Internationale Kinderrechte-Konferenz mit 200 Delegierten aus 70 Staaten der Welt in Wien –
Österreichische Bundesregierung entschlossen im Kampf gegen Gewalt in der Familie
Wien (bmfj) - 2016 jährt sich zum 10. Mal die Präsentation des Berichts zu „Gewalt am Kind“ in
der UNO-Generalversammlung. Damals gab es nur in 16 UNO-Mitgliedsstaaten klare gesetzliche Regelungen, die Gewalt
an Kindern untersagten. Heute sind es immerhin 48 Staaten – also mehr als dreimal so viele. Dennoch fehlen noch
rund 150 Staaten, die die Kinderrechtskonvention nicht in nationales Recht aufgenommen haben.
„In zu vielen Ländern der Welt werden Kinderrechte immer noch nicht als das angesehen was sie sind: unverhandelbare
Menschenrechte. Es gibt 2,2 Milliarden Kinder auf der Welt, also 2,2 Milliarden gute Gründe, uns für
die Umsetzung der Kinderrechte einzusetzen. Unsere Vision ist klar: im Jahr 2026, wenn sich der UNO-Bericht zu
„Gewalt am Kind“ zum 20sten Mal jähren wird, sollen alle 193 Mitgliedsstaaten der UNO klare gesetzliche Regelungen
gegen „Gewalt am Kind“ umgesetzt haben. Dahin ist es zwar noch ein weiter Weg, aber wie die überwältigend
hohe Zahl der hier teilnehmenden Staaten beweist, sind wir am richtigen Weg in Richtung einer Kindheit frei von
körperlichen Strafen“, sagt Familienministerin Sophie Karmasin, die Gastgeberin einer hochkarätig besuchten
internationalen Konferenz zum Thema Kinderrechte in Wien.
Mehr als 200 Vertreterinnen und Vertreter von Regierungen aus der ganzen Welt, unter ihnen die schwedische Königin
Silvia, die Staatspräsidentin von Malta und rund 30 Minister/innen und Staatssekretäre/innen, werden
am 01. und 02.06. auf der Tagung auf Schloss Wilhelminenberg darüber beraten, wie man Kinder besser gegen
Gewalt – insbesondere Gewalt in der Familie – schützen kann.
„Es geht nicht nur um die gesetzlichen Regelungen, sondern darüber hinaus auch um eine Einstellungsänderung
in den Köpfen der Erwachsenen. So wie wir in Österreich heute eine andere Einstellung zur – leider missbräuchlich
so genannten – „gesunden Watsche“ haben, so müssen wir auch in anderen Ländern kulturelle Bewegungen
in Gang setzen, die Gewalt am Kind als gesellschaftlich verwerflich darstellen. Besonders betroffen machen mich
Berichte über zunehmende sexuelle Gewalt an Mädchen in vielen Teilen dieser Welt“, so Karmasin. Die Familienministerin
erinnerte in ihrer Rede aber auch, dass wir in Österreich am Weg zu einer gewaltfreien Erziehung noch einiges
zu tun hätten. So zeige eine aktuelle Studie, dass immer noch knapp 75% der Österreicherinnen und Österreicher
Gewalterfahrungen (psychisch und/oder physisch) in der Familie hatten.
Auch Justizminister Wolfgang Brandstetter betont in seiner Rede, dass körperliche Gewalt in der Erziehung
von Kindern sowie in anderen familienrechtlichen Beziehungen nichts zu suchen habe. „Gewaltfreiheit in der Familie
und in der Erziehung ist seit mehr als 25 Jahren eines der zentralen Anliegen der österreichischen Familienrechtspolitik.
Die bestehenden zivil- und strafrechtlichen Regelungen geben dabei die Richtung vor. So umfassen diese in Österreich
nicht nur den Schutz des Kindes vor Übergriffen und Gewalt, sondern auch dessen Anspruch auf ein ‚gewaltfreies
Milieu‘. Wichtig ist aber auch, dass es gerichtliche Strukturen gibt, die im Konfliktfall rasche und effiziente
Schutzmaßnahmen sicherstellen“, so Brandstetter.
"Unsere Kinder sind unser wertvollstes Gut. Deshalb müssen wir alles unternehmen, um sie bestmöglich
vor Gewalt und Ausbeutung zu schützen. Österreich hat mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte
von Kindern, mit dem zentrale Bestimmungen des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes in Verfassungsrang
gehoben wurden, ein sehr gutes rechtliches Rüstzeug für den Schutz unserer Kinder. Trotzdem kommt es
aber auch bei uns immer wieder vor, dass Kinder Opfer von Gewalt werden. Davor dürfen wir die Augen nicht
verschließen und müssen rigoros mit aller Härte des Gesetzes dagegen vorgehen. Denn Gewalt gegen
die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft ist in keinster Weise zu tolerieren. Die Polizei hat hier
mit dem Sicherheitspolizeigesetz zahlreiche Möglichkeiten und forciert ständig Projekte um den Opferschutz
zu verbessern“, so Innenminister Wolfgang Sobotka.
Mit der Ratifikation der Kinderrechtskonvention (KRK) hat sich Österreich bereits im Jahr 1992 verpflichtet,
die Rechte von Kindern und Jugendlichen einzuhalten. Eine Studie des Bundesministeriums für Familien und Jugend
zeige auch einen abnehmenden Trend bei der Einstellung zu körperlicher Gewalt gegen Kinder in den letzten
dreißig Jahren. Waren es 1977 nur 27% der Befragten die „Schlagen“ von Kindern ablehnten, so sind es heutzutage
78%. Bedenklich bleibe jedoch die noch immer hohe Anzahl der Gewalterfahrungen der Studienteilnehmer, 38% berichten
von Schlägen mit der Hand, die sie in ihrer Kindheit erlebt hätten.
Auf der Konferenz wird eine Resolution beschlossen werden, die alle Staaten dieser Welt aufruft, die gewaltfreie
Erziehung von Kindern gesetzlich zu verankern. Durch verstärkte Kooperation auf internationalem, regionalem
und lokalem Niveau sollen Maßnahmen und best-practice Beispiele umgesetzt werden, die eine gewaltfreie Erziehung
ermöglichen und gesellschaftliches Umdenken einläuten. Denn das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit –
frei von physischer und psychischer Gewalt – ist ein Menschenrecht, das gerade für die schwächsten Mitglieder
unserer Gesellschaft essentiell ist.
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