Gemeinsamer Beschluss des Wiener Resolutionsantrags auf der LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz
in Salzburg.
Salzburg/Wien (rk) - Zum Abschluss der LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz in Salzburg wurde am 03.06.
der vom Wiener Wohnbaulandesrat Michael Ludwig eingebrachte Resolutionsantrag zum Freihandelsabkommen zwischen
der EU und Kanada (CETA – Comprehensive Economic and Trade Agreement) einstimmig beschlossen. In seiner Funktion
als zuständiger Landesrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung betonte Ludwig, dass das österreichische
Erfolgsmodell des geförderten Wohnbaus durch die Ratifizierung und das Inkrafttreten von CETA in seiner derzeit
vorliegenden Form gefährdet werde. Mit der Annahme der Resolution sprechen sich die Länder dafür
aus, dass der geförderte Wohnbau von CETA gänzlich auszunehmen ist.
„Österreich hat ein sehr gut funktionierendes System des geförderten Wohnbaus mit außerordentlich
hohen Standards“, unterstrich der Wiener Wohnbaustadtrat. Dieses Erfolgsmodell, das in den letzten Jahrzehnten
fortlaufend gewachsen ist und weiterentwickelt wurde, dürfe auf keinen Fall angetastet oder gar den Profitinteressen
Einzelner geopfert werden, so Ludwig: „Wohnen ist ein soziales Grundrecht. Und der geförderte Wohnbau ist
eine wichtige öffentliche Dienstleistung, die breiten Bevölkerungsschichten zugänglich ist.“ Es
müsse daher auch für die Zukunft sichergestellt werden, „dass Wohnraum nicht nach Belieben und wie eine
Ware gehandelt, und nicht ausschließlich den Gesetzen des Marktes überlassen wird. Eine leistbare und
sichere Wohnversorgung ist eine zentrale Voraussetzung für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“.
Mit dem Inkrafttreten von CETA wären auch öffentliche Dienstleistungen wie Abfallentsorgung, Abwasser,
öffentliche Personenbeförderung und insbesondere eben auch der gemeinnützige Wohnbau von einer Liberalisierung
betroffen. Nachdem bereits die Landeshauptleutekonferenz gefordert hatte, die in den Ländern bestehenden Qualitäts-Standards
bei den TTIP-Verhandlungen (Transatlantic Trade and Investment Partnership – transatlantisches Handelabkommen)
nicht aufzuweichen und dies auch auf CETA anzuwenden, fordern nun die LandeswohnbaureferentInnen, den geförderten
Wohnbau explizit von dem Freihandelsabkommen auszunehmen.
Freihandel - Ja, aber nicht um jeden Preis und nicht zu Lasten der Bevölkerung
„Es ist wichtig, Brücken zu bauen. Auch zwischen einzelnen Wirtschaftsmärkten. Niemals aber darf eine
solche Initiative nur den Interessen des Marktes dienen. Auch für Freihandelsabkommen gilt, dass sie niemals
die gesellschaftliche Verantwortung außer Kraft setzen dürfen. Es darf kein Abkommen unterzeichnet werden,
das ausschließlich die Interessen von Investoren berücksichtigt. Das würde der gezielten Preistreiberei
Tür und Tor öffnen. Die elementarsten Bereiche unserer Gesellschaft wie Wohnen, Bildung, Gesundheitsversorgung
oder Nahrungsversorgung dürfen nicht ausschließlich den Marktinteressen und dem Profitstreben überlassen
werden“, so Ludwig abschließend.
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