Ludwig: Das Modell des geförderten
 Wohnbaus ist von CETA auszunehmen!

 

erstellt am
06. 06. 16
11:00 MEZ

Gemeinsamer Beschluss des Wiener Resolutionsantrags auf der LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz in Salzburg.
Salzburg/Wien (rk) - Zum Abschluss der LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz in Salzburg wurde am 03.06. der vom Wiener Wohnbaulandesrat Michael Ludwig eingebrachte Resolutionsantrag zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA – Comprehensive Economic and Trade Agreement) einstimmig beschlossen. In seiner Funktion als zuständiger Landesrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung betonte Ludwig, dass das österreichische Erfolgsmodell des geförderten Wohnbaus durch die Ratifizierung und das Inkrafttreten von CETA in seiner derzeit vorliegenden Form gefährdet werde. Mit der Annahme der Resolution sprechen sich die Länder dafür aus, dass der geförderte Wohnbau von CETA gänzlich auszunehmen ist.

„Österreich hat ein sehr gut funktionierendes System des geförderten Wohnbaus mit außerordentlich hohen Standards“, unterstrich der Wiener Wohnbaustadtrat. Dieses Erfolgsmodell, das in den letzten Jahrzehnten fortlaufend gewachsen ist und weiterentwickelt wurde, dürfe auf keinen Fall angetastet oder gar den Profitinteressen Einzelner geopfert werden, so Ludwig: „Wohnen ist ein soziales Grundrecht. Und der geförderte Wohnbau ist eine wichtige öffentliche Dienstleistung, die breiten Bevölkerungsschichten zugänglich ist.“ Es müsse daher auch für die Zukunft sichergestellt werden, „dass Wohnraum nicht nach Belieben und wie eine Ware gehandelt, und nicht ausschließlich den Gesetzen des Marktes überlassen wird. Eine leistbare und sichere Wohnversorgung ist eine zentrale Voraussetzung für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“.

Mit dem Inkrafttreten von CETA wären auch öffentliche Dienstleistungen wie Abfallentsorgung, Abwasser, öffentliche Personenbeförderung und insbesondere eben auch der gemeinnützige Wohnbau von einer Liberalisierung betroffen. Nachdem bereits die Landeshauptleutekonferenz gefordert hatte, die in den Ländern bestehenden Qualitäts-Standards bei den TTIP-Verhandlungen (Transatlantic Trade and Investment Partnership – transatlantisches Handelabkommen) nicht aufzuweichen und dies auch auf CETA anzuwenden, fordern nun die LandeswohnbaureferentInnen, den geförderten Wohnbau explizit von dem Freihandelsabkommen auszunehmen.
Freihandel - Ja, aber nicht um jeden Preis und nicht zu Lasten der Bevölkerung

„Es ist wichtig, Brücken zu bauen. Auch zwischen einzelnen Wirtschaftsmärkten. Niemals aber darf eine solche Initiative nur den Interessen des Marktes dienen. Auch für Freihandelsabkommen gilt, dass sie niemals die gesellschaftliche Verantwortung außer Kraft setzen dürfen. Es darf kein Abkommen unterzeichnet werden, das ausschließlich die Interessen von Investoren berücksichtigt. Das würde der gezielten Preistreiberei Tür und Tor öffnen. Die elementarsten Bereiche unserer Gesellschaft wie Wohnen, Bildung, Gesundheitsversorgung oder Nahrungsversorgung dürfen nicht ausschließlich den Marktinteressen und dem Profitstreben überlassen werden“, so Ludwig abschließend.

 

 

 

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