Internetnutzung während des Fahrens verboten – Telefonieren mit Freisprecheinrichtung
weiterhin erlaubt
Wien (bmvit) - Die Ausweitung des Handyverbots am Steuer, mit der auch das Internetsurfen sowie das Schreiben
und das Lesen von SMS und E-Mails während der Fahrt verboten werden, ist am 09.06. in Kraft getreten. Mit
der Neuregelung des Kraftfahrgesetzes (KFG) reagiert das Verkehrsministerium auf die hohe Anzahl an Verkehrsunfällen
durch die Folgen von Unachtsamkeit und Ablenkung. Knapp ein Drittel aller im Straßenverkehr getöteten
Personen kam im vergangenen Jahr durch diese Unfallursache ums Leben. „Ablenkung ist eine der Hauptunfallursachen
auf unseren Straßen. Mit dem strengeren Handyverbot steuern wir diesem Trend entgegen“, erklärt Verkehrsminister
Jörg Leichtfried.
Das neue Handyverbot regelt genau, in welchen Fällen Mobiltelefone beim Fahren verwendet werden dürfen:
Weiterhin erlaubt ist das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung. Zudem darf das Handy auch als Navigationssystem
verwendet werden, wenn es im Wageninnern befestigt ist. Explizit verboten hingegen sind das Schreiben und das Lesen
von SMS, E-Mails oder Nachrichten auf Social-Media Kanälen sowie das Internetsurfen.
Eine detaillierte Aufstellung, in welchen Fällen die Verwendung des Handys erlaubt bzw. verboten ist, ist
auf der Website des Verkehrsministeriums einsehbar. Wer gegen die Bestimmungen der Handybenutzung verstößt,
wird mit einem Organmandat in Höhe von 50 Euro bestraft.
Die FAQ zum Handyverbot finden Sie unter: http://www.bmvit.gv.at/verkehr
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