Rechnungslegung 2015: Gesetzentwurf steht

 

erstellt am
25. 05. 16
11:00 MEZ

Bozen (lpa) - Die Landesregierung schließt das Haushaltsjahr 2015 ab. Der Gesetzentwurf zur Rechnungslegung wurde am 24.05. genehmigt. Nun sind Rechnungshof und Landtag am Zug. Einnahmen von 5.952 Millionen Euro, zweckgebundene Ausgaben von 5.940 Millionen Euro, ein Gesamtvolumen von 6.068 Millionen Euro und einen Verwaltungsüberschuss von vorerst 306 Millionen Euro: Mit diesen Beträgen schließt das Land Südtirol seinen Haushalt 2015. Es sind die Eckdaten der allgemeinen Rechnungslegung des Landes Südtirol für das Jahr 2015. Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher hat den diesbezüglichen, rund 500 Seiten umfassenden Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt, die ihn genehmigt hat. Nun wird er zunächst der Bozner Kontrollsektion des Rechnungshofs übermittelt, bevor sich der Landtag damit befasst. "Mit rund 300 Millionen Euro entspricht der Verwaltungsüberschuss in etwa den Vorjahren", erklärte Landeshauptmann Kompatscher nach der Regierungssitzung. Allerdings gelte es noch die Rückstandsgebarung abzuwarten, durch die sich dieser Überschuss erfahrungsgemäß um ein Drittel verringere. Die Landesregierung schlage vor, diese Mittel in den neuen Haushalt zu übernehmen.

Ursprünglich war die Landesregierung bei der Haushaltsgestaltung von einem Haushaltsvolumen von 5.382 Millionen Euro ausgegangen. Dass dieses letztendlich auf über sechs Milliarden Euro angestiegen ist, hat finanztechnische und buchhalterische Gründe und ist zudem auf den Nachtragshaushalt zurückzuführen.

"Das Land hat 2015 den Stabilitätspakt eingehalten und ist seinen Verpflichtungen zur Sanierung des Staatshaushaltes nachgekommen", ist im Begleitbericht zum Gesetzentwurf zu lesen. Auch wird darin auf die Bedeutung des sogenannten "Sicherungspakts" zwischen Rom und Bozen verwiesen, in dem die Verpflichtungen gegenüber Rom klar definiert seien. Zu diesem Zweck wurden die Beiträge an konkrete Maßnahmen gebunden. Durch die Einbindung Österreichs komme dem Pakt überdies internationale Bedeutung zu.

Die Rechnungslegung 2015, die nun als Gesetzentwurf vorliegt, gibt auch Aufschluss über die verschiedenen Steuermaßnahmen. So haben die No-Tax-Area von 20.000 Euro bei der Bemessung des Regionalzuschlags der Einkommenssteuer natürlicher Personen IRPEF und die Steuerbegünstigungen bei den PKW ebenso wie die Entlastung der Unternehmen durch die Beibehaltung des ordentlichen Steuersatzes von 2,68 Prozent und durch die Möglichkeit, Arbeitskosten von der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen, Mindereinnahmen verursacht. Ausgeglichen wurde dieses Minus bei den Steuereinnahmen durch die Anhebung des Südtiroler Anteils an der internen Mehrwertsteuer von sieben auf acht Zehntel.

 

 

 

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