Einkommensteuer in Höhe von 4,6 Mio. Euro hinterzogen – Betrug mit Arbeitnehmer- veranlagungen
im großen Stil aufgedeckt, Sonderkommission forscht Netzwerk aus
Wien (bmf) - Steuerfahndern und der eigens eingerichteten Sonderkommission gelingt ein erfolgreicher Schlag
gegen einen selbst ernannten Steuerexperten und sein Netzwerk an „Kunden“. In betrügerischer Absicht wurden
bei mindestens 3.572 Einkommensteuer- verfahren durch gefälschte Rechnungen und Nachweise ungerechtfertigt
Steuerminderungen/ Rückzahlungen geltend gemacht. Der Drahtzieher selbst verrechnete saftige Provisionen –
etwa bis zu 50 Prozent für gefälschte Rechnungen.
Bereits Ende 2014 wurde im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle in zahlreichen Fällen die ungerechtfertigte Geltendmachung
von Krankheitskosten, Versicherungszahlungen und Spenden, die tatsächlich nie geleistet wurden, aufgedeckt.
Als Nachweis wurden seitens der Steuerpflichtigen gefälschte Belege, die der „Steuerexperte“ produzierte,
eingereicht. Darüber hinaus wurde fallweise das Pendlerpauschale beantragt, ohne dass hierfür die notwendigen
Voraussetzungen erfüllt wurden. Die umgehend eingeleiteten Ermittlungen seitens der Finanzämter brachten
in weiterer Folge gleichartige Verdachtsfälle zu Tage. Stets wurden über dubiose E-Mail-Adressen gefälschte
Arztrechnungen und Versicherungsbestätigungen übermittelt.
Intensive Recherchen und Logfile-Auswertungen der IP-Adressen durch die Steuerfahndung brachten schließlich
den Durchbruch und dem Drahtzieher konnte das Handwerk gelegt werden. Der Organisator – der bereits erwähnte
selbsternannte Steuerexperte - konnte über eine auf ihn registrierte IP-Adresse sowie eine früher bei
seiner eigenen Steuernummer hinterlegte E-Mail-Adresse ausgeforscht werden.
Nach einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erfolgten im Juni 2015 Hausdurchsuchungen durch die Steuerfahndung.
Die anschließenden Ermittlungen und Auswertungen ergaben, dass der „organisatorische Kopf“ des Betrugssystems
bei mehr als 800 Abgabepflichtigen Arbeitnehmerveranlagungen mit Falschangaben beantragt hatte.
Auf Grund der dann absehbaren Dimension des Betrugsfalls wurde sofort eine eigene Sonderkommission - bestehend
aus Bediensteten der Steuerfahndung und der Allgemeinveranlagung der Regionen Wien und Ost - eingerichtet. Von
dieser wurden hunderte Antragsteller als Beschuldigte im Finanzstrafverfahren einvernommen und die Veranlagungen
neu aufgerollt.
Im Rahmen der Ermittlungen wurden 880 Steuernummern überprüft. Dazu wurden 3.572 Einkommensteuerverfahren
wieder aufgenommen und ebenso viele neue Steuerbescheide erlassen. Die hinterzogene Einkommensteuer beläuft
sich auf 4.570.843,22 Euro. An Anspruchszinsen wurden bisher 211.830,06 Euro zusätzlich vorgeschrieben.
Einzelne Abgabepflichtige, mit deren Wissen die gefälschten Daten in der Arbeitnehmerveranlagung beantragt
wurden, müssen nun bis zu 20.000 Euro an die Finanz zurückzahlen, obwohl sie von ihrer Steuererstattung
50 Prozent an den selbst ernannten Experten gezahlt hatten. Bei größeren Beträgen können noch
Finanzstrafen dazu kommen.
Die umfassenden Ermittlungen ergaben neben Abgabenhinterziehung und Abgabenbetrug auch den Verdacht auf weitere
Delikte, wie schweren gewerbsmäßigen Betrug, Geldwäsche und Erpressung.
Auf Grund der vorliegenden umfassenden Beweise und der akribischen Recherchearbeit geht die Finanzverwaltung davon
aus, dass nicht nur weitere Betrugsversuche verhindert werden konnten, sondern auch hinterzogene Steuern nun zurückgezahlt
werden. Erste Zahlungseingänge sind bereits zu verzeichnen.
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