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Nach dem Ministerrat
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erstellt am
08. 06. 16
11:00 MEZ
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Kern:
Ausbildungspflicht gibt jungen Menschen mehr Chancen
Ministerrat beschließt Ausbildungspflicht für Jugendliche und diskutiert das
Thema Integration
Wien (bpd) - "Wir haben heute im Ministerrat eine Ausbildungspflicht für Jugendliche bis 18 Jahre
verabschiedet. Das ist für uns ein besonders wichtiges Thema, weil wir derzeit rund 16.000 Jugendliche im
Alter zwischen 15 und 17 Jahren in Österreich haben, die frühzeitig ihren Ausbildungsweg abbrechen und
in der Folge dreimal so häufig arbeitslos sind wie der Durchschnitt. Diesen Kreislauf wollen wir durchbrechen,
indem wir in Anlehnung an die Schulpflicht künftig eine Ausbildungspflicht bis 18 schaffen", sagte Bundeskanzler
Christian Kern am 07.06. beim Pressefoyer nach dem Ministerrat im Bundeskanzleramt. Es gehe darum, jungen Menschen
eine Perspektive zu geben. Vergangene Woche hat die Regierungsspitze ein Bündel an Themen genannt, die Schwerpunktbereiche
sein sollen, unter anderem den Schwerpunkt Bildung. Mit der Ausbildungspflicht setze die Bundesregierung hier einen
wichtigen Schritt und "legt einen wesentlichen Grundstein für mehr Chancengerechtigkeit von jungen Menschen."
Die Ausbildungspflicht werde stufenweise, beginnend mit August 2016, in Kraft treten.
Die Regierung hat sich heute außerdem mit dem Thema Sicherheit beschäftigt. Dabei ging es auch um den
Vorschlag von Innenminister und Verteidigungsminister, die Bewachung von Botschaften ab August von der Polizei
in Richtung Bundesheer zu übertragen. "Mit dieser Maßnahme können etwa 170 Polizeikräfte
für die Kriminalitätsbekämpfung freigespielt werden", betonte der Bundeskanzler. Der Assistenzeinsatz
des Bundesheeres habe sich bisher als ein erfolgreiches Konzept bewiesen und könne auch noch ausgeweitet werden.
"Wir wollen damit gerade auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen in Österreich erhöhen",
so Kern.
Auch im Themenbereich Integration kündigte der Bundeskanzler Schritte an. Außenminister Kurz und Staatssekretärin
Duzdar seien beauftragt worden, die vorliegenden Vorschläge zu einem Integrationspaket zusammenzuführen.
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Mitterlehner zur Flüchtlingskrise: EU-Außengrenzen schützen,
Schlepperei bekämpfen
Vorschläge von Außenminister Kurz richtig und weiterführend - Wertschöpfungsabgabe
ist falsche Diskussion zur falschen Zeit - Ausbildungspflicht erhöht Chancen am Arbeitsmarkt
Wien (bmwfw) - Vizekanzler Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner unterstützt den "richtigen
und weiterführenden Vorschlag" von Außenminister Sebastian Kurz zur Bewältigung der Migrations-
und Flüchtlingsthematik. Er habe damit eine "Intensivierung der Diskussion" angestoßen, die
dringend weiter geführt werden müsse. "Die Europäische Union muss ihre Außengrenzen selber
schützen können. Allerdings ist die systematische Sicherung der Außengrenzen noch nicht erfolgt.
Auch die Zusammenarbeit mit der Türkei wird regelmäßig hinterfragt. Daher darf es keine Denkverbote
geben, solange es keine europäischen Lösungen und konkrete Aktivitäten vor Ort in den Herkunftsländern
gibt", sagt Mitterlehner. Das diskutierte Australien-Modell sei für Europa nicht Eins zu Eins übernehmbar,
aber Grundprinzipien seien anwendbar. Schon die EU-Vereinbarung mit der Türkei enthalte einige Elemente. Zentral
sei, der illegalen Migration und der damit verbundenen Schlepperei entgegenzuwirken. "Wer über Schlepper
illegal nach Europa kommt, soll zurückgeführt werden. Gleichzeitig ist Europa gefordert, legale Wege
über Resettlements zu ermöglichen", so Mitterlehner.
Zur Debatte rund um Maschinensteuern oder Wertschöpfungsabgaben hält der Wirtschaftsminister fest: "Das
ist die falsche Diskussion zum falschen Zeitpunkt. Die Wirtschaft erwartet jetzt richtige Signale für den
Standort. Überlegungen rund um neue Steuern oder Abgaben sind das total falsche Signal." Die Folge wären
weniger Investitionen und die Abwanderung von Unternehmen ins Ausland, wodurch Arbeitsplätze vernichtet würden.
"Das ist nicht meine Position und auch kein Regierungsthema", betont Mitterlehner.
Im Rahmen des Ministerrats wurde die Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr beschlossen. "Derzeit verlieren
wir rund 5.000 Jugendliche jedes Jahrgangs, die nach der Pflichtschulzeit keine weiterführende Ausbildung
machen und auch nicht in Beschäftigung sind. Mit der Pflicht zur Ausbildung setzen wir auf das richtige Instrument
gegen drohende Arbeitslosigkeit", so der Wirtschaftsminister. Die Ausbildungspflicht schließt an die
allgemeine Schulpflicht an, um die Jugendlichen besser zu qualifizieren. "Indem wir in die Jugendlichen investieren,
verbessern wir ihre Chancen am Arbeitsmarkt und geben ihnen eine Perspektive", schließt Mitterlehner.
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Stöger: Ministerrat beschließt Ausbildungspflicht bis 18
Für einen guten Start ins Berufsleben - 5.000 Jugendliche profitieren pro Jahr
Wien (bmask) - Am 07.06. wurde im Ministerrat die Ausbildungspflicht bis 18 in Form des Jugendausbildungsgesetzes
beschlossen. Damit wird ein zentrales Ziel der Bundesregierung, wonach jeder junge Mensch in Österreich eine
Ausbildung über dem Pflichtschulabschluss bekommen soll, umgesetzt. Für den verantwortlichen Sozialminister
Alois Stöger ein arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Meilenstein, denn: "Wer nur einen Pflichtschulabschluss
hat, wird dreimal leichter arbeitslos und viermal öfter Hilfsarbeiter. Das können wir nicht akzeptieren.
Mit dem neuen Gesetz stellen wir sicher, dass sich Jugendliche nicht aus dem Bildungs- und Ausbildungssystem zurückziehen
und dann unter niedrigem Einkommen sowie starker Betroffenheit von Arbeitslosigkeit und Armut leiden müssen",
so Stöger.
Mit der Ausbildungspflicht müssen ab Herbst nächsten Jahres alle unter 18-Jährigen nach Erfüllung
der Schulpflicht entweder eine weiterführende Schule, eine betriebliche bzw. überbetriebliche Lehrausbildung,
Maßnahmen der Ausbildungsvorbereitung, wie Produktionsschulen und AMS-Qualifizierungen oder niederschwellige
Maßnahmenangebote im Vorfeld von weiterführender Bildung und Ausbildung absolvieren. "Diese Pflicht
betrifft rund 5.000 Jugendliche pro Jahrgang, die derzeit ihre Ausbildung abbrechen und damit einen guten Start
in ihr Berufsleben verpassen", erläutert Sozialminister Stöger.
Die Ausbildungspflicht wird durch mehrere Maßnahmen begleitet: Koordinierungsstellen in allen Bundesländern
organisieren und koordinieren den auf den konkreten Einzelfall abzustimmenden Betreuungs- und Unterstützungsprozess.
An diese Koordinierungsstellen können sich die Jugendlichen selbst, die Eltern und Institutionen wie Schulen,
AMS, Länder oder Lehrlingsstellen wenden, sollte es zu einem Ausbildungsabbruch kommen oder wenn Jugendliche
keine Ausbildung aufnehmen wollen. Nach dem Abbruch einer Ausbildung muss innerhalb von vier Monaten eine neue
Ausbildung begonnen werden. Erst als allerletzte Konsequenz sind Sanktionen vorgesehen, für den Fall, dass
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte nachweislich keine Verantwortung übernehmen und Kontaktaufnahmen und Unterstützungsangebote
beharrlich verweigern. Angelehnt an die Schulpflichtverletzung bewegen sich die Strafen zwischen 100 und 500 Euro,
im Wiederholungsfall von 200 bis 1.000 Euro.
Im Vollausbau ab 2020 wird das Sozialministerium jährlich rund 60 Millionen Euro für die Ausbildungspflicht
aufbringen. Für Sozialminister Stöger sinnvoll veranlagtes Geld: "Neben der großen gesellschaftlichen
Verpflichtung, Jugendliche am Erwerbsleben teilhaben zu lassen, rentiert sich die Ausbildungspflicht auch finanziell.
Immerhin reduziert sich das Arbeitslosigkeitsrisiko bei einer guten Ausbildung um mehr als zwei Drittel von 26
auf rund acht Prozent. Darüber hinaus kommt es durch nachhaltig qualifizierte Beschäftigung zu mehr Steuereinnahmen
und weniger Ausgaben für Arbeitslosigkeit und andere Sozialleistungen", so Sozialminister Stöger
abschließend.
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