Sobotka: "KZ-Gedenkstätte Mauthausen" auf
 neue gesetzliche Beine gestellt

 

erstellt am
25. 05. 16
11:00 MEZ

Die Gedenkstätte Mauthausen soll ab 1. Jänner 2017 ausgegliedert werden. Das entsprechende Gedenkstättengesetz (GStG) wurde am 24. Mai 2016 der Regierung im Ministerrat vorgelegt.
Wien (bmi) - Ab 1. Jänner 2017 soll die derzeit in der Verantwortung des Innenministeriums stehende "KZ-Gedenkstätte Mauthausen" in eine Bundesanstalt "KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial" überführt werden. Umgesetzt wird dies mit einem Gedenkstättengesetz (GStG), das Innenminister Wolfgang Sobotka am 24.05. der Regierung im Ministerrat vorgelegt hat.

"Erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik wird damit eine gesetzliche Grundlage für Österreichs größte Gedenkstätte geschaffen, die neben der Verpflichtung zur dauerhaften und nachhaltigen Finanzierung die Ziele und Aufgaben der Gedenkstätte zum Ausdruck bringt", sagt der Innenminister. "Der vorwiegend als Mahnmal fungierende Gedenkort wird damit zu einem multidimensionalen Ort der Geschichtsvermittlung mit professionalisiertem Museumsbetrieb umgewandelt."

Mit der Schaffung dieser Bundesanstalt werde eine "effiziente, inhaltlich autonome, unbürokratische und international vergleichbare Einrichtung etabliert, die weiterhin unter staatlicher Aufsicht des Bundes geführt wird, um der völkerrechtlichen Verantwortung der Republik Österreich gerecht zu werden", sagt Sobotka.

Die Rechtsform einer Bundesanstalt des öffentlichen Rechts gewährleistet einerseits deren Gemeinnützigkeit und politische Unabhängigkeit und stellt andererseits die staatspolitische Verantwortung sicher. Die wirtschaftliche Aufsicht wird durch ein Kuratorium ausgeübt, das mit staatlichen Vertretern sowie Interessensvertretern besetzt wird. "Zudem werden die Interessen der Überlebenden, der beteiligten Zivilgesellschaft sowie der Staaten, deren Bürger Opfer des NS-Regimes waren, durch die Einrichtung eines internationalen Beirats gewährleistet", sagt der Innenminister.

Zentraler Erinnerungsort für NS-Verbrechen
Die "KZ-Gedenkstätte Mauthausen" ist gemeinsam mit der "KZ-Gedenkstätte Gusen" und den mehr als vierzig ehemaligen Außenlagern der zentrale Erinnerungsort an die Verbrechen des Nationalsozialismus in Österreich. Sie soll die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus und die Verantwortung der Täter im öffentlichen Bewusstsein halten.

Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen ist zugleich ein internationaler Erinnerungsort, der das Andenken der Opfer in ihrer vielfältigen Herkunft, ihrer nationalen Zugehörigkeit, ihrem ethnischen, kulturellen und politischen Selbstverständnis bewahren und die Auswirkungen des Massenmords auf die Opfernationen sowie die gesamteuropäische Gesellschaft thematisieren soll.

Aufgabe der Bundesanstalt wird es daher sein, die ihr anvertrauten Zeugnisse der Geschichte zu sammeln, wissenschaftlich aufzuarbeiten und zu dokumentieren.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.mauthausen-memorial.org

 

 

 

 

 

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