Schelling und Munsberg: Schlussstrich unter die Hypo-Vergangenheit – Kärnten ist nun am
Zug
Wien (bmf) - "In intensiven Verhandlungen ist es uns gelungen, eine außergerichtliche Lösung
zu finden. Die dunkle Hypo-Vergangenheit kann endlich einen Schlusspunkt finden", so Finanzminister Hans Jörg
Schelling, der den Weg zur Unterzeichnung des so genannten „Memorandum of Understanding“ (MoU) zwischen den Gläubigergruppen
der ehemaligen Hypo Alpe Adria Bank geebnet hat. "Als Finanzminister ist mir diese Lösung aus zwei Gesichtspunkten
wichtig: Wir bringen wieder Ruhe in den Finanzplatz Österreich und senden ein Signal der Verlässlichkeit
sowie Stabilität. Zweitens können wir dem Steuerzahler eine zusätzliche Belastung und jahrelange
Gerichtsprozesse ersparen."
Mit den Gläubigern wurde in wochenlanger Kleinarbeit ausgelotet, unter welchen Bedingungen ein Angebot Kärntens
realistisch ist und vom Bund unterstützt werden kann. Dank der sorgfältigen Vorarbeit aller Beteiligten
kann Kärnten den Gläubigervertreten ein Angebot legen, mit dem es seine Haftungen und die Insolvenzbedrohung
bereinigt. Das Cash-Angebot bleibt unverändert. Der Bund unterstützt Kärnten mit der Finanzierung,
Kärnten wird wiederum einen erheblichen Eigenbeitrag leisten müssen. "Der Gewinn für die Kärntner
im Verhältnis zu jahrelanger Rechtsunsicherheit und einer ungewissen Zukunft ist nun die Sicherheit, ihre
Verpflichtungen bereinigen zu können. Eine außergerichtliche Lösung ist die beste Alternative,
wie wir auch am Generalvergleich mit dem Freistaat Bayern gesehen haben", so der Finanzminister. Gerade erst
vergangene Woche wurde das Langzeitrating der Bayrischen Landesbank BLB von einer der renommiertesten Ratingagenturen,
Fitch, mit "A-" und stabilem Ausblick bestätigt. Als Begründung führt die Ratingagentur
den geschlossenen Generalvergleich mit Österreich an. "Wo ein Schlusspunkt ist, ist Platz für einen
Neuanfang. Der Bund und das Bundesland Kärnten können aufatmen, ein schier endloses Kapitel an Kosten,
Klagen, Unsicherheiten geht in eine geregelte Zukunft."
Am Ende war es ein von den Gläubigern mehrfach eingeforderter konstruktiver und sachlicher Dialog, der einen
Kompromiss in einem gemeinsam unterzeichneten MoU skizziert und somit ein Ende der langwierigen HETA-Causa in Aussicht
stellt. Aus Sicht der Gläubiger sind die zurückliegenden Monate durchaus auch als schmerzhafte Erfahrung
zu bewerten, da viel Zeit und Mühe aufgewendet werden mussten, um eigene Interessen zu wahren. "Wir haben
in mündelsichere Anleihen, welche durch die Garantie eines österreichischen Bundeslandes besichert waren,
investiert und müssen mit dem ins Auge gefassten Kompromiss nun erhebliche Zins- und Kapitalverluste hinnehmen.
Diese Verluste werden letztendlich auch von unseren Kunden, Aktionären und zu einem beträchtlichen Teil
vom deutschen Steuerzahler getragen. Gleichwohl haben wir uns dazu entschlossen, dem nun vorliegenden Kompromissvorschlag
zuzustimmen, um mehrjährige, langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang zu vermeiden",
so Friedrich Munsberg, Sprecher der Gläubigergruppe.
"Diese gemeinsame Absichtserklärung ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg, ein für alle Mal
einen Schlussstrich unter dieses langwierige und teure Kapitel der Hypo zu ziehen", schließt Schelling,
der sich abschließend bei allen Beteiligten für die professionelle Vorbereitung und Weichenstellung
für die finale Umsetzung bedankt. Es liege nun an Kärnten, ein Angebot zu legen.
Die Eckpunkte zum Memorandum of Understanding
Der Bund und eine bedeutende Anzahl von HETA-Gläubigern (wie unten definiert) landesbehafteter Schuldtitel
der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) haben heute ein Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet, mit dem die
Parteien ihre gemeinsame Absicht bekräftigen, eine gütliche Einigung über die Restrukturierung der
landesbehafteten Verbindlichkeiten der HETA ("HETA-Schuldtitel") zu erzielen.
Es ist beabsichtigt, dass der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) ein neues öffentliches Angebot legt,
das wie schon im Januar 2016 auf Grundlage des § 2a Finanzmarktstabilitätsgesetz erfolgt. Das Land Kärnten
beteiligt sich mit einem Beitrag von EUR 1,2 Milliarden. Die übrigen finanziellen Mittel sollen dem KAF von
Bundesseite bereitgestellt werden, wobei der Bund damit zu einem großen Teil die Erlöse aus der HETA-Abwicklung
vorfinanziert.
72 HETA-Gläubiger, die eine Gesamtnominale an landesbehafteten HETA-Schuldtiteln von EUR 4,938,450,000,--
repräsentieren, haben das MoU unterfertigt (die "HETA-Gläubiger"). Darunter sind Senior-Gläubiger
mit einer Gesamtnominale von EUR 4,828,550,000,--; das entspricht 48,7% der insgesamt von Senior-Gläubigern
gehaltenen landesbehafteten HETA-Schuldtitel. Darüber hinaus sind Nachranggläubiger mit einer Gesamtnominale
von EUR 109,900,000,-- erfasst; das entspricht 12,3% der von den Nachranggläubigern insgesamt gehaltenen landesbehafteten
HETA-Schuldtitel.
Diese HETA-Gläubiger verfügen gemäß MoU über ausreichende Mehrheiten, um die so genannten
„LockUp“-Vereinbarungen zwischen diesen HETA-Gläubigern aufzulösen oder anzupassen, um eine Annahme des
Angebots für diese HETA-Gläubiger zu ermöglichen. Der Bund ist zuversichtlich, dass damit der Weg
für eine Annahme des Angebots mit den erforderlichen gesetzlichen Mehrheiten (Zwei-Drittel-Mehrheit der Gesamtnominale
der HETA-Schuldtitel plus Zustimmung von jeweils einem Viertel der Nominale der Senior- und Nachranggläubiger)
geebnet ist.
Als Gegenleistung soll den HETA-Gläubigern wie schon bisher eine Barzahlung von 75% für Senior-HETA-Schuldtitel
und 30% für Nachrang-HETA-Schuldtitel angeboten werden. Alternativ wird den Gläubigern als Gegenleistung
eine Nullkupon-Inhaberschuldverschreibung (Zero-Bond) des KAF mit einer Laufzeit von etwa 13,5 Jahren angeboten,
wobei Senior-Gläubiger im Umtauschverhältnis (Nominale der HETA-Schuldtitel zum 1.3.2015 samt bis dahin
angelaufener Zinsen: Nominale Zero-Bond) von 1:1 den Zero-Bond und Nachranggläubiger im Umtauschverhältnis
von 2:1 den Zero-Bond zeichnen können. Eine weitere Alternative für sehr langfristig orientierte nachrangige
HETA-Gläubiger steht mit einer Laufzeit von etwa 54 Jahren zur Verfügung. Der Zero-Bond des KAF wird
mit einer Garantie des Bundes ausgestattet werden. Des Weiteren wird nach Ablauf einer Halteperiode während
eines Zeitraums von 180 Tagen eine Stabilisierung des Zero-Bond erfolgen.
Einige wesentliche Schritte sind freilich noch umzusetzen, bevor das Angebot durch den KAF gelegt werden kann.
So muss vor Beginn des Angebots etwa eine ausreichende Anzahl an verbindlichen Annahmeerklärungen vorliegen
und es müssen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Weiters ist die beihilferechtliche
Prüfung der EU-Kommission abzuwarten. Eine Veröffentlichung des Angebots ist für Anfang September
2016, ein Settlement für Mitte Oktober 2016 geplant.
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