Ludwig: Stadt Wien bietet kostenlose und effiziente
 Unterstützung rund um das Thema Mieten

 

erstellt am
31. 05. 16
11:00 MEZ

Insbesondere PrivatmieterInnen profitieren von Mietenrechner, Betriebskostenrechner und den ExpertInnen der Mieterhilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Wien (rk) - „All jene, die private und oft auch noch befristete Mietverträge abschließen, sind gut beraten, die Kosten genauestens zu überprüfen“, appelliert Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Die Stadt Wien bietet dafür ein umfassendes und vor allem kostenloses Serviceangebot. Das reicht von der individuellen Überprüfung über den Online-Mietenrechner, der ganz bequem von zuhause aus bedient werden kann, über die kompetente Unterstützung der Mieterhilfe der Stadt Wien bis hin zur Durchsetzung der Mietrechte bei der Wiener Schlichtungsstelle. Überprüfung von Richtwertmieten ist online und in den Servicestellen der Stadt möglich „Über den Wiener Mietenrechner, der unter www.mietenrechner.wien.at abrufbar ist, bietet die Stadt Wien außerdem die Möglichkeit, den individuellen Mietzins rasch und unkompliziert zu überprüfen“, so Ludwig. „Darüber hinaus stehen den Wienerinnen und Wienern in unseren Servicestellen sowie am Mieterhilfe-Telefon mit der Nummer 4000-25900 kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für umfassende Beratung und Unterstützung zur Verfügung.“

Mit dem Wiener Mietenrechner, dem kostenlosen und praktischen Servicetool, kann die Höhe des gesetzlich geregelten Richtwertmietzinses vor Abschluss eines Mietvertrages von Wohnungssuchenden errechnet oder von Mieterinnen und Mietern auch rückwirkend grundlegend überprüft werden. Zur Ermittlung werden lediglich Angaben zu Adresse, Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale – dazu zählen etwa Aufzüge, Kellerabteile, Balkon, Terrasse etc. – benötigt. „Wir bieten den Wienerinnen und Wienern damit die Möglichkeit der Überprüfung, die derzeit durch die gegebenen Regelungslücken in der Bundesgesetzgebung und die somit mangelnde Transparenz für die Mieterinnen und Mieter sonst nicht möglich wäre", betont der Wiener Wohnbaustadtrat.
Betriebskosten- und Hauptmietzinsabrechnung muss bis spätestens 30. Juni erfolgt sein

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen Hausverwaltungen bzw. VermieterInnen bis spätestens 30. Juni die Betriebskosten für das zurückliegende Jahr abrechnen. Diese Betriebskosten und Hauptmietzinsabrechnung ist den MieterInnen verpflichtend offen zu legen. Den Bestimmungen zufolge sind darin alle Ausgaben für das vergangene Jahr in aufgeschlüsselten Positionen darzustellen. In die Betriebskosten können allerdings nur ganz bestimmte, im Gesetz festgelegte Kosten eingerechnet werden. Eine gesetzliche Bestimmung, die, wie die Erfahrungen ebenfalls zeigen, nicht immer eingehalten wird. Zudem sind die Betriebskosten-Jahresabrechnungen für den Laien zumeist schwer lesbar. Eine Überprüfung und Kontrolle der Abrechnungen ist oftmals nur durch ExpertInnen möglich.

Die Serviceeinrichtungen und kostenlosen Serviceleistungen der Stadt Wien

Mieterhilfe der Stadt Wien
1010 Wien, Rathausstraße 2
Telefonische und persönliche Beratung: Mo bis Fr 8-17 Uhr
Telefon: 01/4000-25900
http://www.mieterhilfe.at

Betriebskostenrechner
Welche Kosten in der Betriebskostenrechnung enthalten sein dürfen, ist im Mietrechtsgesetz festgehalten. Der Betriebskostenrechner ermittelt nach Eingabe der einzelnen Werte, ob die Abrechnung vergleichsweise niedrig, mittel oder zu hoch ist.
http://www.betriebskostenrechner.wien.at

Mietenrechner
Ist Ihre Miete angemessen? Im Gegensatz zu geförderten Wohnungen sind besonders bei privaten Mietverträgen zu hohe Mieten zu beobachten. Nicht immer lassen sich diese Mietpreise durch berechtigte Zuschläge auf einer gesetzlichen Basis erklären.
http://www.mietenrechner.wien.at

Online-Mietenrechner jetzt auch als App!
Mit der neuen App kann das Servicetool auch bequem unterwegs am Smartphone oder Tablet angewandt werden – z.B. bei oder nach einer Wohnungsbesichtigung. Die Wiener Mietenrechner-App steht für iOS und Android unentgeltlich zur Verfügung.

Ablöserechner
Erfahren Sie, für welche Mietgegenstände oder Inventargüter Sie bei Wohnungswechsel Ablöse erhalten können – und in welcher Höhe!
http://www.abloeserechner.wien.at

 

 

 

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