Brandstetter bei EU-Justizministerrat

 

erstellt am
10. 06. 16
11:00 MEZ

Bekämpfung von Terrorismus, Cybercrime und Steuerbetrug haben weiterhin hohe Priorität
Luxemburg/Wien (bmj) - Am 09.06. nahm Justizminister Wolfgang Brandstetter in Luxemburg am Rat der EU-Justiz- und Innenminister teil. Dabei berieten die 28 Amtskollegen über zahlreiche aktuelle Themen, bei denen unter dem niederländischen Vorsitz teils gute Fortschritte erzielt wurden. So sollten in Bezug auf die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (EStA) weitere Details geklärt werden, die wesentliche Bereiche wie den Datenschutz, ein vereinfachtes Strafverfolgungsverfahren sowie die Beziehungen mit Partnern wie Eurojust, Europol und anderen Institutionen auf EU-Ebene umfassen. Weiters wurde auch über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtetem Betrug sowie die Einrichtung eines zentralen europäischen Strafregisters für verurteilte Drittstaatsangehörige (ECRIS) diskutiert. Auch die Verbesserung der Strafjustiz im Cyberspace und die Gerichtszuständigkeit im virtuellen Raum beschäftigt die Justizminister weiterhin. „Die Europäische Union steht aktuell vor großen Herausforderungen, und der Vorsitz der Niederlande war von Ereignissen wie den Terroranschlägen in Paris und Brüssel sowie den Enthüllungen rund um die Panama Papers geprägt, die in einigen Bereichen weiteren Handlungsbedarf aufgezeigt haben. Ich möchte dem niederländischen Vorsitz daher für die gute Verhandlungsführung danken, denn wir konnten bei einigen Themen wirklich große Schritte vorwärts machen“, so Justizminister Brandstetter.

Im Zuge der Ratssitzung stellte die EU-Kommission den Justizministern auch den mit den Online-Plattformen Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft vereinbarten Verhaltenskodex zum Thema Hate Speech vor. Justizminister Brandstetter betonte in diesem Zusammenhang einmal mehr: „Wir dürfen nicht zulassen, dass sich Hass und Hetze über das Internet unkontrolliert verbreiten und so das Meinungsklima vergiften. Für mich ist klar, dass strafrechtlich relevante Inhalte, die über das soziale Netzwerk verbreitet werden, unverzüglich entfernt werden müssen. Sonst gibt es natürlich strafrechtliche Konsequenzen.“

     

Brandstetter traf auch seine Amtskolleginnen aus der Slowakei, Lucia Žitnanská, und Bulgarien, Ekaterina Zaharieva, sowie Vertreter der rumänischen Justizministerin, Raluca Pruna, jeweils zu einem bilateralen Gespräch. Im Mittelpunkt der Treffen stand die Überstellung von in Österreich verurteilten Straftätern aus diesen Ländern in ihre Heimat auf Basis eines diesbezüglichen Rahmenbeschlusses der Europäischen Union aus dem Jahr 2008. Dieser sieht vor, dass der Strafvollzug in jenem Staat vorgenommen werden soll, der für die Resozialisierung des Verurteilten am besten geeignet ist. „Von den rund 8.800 Insassen in den österreichischen Justizanstalten sind in etwa 54 Prozent ausländische Staatsbürger. Wir wollen daher nun die Überstellungen in die Slowakei, nach Rumänien und nach Bulgarien forcieren und vor allem auch die Übernahmeverfahren beschleunigen. Ich bin überzeugt, dass es auch im Sinne der Betroffenen ist, dass sie die Haft in ihrem Heimatland verbüßen, da sie dort leichter reintegriert werden können. Der hohe Anteil an ausländischen Insassen bedeutet für uns im praktischen Vollzug auch einen deutlichen Mehraufwand, beispielsweise bei der Betreuung der Insassen. Meine Amtskolleginnen haben sich durchwegs kooperativ gezeigt und ich bin zuversichtlich, dass wir auch für verbleibende Problembereiche gute Lösungen finden werden“ so Justizminister Brandstetter.

Aktuell (Stand 6. Juni) befinden sich insgesamt 249 slowakische Staatsbürger in österreichischen Justizanstalten in Haft, davon 168 in Strafhaft. Auf Rumänien entfallen 592 Insassen, wovon sich 382 in Strafhaft befinden. 101 Personen, die in Österreich inhaftiert sind, sind bulgarische Staatsbürger. 66 von ihnen befinden sich in Strafhaft. Als problematisch stellt sich vor allem die Dauer der Übernahmeverfahren dar. Zahlreiche Ersuchen müssen derzeit aufgrund zwischenzeitig getroffener haftbeendender Maßnahmen zurückgezogen werden. Im Durchschnitt dauerte es im Jahr 2015 vom österreichischen Ersuchen bis zur tatsächlichen Überstellung oder Zurückziehung des Ersuchens in der Slowakei 335 Tage, in Rumänien 318 Tage und in Bulgarien 181 Tage. „Das sollte jetzt in Zukunft schneller erledigt werden können“, so Brandstetter.

 

 

 

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