Bessere Vergleichbarkeit und mehr Transparenz, dennoch weiterhin die Versorgung der Allgemeinheit
und nicht die Frage der Rentabilität im Mittelpunkt
Wien (rk) - Wiens Finanzstadträtin Renate Brauner begrüßte am 25.05. den Beschluss des Wiener
Landtags zur Einführung des integrierten Verbund-Rechnungswesens („3-Komponenten-System“) und somit die Neuerung
der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV). Damit wurde festgelegt, wie die Darstellung des öffentlichen
Haushalts künftig aussehen wird.
„Wien hat sich aktiv an der Ausarbeitung des neuen Haushaltsrechts beteiligt, weil uns Transparenz ein großes
Anliegen ist. Wien war die erste Gebietskörperschaft, die das Spekulationsverbot erlassen hat, und wir haben
mit unserer Transparenzoffensive (Beteiligungsspiegel, Finanzschuldenbericht, Initiative Wien 1x1) für mehr
Verständnis und Klarheit im Bereich Finanzen gesorgt. In diesem Sinne haben wir durchaus Vorarbeit geleistet.
In langen, aber guten Verhandlungen ist es gemeinsam mit allen Ländern gelungen, mit praktikablen und sinnvollen
Maßnahmen für mehr Transparenz und höhere Klarheit zu sorgen, ohne die besonderen Fragestellungen
von öffentlichen Gebietskörperschaften aus den Augen zu verlieren", so Brauner.
Die Eckpunkte
Mit der gemeinsam von Bund, Ländern und Gemeinden geschaffenen Form des integrierten Verbund-Rechnungswesens
(„3-Komponenten-System“) sollen die Vorteile der bisher zur Verwendung gekommenen Kameralistik und der vor allem
in der Privatwirtschaft üblichen Doppik zusammengeführt werden, die aus folgenden Eckpunkten besteht:
- Komponente: Finanzierungshaushalt (Liquidität); Einzahlungen und Auszahlungen
werden zum Zeitpunkt der Zahlung erfasst
- Komponente: Ergebnishaushalt (Ressourcenverbrauch); Aufwendungen und Erträge
werden zum Zeitpunkt des Entstehens erfasst
- Komponente: Vermögenshaushalt (Vermögen und Schulden); Vermögen
und Schulden werden wertmäßig erfasst
Damit steht weiterhin die Versorgung der Allgemeinheit und nicht die Frage der Rentabilität im Mittelpunkt.
Durch die Anwendung des integrierten Verbundrechnungswesens wird jedoch der gerade in der Daseinsvorsorge entstehende,
erhebliche Ressourcenverbrauch erfasst, wodurch für die Steuerung notwendige, zusätzliche Informationen
nutzbar werden. Die parallele Haushaltsführung soll somit nicht nur die Wirtschaftlichkeit im Verwaltungshandeln
und die Gewährleistung einer ausreichenden Liquidität sicherstellen, sondern dient auch der Deckung des
Ressourcenverbrauchs durch das Ressourcenaufkommen innerhalb einer Rechnungsperiode.
Das neue Regelwerk wird ab 1. Jänner 2020 gelten. Der Magistrat der Stadt Wien hat ein internes Lenkungsgremium
unter der Leitung des Finanzdirektors der Stadt eingesetzt. Alle maßgeblichen Stellen bereiten die Umstellung
bereits vor, auch der Stadtrechnungshof ist aktiv eingebunden. Diese Umstellung ist mit großen Adaptierungen
verbunden.
„Ich freue mich, dass der vorliegende Vorschlag, auf den sich alle Länder gemeinsam geeinigt haben, heute
im Wiener Landtag beschlossen wird, und wir hier gemeinsam mit dem Bund für mehr Vergleichbarkeit und Transparenz
sorgen können. Diese Einigung entspricht dem Ergebnis der intensiven, inhaltlichen Verhandlungen mit dem Finanzministerium
- somit steht einem Abschluss der Länder mit dem Finanzministerium im Rahmen einer 15a-Vereinbarung nichts
mehr im Wege", so Brauner.
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