PVA sieht dringenden Reformbedarf bei Ökostromgesetz
Wien (pva) - Der Photovoltaik-Zubau in Österreich hat sich im Jahr 2015 gegenüber dem Jahr 2014
gehalten. Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA) geht von einem Zuwachs von 160 Megawattpeak im Jahr 2015
aus. Das Consultingunternehmen Kreuzer, Fischer & Partner, das den PV-Markt seit Jahren beobachtet, kommt zum
gleichen Ergebnis. Mögliche kleine Unschärfen sind auf Anlagen, die ohne Förderung errichtet wurden,
zurückzuführen, da diese noch nicht systematisch erfasst werden können. Österreich hat damit
2015 in der Pro-Kopfausbaumenge erstmals Deutschland überholt (Zubau Österreich: 18,9 Wattpeak pro Kopf;
Zubau Deutschland: 18, 1 Wattpeak pro Kopf).
Korrektur des Ökostromgesetzes notwendig
Die PV-Kosten sind in den letzten Jahren massiv gesunken. „Es braucht daher eine dringende Korrektur des derzeitigen
Ökostromgesetzes“, fordert Hans Kronberger vom PVA. Während bei Inkrafttreten des Ökostromgesetzes
im Jahr 2012 noch ein Fördertarif von bis zu 27,6 Cent pro Kilowattstunde zur Verfügung stand, kommt
man jetzt mit einer Investsumme von 375 Euro pro Kilowattpeak und einem Tarif von 8,24 Cent aus. Kronberger: „Damit
ist das System gekippt. Während es sich vorher gelohnt hat die gesamte produzierte Strommenge ins Netz einzuspeisen
und den Strom zu einem niedrigeren Preis (ca. 20 Cent) vom Energieversorger zurück zu kaufen, macht es jetzt
mehr Sinn möglichst viel Strom selbst zu verbrauchen“. Da aber im aktuellen Ökostromgesetz die installierte
Leistung bewertet wird und nicht der tatsächlich gelieferte Strom, gehen der österreichischen PV-Wirtschaft
bereits zwei Millionen Euro pro Jahr verloren. Somit kommen von dem mit 8 Millionen Euro dotierten Fördertopf
nur 6 Millionen tatsächlich dem Ausbau zugute. Würde man grundsätzlich das Fördersystem von
einer Tariffförderung auf eine Investförderung umstellen und die auf 13 Jahre konzipierten Tarife vorziehen,
könnte ohne einen Cent an Mehrkosten in den nächsten sechs Jahren das jährliche Ausbauvolumen verdreifacht
werden. „Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde danach überhaupt kein Förderbedarf mehr bestehen“, glaubt
man beim PVA. In den Verhandlungen mit dem Wirtschaftsministerium wurden der Photovoltaik 2 Millionen Euro aus
dem sogenannten Resttopf zugesagt. Dieses Budget soll zukünftig über eine eigens für Bürgeranlagen
konzipierte Tarifförderung eingesetzt werden. Somit können sich auch Personen, die über keine eigenen
nutzbaren Flächen verfügen, an der Stromwende beteiligen, schlägt der PVA vor.
Kronberger: „Seit 2014 gibt es Gespräche mit dem federführenden Wirtschaftsministerium und es ist höchste
Zeit, dass das Gesetz der neuen Situation angepasst wird!“.
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