Begutachtungsstart für neues Ingenieurgesetz: Heimische Qualifikation wird aufgewertet
und europäisch vergleichbar - Vorteile am Arbeitsmarkt & bei internationalen Ausschreibungen
Wien (bmwfw) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat am 03.06. das neue Ingenieurgesetz in die Begutachtung
geschickt. „Wir wollen den bewährten Ingenieurstitel auf der europäischen Ebene aufwerten. Damit wird
es für heimische Unternehmen einfacher, die Qualifikation ihrer Mitarbeiter in internationalen Ausschreibungen
darzustellen“, sagt Mitterlehner. „Das erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und die Chancen am
Arbeitsmarkt. Unternehmen und Mitarbeiter profitieren davon“, so Mitterlehner.
Trotz des hohen Stellenwerts in der heimischen Wirtschaft war es bisher nicht möglich, den Ingenieurtitel
international als Qualifikation darzustellen. Mit dem neuen Gesetz schafft das Wirtschaftsministerium die Grundlagen
für die Zuordnung der neuen Ingenieur-Qualifikation zum "Qualifikationsniveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens".
Damit werden auch die Anforderungen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) erfüllt. "Das hebt
den Ingenieurstitel als international vergleichbaren berufsbezogenen Bildungsabschluss auf die Ebene eines tertiären
Abschlusses wie den Bachelor", sagt Mitterlehner.
Die Standesbezeichnung „Ingenieur“ bestätigt, dass der Inhaber über einen HTL-Abschluss bzw. den Abschluss
einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder über eine vergleichbare Qualifikation
verfügt sowie eine fachbezogene mehrjährige Praxis absolviert hat. Diese Standesbezeichnung ist in Europa
einzigartig und in der österreichischen Wirtschaft anerkannt. Derzeit wird sie für technische und gewerbliche
Fachrichtungen jährlich rund 4.500 Mal sowie für land- und forstwirtschaftliche Fachrichtungen jährlich
an die 400 Mal verliehen.
Die Begutachtungsfrist läuft bis Mitte Juli. Ziel ist es, das neue Ingenieurgesetz im Herbst parlamentarisch
zu beschließen und Anfang 2017 in Kraft treten zu lassen. Dadurch wird das bestehende Ingenieurgesetz 2006
ersetzt.
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