Gleitsmann: wichtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit und Entbürokratisierung für
Gastronomiebetriebe. Angehörigenkreis bei „familienhafter Mitarbeit“ erweitert
Wien (pwk) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt die am 27.05. im Parlament
erzielte Einigung zur „familienhaften Mitarbeit“. Damit wird es Familienangehörigen, vor allem in Gastronomie-
und Tourismusbetrieben, erleichtert, bei Gästeanstürmen den Familienbetrieb zu unterstützen.
„In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme, wenn in Betrieben Familienmitglieder kurzfristig zur Abdeckung
von Spitzen eingesprungen sind – etwa wenn unerwartet ein Reisebus vor der Tür stand. Die Familienmitglieder
wurden dann von den Behörden als Dienstnehmer eingestuft. Das hatte oft unverhältnismäßige
bürokratische und finanzielle Konsequenzen für den Betrieb. Mit der heute erzielten Einigung haben wir
einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Rechtssicherheit und Entbürokratisierung gemacht“, betont Martin
Gleitsmann, Leiter der Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit der WKÖ.
Während bisher nur bei Partnern, Kindern und (eingeschränkt auch) Eltern von einer „familienhaften Mitarbeit“
und somit keinem Dienstverhältnis ausgegangen wurde, wird nun der Angehörigenkreis erweitert. Künftig
gilt zusätzlich bei Eltern, Großeltern und Geschwistern die Annahme, dass bei einer kurzfristigen, unentgeltlichen
Aushilfe kein Dienstverhältnis vorliegt. Voraussetzung dafür ist, dass diese Familienmitglieder entweder
bereits eine Pension oder Vergleichbares beziehen, sich in Ausbildung befinden oder selbst einer voll versicherten
Tätigkeit nachgehen.
Darüber hinaus ist nun in dem adaptierten Merkblatt zur familienhaften Mitarbeit ausdrücklich festgehalten,
dass freie oder verbilligte Mahlzeiten, Aufwandsentschädigungen, geringfügige Zuwendungen und geringfügige
Trinkgelder (bis zu rund 30 Euro) kein Entgelt darstellen. „Mit anderen Worten, in solchen Fällen ist nicht
automatisch von einem Dienstverhältnis auszugehen. Österreichs Wirtschaft ist von klein- und mittelständischen
Familienbetrieben geprägt. Ein wesentliches Standbein unserer Unternehmen ist dabei die familiäre Aushilfe
im Bedarfsfall. Besonders erfreulich ist, dass die jetzige Einigung noch vor Beginn der Sommersaison erreicht werden
konnte“, so Gleitsmann abschließend.
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