystem wird ausgebaut
Mit der Änderung des Katastrophenfondsgesetzes wurde heute auch die Ernteversicherung beschlossen. Die staatliche
Bezuschussung der Versicherungsprämien für Frost wird auf weitere Kulturen ausgeweitet. Neu sind staatliche
Zuschüsse zu den Versicherungsprämien für Dürre, Sturm und starke oder anhaltende Regenfälle.
Vorgesehen sind Zuschüsse zu den jeweiligen Versicherungsprämien von 25 % aus Mitteln des Bundes und
25 % aus Landesmitteln. Damit wird den Bäuerinnen und Bauern ein Anreiz geboten, sich selbst gegen Risiken
abzusichern.
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