Brandstetter: Müssen Kinder vor
 Übergriffen und Gewalt schützen

 

erstellt am
02. 06. 16
11:00 MEZ

Internationale Kinderrechte-Konferenz mit 200 Delegierten aus 70 Staaten der Welt in Wien – Österreichische Bundesregierung entschlossen im Kampf gegen Gewalt in der Familie
Wien (bmj) - Am 01. und 02.06. werden auf einer hochkarätig besuchten internationalen Konferenz zum Thema Kinderrechte auf Schloss Wilhelminenburg in Wien mehr als 200 Vertreter von Regierungen aus der ganzen Welt darüber beraten, wie man Kinder besser gegen Gewalt – insbesondere Gewalt in der Familie – schützen kann. Unter den Gästen der von Familienministerin Sophie Karmasin initiierten Tagung befinden sich die schwedische Königin Silvia, die Staatspräsidentin von Malta und rund 30 Minister und Staatssekretäre.

In seiner Rede betont Justizminister Wolfgang Brandstetter, dass körperliche Gewalt in der Erziehung von Kindern sowie in anderen familienrechtlichen Beziehungen nichts zu suchen habe. „Gewaltfreiheit in der Familie und in der Erziehung ist seit mehr als 25 Jahren eines der zentralen Anliegen der österreichischen Familienrechtspolitik. Die bestehenden zivil- und strafrechtlichen Regelungen geben dabei die Richtung vor. So umfassen diese in Österreich nicht nur den Schutz des Kindes vor Übergriffen und Gewalt, sondern auch dessen Anspruch auf ein ‚gewaltfreies Milieu‘. Wichtig ist aber auch, dass es gerichtliche Strukturen gibt, die im Konfliktfall rasche und effiziente Schutzmaßnahmen sicherstellen“, so Brandstetter.

In Österreich hält das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch seit 1989 fest, dass „die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides“ unzulässig ist. Damit sind auch Erziehungsmittel erfasst, die dem Kind – vermeintlich – nicht schaden. Zusätzlich wurden ab Mitte der 90er-Jahre auch die verfahrensrechtlichen Vorkehrungen gestärkt. So können beispielsweise einstweilige Verfügungen erlassen werden oder die Wegweisung eines Gewalttäters aus der Wohnung sowie ein Aufenthalts- und Kontaktverbot mit dem Kind von den Jugendwohlfahrtsstellen beantragt werden. 2011 wurde das Recht jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung auch auf Verfassungsebene verankert. Ein weiterer wichtiger Schritt folgte 2013 indem die Faktoren, die bei der Prüfung des Kindeswohls zu berücksichtigen sind, überarbeitet wurden. Der Auftrag an die Eltern, die Angehörigen sowie alle anderen mit Kindern befassten Personen und Stellen, das Kind ganz allgemein vor Übergriffen und Gewalt zu bewahren, findet sich nun darin wieder.

Mit der Ratifikation der Kinderrechtskonvention (KRK) hat sich Österreich bereits im Jahr 1992 verpflichtet, die Rechte von Kindern und Jugendlichen einzuhalten. Eine Studie des Bundesministeriums für Familien und Jugend zeige auch einen abnehmenden Trend bei der Einstellung zu körperlicher Gewalt gegen Kinder in den letzten dreißig Jahren. Waren es 1977 nur 27% der Befragten die „Schlagen“ ablehnten, so sind es heutzutage 78%. Bedenklich bleibe jedoch die noch immer hohe Anzahl der Gewalterfahrungen der Studienteilnehmer: 38% berichten von Schlägen mit der Hand, die sie in ihrer Kindheit erlebt hätten.

 

 

 

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