Hammerschmid: Nationaler Bildungsbericht ist
 Basis für datenbasierte Bildungspolitik

 

erstellt am
27. 05. 16
11:00 MEZ

„Setzen wir bei den Jüngsten an!“
Wien (bmbf) - Der Nationale Bildungsbericht (NBB) zeichnet ein sehr klares Bild: Die soziale Durchmischung an Schulen ist nicht ausreichend gegeben, Bildung wird großteils immer noch vererbt. „Das muss sich ändern. Ich möchte ein Bildungssystem, in dem jede Schülerin und jeder Schüler die gleichen Chancen auf gute Bildung bekommt – unabhängig von Herkunft, Wohnort und dem Bildungshintergrund der Eltern“, sagt Bildungsministerin Sonja Hammerschmid. Hier sei noch einiges zu tun, wie auch aus dem NBB ersichtlich ist. „Dieses Ziel möchte ich durch eine evidenzbasierte Bildungspolitik erreichen. Ich will aus Fakten die richtigen Schlüsse ziehen – zum Wohle der Kinder.“ Der NBB liefere enorm wichtige Erkenntnisse zum aktuellen Stand des österreichischen Bildungssystems und biete damit eine gute Grundlage, um Problempunkte zu erkennen.

Im Mittelpunkt muss die Frage stehen, wie man die vorhandenen Potentiale der Kinder besser fördern kann. Um dies in Zukunft zielführend beantworten zu können, müsse man eine neue Lernkultur etablieren. „Unsere Gesellschaft wird heterogener. Und das Klassenzimmer ist ein Spiegel dieses gesellschaftlichen Wandels. Wir müssen deshalb in der Pädagogik auf diese Vielfalt eingehen und gleichzeitig das Individuum besser fördern“, so Hammerschmid.

Erfolgreiche Bildung beginnt bei den Jüngsten
Die Weichenstellung für eine erfolgreiche Bildung muss bei den Jüngsten beginnen, das zeige auch der NBB sehr deutlich. „Bereits im Kindergarten müssen die Grundsteine für den weiteren Bildungsweg gelegt werden und insbesondere die Sprachkenntnisse bereits erworben werden“, sagt Hammerschmid. Für einen gelungenen Übergang vom Kindergarten zur Volksschule müssen Kinder auch pädagogisch begleitet werden. „Mit dem Schulrechtspaket, das am 18. Mai im Ministerrat beschlossen wurde, ist ein entscheidender Schritt gesetzt worden.“ Das letzte verpflichtende Kindergartenjahr und die ersten zwei Volksschuljahre werden als gemeinsame Schuleingangsphase gestaltet, in denen die Kinder gemäß ihren Talenten und Bedürfnissen individuell gefördert werden. „Damit PädagogInnen Kinder optimal fördern können, müssen sie ihre Stärken und Schwächen kennen und wissen, wie sie sich gerade entwickeln“, so Hammerschmid. Im Rahmen des Schulrechtspakets wird deshalb der Informationsaustausch von Kindergärten und Volksschulen – selbstverständlich über die Eltern – etabliert. So können sich die PädagogInnen bestmöglich an den Bedürfnissen der Kinder orientieren.

Um die Kinder je nach Interessen und Bedürfnissen frei miteinander spielen und voneinander lernen lassen zu können, wird es auch die Möglichkeit geben, schulautonom jahrgangsübergreifende Klassen zu führen.

Auch in der Frage der Leistungsbeurteilung wird die Schulautonomie gestärkt. Jeder Standort muss sich schulpartnerschaftlich zu Schulbeginn entscheiden, ob für einzelne Klassen oder die ganze Schule bis zur 3. Schulstufe die alternative Leistungsbeschreibung gelten soll, oder ob sie bei den Ziffernnoten bleiben möchte.

Ressourcen dort einsetzen, wo sie gebraucht werden
An vielen Schulstandorten meistern die Lehrerinnen und Lehrer tagtäglich große Herausforderungen. Diese Schulen brauchen besondere Unterstützung. Individuelle Förderung bedeutet auch dafür zu sorgen, dass die Mittel dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht werden. „Mein Ziel ist es, Lehrerinnen und Lehrer punktgenau zu unterstützen. Das gelingt, indem wir uns jeden einzelnen Standort dahingehend anschauen, wie groß der Anteil jener Schülerinnen und Schüler ist, die besondere Förderung brauchen. Aber es heißt auch Lehrerinnen und Lehrern zu entlasten, beispielsweise durch entsprechend geschultes Personal wie SchulsozialarbeiterInnen und mobile interkulturelle Teams oder zusätzliche Sprachförderung.“

Mehr Entscheidungsfreiheit für Schulstandorte
Die PädagogInnen kennen die aktuellen Lernfortschritte ihrer SchülerInnen am besten. Deshalb sollten Schulen in Zukunft mehr mitentscheiden können, wie der Alltag für LehrerInnen und SchülerInnen gestaltet werden soll. Gleichzeitig sollen gemeinsame Zielvereinbarungen und eine einheitliche Qualitätssicherung dafür sorgen, dass bundesweit überall gleich hohe Bildungsstandards sichergestellt sind – bei möglichst großer Autonomie vor Ort. „Ein entsprechendes Autonomiepaket hat die Regierung bereits im Rahmen der Bildungsreform beschlossen. Daran werden wir gemeinsam arbeiten.“

 

 

 

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