Wissenschaftsministerium startet zweite Ausschreibung für Hochschulraumstrukturmittel
Wien (bmwfw) - "Um Innovation zu ermöglichen, braucht es neben der fachlichen Expertise auch modernste
Ausstattung. Daher investieren wir 50 Millionen Euro, um besonders die Forschungsinfrastruktur an den Universitäten
zu stärken", so Wissenschafts- und Forschungsminister Reinhold Mitterlehner anlässlich der aktuellen
Ausschreibung für die Hochschulraumstrukturmittel für die Universitäten. Schwerpunkt der aktuellen
Ausschreibung ist die Verbesserung der universitären F&E-Infrastruktur-Ausstattung, darüber hinaus
sollen auch exzellenzfördernde und strukturentwickelnde Kooperationsvorhaben in der Forschung und insbesondere
auch im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste unterstützt werden. Damit wird, wie
im gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan vorgesehen, ein Beitrag zu einem in Lehre und
Forschung abgestimmten Hochschul- und Forschungsraum geleistet. Im Rahmen der Hochschulraum-Strukturmittel steht
für die Leistungsvereinbarungsperiode 2016-2018 ein Gesamtbetrag von 97,5 Millionen Euro zur Anschubfinanzierung
von universitären Kooperationsvorhaben zur Verfügung.
Konkret wird mit der aktuellen Vergabe insbesondere die koordinierte Erneuerung, Erweiterung bzw. Neuanschaffung
von (Groß)–Forschungsinfrastruktur im Bereich der Grundlagenforschung angestrebt. Dies kann sowohl in Form
von nachhaltigen Kooperationen zwischen den Universitäten als auch zwischen Universitäten, Hochschulen
und Forschungseinrichtungen aus dem übrigen tertiären Bereich und der Wirtschaft erfolgen. Im Rahmen
dieser Ausschreibung förderbare F&E-Infrastrukturprojekte sind Projekte der kooperativen Anschaffung,
Wiederbeschaffung, Erneuerung oder Erweiterung von F&E-Infrastruktur. Darunter fallen auch Ressourcen zur Entwicklung
und Erschließung der Künste, wie Sammlungen, Archive oder strukturierte wissenschaftliche Informationen,
Infrastrukturen der Informations- und Kommunikations-technologie, Messnetze, etc. sowie das für die Implementierung
erforderliche Entwicklungs- und Bedienungspersonal. Die F&E-Infrastruktur kann an einem Standort oder auch
verteilt an mehreren Standorten errichtet werden. "Wir wollen den Universitäten aber auch die Möglichkeit
geben, unkonventionelle Projekte zu realisieren und interdisziplinäre Forschungsarbeiten weiter zu entwickeln.
Durch den starken Fokus auf Kooperation nutzen wir die vorhandenen Ressourcen noch effizienter, ermöglichen
neue innovative Ansätze und erleichtern die Annäherung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft", so
Mitterlehner.
Da es sich bei den im Rahmen der HRSM-Kooperationsausschreibung vergebenen Mitteln um eine Anschubfinanzierung
handelt, sind die Projekte so zu kalkulieren, dass die Mittel für den Vollbetrieb ausreichen, und die Projektpartnerinnen
und Projektpartner haben dafür Sorge zu tragen, dass die finanzielle Nachhaltigkeit der Kooperation über
die Leistungsvereinbarungsperiode 2016-2018 hinaus gewährleistet ist. Die Universitäten haben bis 20.
September Zeit, ihre Anträge einzureichen, die Entscheidung über die Vergabe ist im Dezember geplant.
|