Sammelnovelle zum Schulrecht ist klar für das Nationalratsplenum
Wien (pk) - Die Bildungsreform hat die erste Prüfung bestanden. Vom Unterrichtsausschuss des Nationalrats
wurde am 07.06. ein Gesetzespaket mit Änderungsvorschlägen für das Schulrecht von SPÖ, ÖVP,
Grünen und NEOS gebilligt und ist somit bereit für die Abstimmung im Nationalratsplenum. Zentrale Punkte
in der Regierungsvorlage ( 1146 d.B.) sind die Neugestaltung der Schuleingangsphase und die Ausweitung der Sprachförderung,
die schon im letzten Kindergartenjahr starten soll. Mehr Autonomie erhalten Volksschulen bei der Leistungsbeurteilung
- diese kann bis zur dritten Schulstufe ohne Ziffernnoten erfolgen – und bei der Schaffung von schulstufenübergreifenden
Klassen. Um den Eltern mehr Freiheit bei der Wahl der Volksschule für ihre Kinder zu geben, räumt die
Regierung den zuständigen Bundesländern größtmögliche Flexibilität bei der Sprengelverwaltung
ein.
Das Projekt "Oberstufe Neu" kann bei Bedarf um zwei Jahre später als geplant beginnen, heißt
es im Gesetzesentwurf. Ursprünglich war vorgesehen, dass an allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS)
und berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMHS) der Unterricht in Kompetenzmodulen bereits im Schuljahr
2017/18 verpflichtend startet. Generell soll die Sekundarstufe dem Entwurf zufolge mehr Unterstützung bei
der Berufsorientierung von SchülerInnen leisten. Vom Ausschuss geändert wurden am ursprüngliche
Vorschlag unter anderem die Bestimmungen zur schulischen Sprachförderung, die nun auch an Berufsschulen Einzug
hält. Einstimmig beschloss der Ausschuss überdies, das höhere landwirtschaftliche Schulwesen Westösterreichs
mit einer eigenen Bundeslehr- und Forschungsanstalt in Tirol zu stärken.
Auch Forderungen der Opposition fanden zumindest teilweise Eingang in den Abänderungsantrag des Ausschusses,
etwa die FPÖ-Initiative zur Erleichterung des Überspringens von Klassen. Mehr Flexibilität wollen
die Freiheitlichen auch beim Schuleintritt von zu früh geborenen Kindern erreichen, setzten bei den Regierungsfraktion
aber nur einen Entschließungsantrag dazu durch, der wiederum bei allen Fraktionen Zustimmung fand. Das Verlangen
der NEOS nach mehr muttersprachlicher Sprachförderung von SchülerInnen mit Migrationshintergrund werden
die Abgeordneten noch weiter verhandeln, geht es nach der SPÖ-ÖVP-Mehrheit, die für die Vertagung
stimmte – ebenso wie bei dem NEOS-Antrag auf ein durchgängiges Bildungssystem für alle 3- bis 10-Jährigen.
Ein Abänderungsantrag der pinken Fraktion zur flächendeckenden Einführung alternativer Leistungsbeurteilung
in Volksschulen fand allerdings keine Mehrheit.
Schulrechts-Reformpakt erhält grundsätzlich viel Lob
Ob die Regierungsvorlage zum Schulrechtsänderungsgesetz tatsächlich einen Neustart im Bildungswesen bringt,
darüber gehen die Meinungen der Fraktionen im Grunde nicht allzu weit auseinander: Als richtigen ersten Schritt
im Bildungsreformprozess lobten nicht nur die Regierungsfraktionen das Gesetzespaket, auch FPÖ, Grüne
und NEOS erkennen darin wichtige Weichenstellungen – ungeachtet mehrerer Bedenken. Das Team Stronach scherte am
stärksten aus, unter anderem sprach Klubobmann Robert Lugar dem Paket ab, wirklich zu einer Schulautonomie
beizutragen, die regionale Herausforderungen an Standorten bewältigen hilft. FPÖ-Bildungssprecher Walter
Rosenkranz erkannte hingegen vor allem in der näheren Befassung mit den Oppositionsanträgen immerhin
ein "zartes Pflänzchen" einer neuen Bildungspolitik, und er gestand der Regierungsvorlage ebenso
gute Ansätze zu. Konkret nannte er die spezielle Förderung von Flüchtlingskindern im Rahmen der
Sprachstartkurse abseits des Regelunterrichts. Anders als das Team Stronach, das zur Sprachförderung generell
eigene "Flüchtlingsklassen" propagiert, sieht SPÖ-Bildungssprecherin Elisabeth Grossmann eine
gelebte Integration allerdings am besten im sozialen Gefüge des Klassenverbands verwirklicht.
Streitfall Sprachstandfeststellung im Kindergarten
Ein zentraler Kritikpunkt seitens der Oppositionsfraktionen ist, mit der derzeitigen Ressourcenlage in Kindergärten
sei der professionell begleitete Übergang in die Volksschule schwer möglich. Die Grünen verlangten
zur in der Vorlage verankerten Sprachstandfeststellung im Kindergarten, die der Vorbereitung der schulischen Förderung
dient, eine getrennte Abstimmung. Ihre Ablehnung der angedachten Vorgangsweise – die laut Bildungssprecher Harald
Walser (G) mangels ausreichend geeigneter KindergartenpädagogInnen schwer zu realisieren ist – erhielt allerdings
nur von den anderen Oppositionsparteien Unterstützung. Für einen fließenden Übergang zwischen
Kindergarten und Volksschule brauche es jedenfalls gleichwertige Ausbildung und Bezahlung von ElementarpädagoInnen
und Lehrkräften sowie eine Verankerung der Elementarpädagogik-Agenden im Bildungsministerium ( 1535/A(E),
bekräftigten die NEOS mit einem Antrag die Einwendungen der Grünen; der Antrag wurde aber von der Koalitionsmehrheit
vertagt.
Man dürfe die Bundesländerkompetenz im Kindergartenbereich bei solchen Überlegungen nicht vergessen,
mahnte ÖVP-Abgeordneter Asdin El-Habbassi. Wie seine Parteikollegin Brigitte Jank und SPÖ-Mandatar Erwin
Preiner hob Habbassi die Novellierung der Sprachförderung grundsätzlich als ausgesprochen wichtig zur
gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe aller SchülerInnen hervor. "Früher investieren statt
später reparieren", formulierte Bildungssprecherin Jank als Motto der Regierungsvorlage, die zur Kompetenzsicherung
am Arbeitsmarkt beitrage.
Zur Erleichterung des Wechsels vom Kindergarten in die Schule plant die Regierung im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr
eine gezielte Sprachförderung, die im ersten Schuljahr unmittelbar weitergeführt wird. Als Grundlage
für die individuelle Förderung sollen die Eltern bei der Schuleinschreibung ihres Kindes Unterlagen vorlegen,
in denen vom Kindergarten die Entwicklung der angehenden ErstklässlerInnen dokumentiert ist. Inwieweit Eltern,
die keine Dokumentation ihres Kindes vorweisen, künftig Verwaltungsstrafen drohen, gab Walter Rosenkranz (F)
zu bedenken – und regte an, die Daten direkt vom Kindergarten an die Schulen übermitteln zu lassen. Die in
der Vorlage angedachte Form des Datenaustauschs zwischen dem Kindergarten "als erste Bildungseinrichtung"
und der Volksschule sei ganz entscheidend, unterstrich wiederum Daniela Holzinger-Vogtenhuber (S). Zumal der Schuleintritt
"keine akute Zäsur" für die Kinder mehr bedeuten werde, fügte Grossmann an. Preiner zeigte
sich überaus erfreut, dass zahllose Schulversuche zur Schuleingangsphase nun nicht mehr weitergeführt
werden müssten.
Sitzenbleiben in der Volksschule soll ebenfalls der Vergangenheit angehören: Eine Klassenwiederholung kann
laut Entwurf bis in die 4.Klasse nur noch freiwillig erfolgen, dafür wird den Schulen freigestellt, ob sie
bis zur dritten Schulstufe eine mündliche und schriftliche Leistungsinformation der numerischen Notengebung
vorziehen. Nötig dafür ist ein Beschluss des Schulforums. In Abstimmung mit der Schulaufsicht kann ein
Standort zudem schulstufenübergreifende Klassen einrichten. Am Wegfall der Klassenwiederholung stieß
sich besonders Team Stronach-Bildungssprecher Lugar, denn Defizite der SchülerInnen würden dadurch "weitergeschleppt",
kritisierte er. Anstatt der wahlfreien Notengebung durch die Schulen sprach sich Matthias Strolz (N) wie auch Harald
Walser (G) dafür aus, bundesweit die Ziffernnoten bis zur dritten Klasse Volksschule abzuschaffen; das wäre
eine zeitgemäße und unbürokratische Lösung. Eltern, die dennoch eine Leistungsbeurteilung
mit Noten wollen, könnten diese dann selbständig von der Schule verlangen. Der diesbezügliche NEOS-Abänderungsantrag
zur Regierungsvorlage wurde aber nur von den Grünen mitgetragen.
Sprache als Ausgangspunkt der Bildungskarriere
Die Sprachförderung für PflichtschülerInnen, die wegen mangelnder Deutschkenntnisse als außerordentliche
SchülerInnen aufgenommen wurden, verlängert der Gesetzesentwurf bis 2018/19. Außerdem sollen mittlere
und höhere Schulen ebenfalls Sprachstartgruppen bzw. Sprachförderkurse mit jeweils elf Wochenstunden
anbieten können. Vom Unterrichtsausschuss wurden im Gesetzestext die Berufsschulen angefügt, um auch
die Förderung von dort unterrichteten Jugendlichen sicherzustellen. BerufsschülerInnen aus einem anderen
EU-Staat oder einem Drittstaat beziehungsweise SchülerInnen mit Asylstatus kommt dies genauso zugute. Hingewiesen
wird in der Erklärung des Antrags außerdem darauf, dass Asylwerbende berechtigt sind, in Mangelberufen
eine Lehre zu beginnen und somit ebenfalls Anrecht auf schulische Sprachförderung haben. Generalsekretär
Andreas Thaller zufolge stehen dem Bildungsministerium dieses Jahr 63 Millionen Euro für Sprachförderung
zur Verfügung, nächstes Jahr sollten es 80 Millionen Euro sein.
NEOS-Bildungssprecher Strolz ist trotz der Aufwertung dieses Bereichs nicht völlig zufrieden. Nötig ist
in seinen Augen eine forcierte Aus- und Weiterbildung von PädagogInnen in Sachen Sprachvermittlung, gerade
bei der muttersprachlichen Förderung von SchülerInnen nicht-deutschsprachiger Herkunft ( 1533/A(E)).
Deswegen sei "Deutsch als Zweitsprache" als eigenes Berufsbild anzuerkennen. Strolz' Antrag stieß
zwar auf Verständnis bei den Regierungsfraktionen, wurde mit deren Stimmen aber vertagt. Gänzlich ablehnend
äußerte sich erneut Robert Lugar dazu: der Muttersprachenunterricht animiere SchülerInnen mit Migrationshintergrund
dazu, sogar in der Freizeit nicht Deutsch zu sprechen.
Schulstufen-Überspringen leichter gemacht
Eine Entscheidung der Schulleitung sollte reichen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine Schulstufe
überspringen will. Das findet nicht nur FPÖ-Bildungssprecher Rosenkranz, wie er in einem eigenen Antrag
( 1387/A(E)) dazu klarmacht, auch der Unterrichtsausschuss sprach sich in seinem Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage
dafür aus. Die Bestimmung im Schulunterrichtsgesetzt, wonach das Überspringen von Klassen von der Schulbehörde
genehmigt werden muss, die dazu wiederum eine Prüfungskommission einzurichten hat, soll ab kommendem Schuljahr
fallen. Damit verfolgt man nicht nur das Bildungsreform-Ziel, Schulen mehr Autonomie zu gewähren, sondern
auch den Regierungskurs zum Bürokratieabbau.
Klargestellt wird im Rahmen der Abänderungen durch den Ausschuss weiters, dass für Aufnahmen an Bundessportakademien
die allgemeine 9-jährige Schulpflicht erfüllt sein muss. Inhaltlich knüpft die mit der Regierungsvorlage
auf sechs Semester verkürzte Ausbildung zum Sportlehrer oder zur Sportlehrerin am Lehrplan der 8. Schulstufe
an.
Die FPÖ-Forderung ( 1392/A(E)), bei jedem Klassenwechsel, auch bei einer Rückkehr zur bereits absolvierten
Schulstufe, die Schulleitung als Entscheidungsinstanz vorzusehen, vertagte die Ausschussmehrheit von SPÖ und
ÖVP, da dies noch eingehend zu diskutieren sei, wie Grossmann anmerkte. Mit einem einstimmig angenommenen
Entschließungsantrag trugen die Regierungsfraktionen schließlich einem von ihnen abgelehnten FPÖ-Antrag
doch noch Rechnung. Vom Ministerium unter Einbindung von Bundesländern und Gemeinden zu prüfen ist demnach
die Forderung der Freiheitlichen, für Frühchen den für ihre Geburt im Mutter-Kind-Pass eigentlich
errechneten Termin als Stichtag für den Schulbeginn gemäß der allgemeinen Schulpflicht zuzulassen,
um die Schulreife dieser sechsjährigen Kinder sicherzustellen ( 1276/A(E)).
Modulare Oberstufe erhält mehr Zeit
Dass die Einführung der Oberstufe NEU laut Schulrechtsnovelle von den Standorten autonom auf 2018/19 bzw.
2019/20 verschoben werden darf, halten nicht nur Walter Rosenkranz (F) und Harald Walser (G) für eine adäquate
Entscheidung. In den Erläuterungen zur Novelle heißt es, viele Schulen brauchen für die große
Umstellung der Unterrichtsorganisation mit der semesterweisen Beurteilung in Kompetenzmodulen mehr Zeit. Auch die
EDV-gestützte SchülerInnenverwaltung sei vielfach erst zu implementieren.
Mehr Schulautonomie gewährt der Gesetzesentwurf zudem beim Einsatz von Lehrbeauftragten an BMHS. An sämtlichen
berufsbildenden Schulen sollen künftig externe Fachleute ihr Wissen einbringen können, schon um moderne
Anforderungen des Arbeitsmarkts im Unterricht besser zu vermitteln. Für die Berufsorientierung sollen SchülerInnen
der 8. und 9. Stufe jedes Schultyps fünf unterrichtsfreie Tage erhalten. Pflichtpraktika an Wirtschaftsfachschulen
und kaufmännischen Schulen werden im Entwurf gesetzlich verankert und an Landes- und Forstwirtschaftlichen
Schulen soll eine Fachrichtung für Umwelt- und Ressourcenmanagement dazukommen. Zweifel der FPÖ, die
Industrie werde nicht genug Praktikumsplätze bereitstellen können, räumte das Bildungsministerium
aus. Sektionschef Christian Dorninger meinte, seitens der Industrie sei das Interesse an PraktikantInnen aus technischen
Fachschulen groß, bis Juli würden die Lehrpläne darauf ausgerichtet sein. Sollte es tatsächlich
zu wenig Plätze geben, könnten die SchülerInnen an den Schulen ähnliche Tätigkeiten wie
in den Betrieben durchführen und dort "Schnuppertage" absolvieren.
Speziell für Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen Schulwesens im Westen Österreichs verlangt der
Ausschuss die Einrichtung einer Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Ernährung
und Lebensmitteltechnologie in Rotholz, Tirol. Für die Finanzierung dieser neuen Bildungsinstitution sieht
der Ausschussantrag vor, Synergien zwischen den Gebietskörperschaften, öffentlichen und privaten Forschungseinrichtungen
und verschiedenen Auftraggebern zu nutzen. Der Unterricht an der Lehranstalt im Zillertal soll 2019/20 starten.
Vorschlägen einer 2014 geschaffenen Arbeitsgruppe, die sich konkret mit der Situation der höheren landwirtschaftlichen
Ausbildung in Westösterreich befasst hatte, wird damit Rechnung getragen, wie Karlheinz Töchterle erläuterte.
Dafür notwendige Anpassungen im land- und forstwirtschaftliches Bundesschulgesetz verabschiedete der Ausschuss
in seinem Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage. Insgesamt meinte der Tiroler ÖVP-Mandatar, der Gesetzesentwurf
bedeute "eine Beendigung des Reformstillstands bei der Bildung".
Hammerschmid: Stellschrauben gesetzt
In vielen Bereichen der Bildungsreform würden mit dem Gesetzespaket die "Stellschrauben gesetzt",
so Bildungsministerin Sonja Hammerschmid: von der Konzentration auf die Jüngsten, über die verbesserte
Schuleingangsphase bis hin zur autonomen Leistungsbeurteilung an Volksschulen. Letztendlich gehe es um die beste
Form des Kompetenzerwerbs. Anregungen der ÖVP, die Schulen stärker mit der Digitalisierung vertraut zu
machen, um SchülerInnen nachhaltig auf eine digitalisierte Welt vorzubereiten, begrüßte die Ministerin
- und verwies exemplarisch auf schon bestehende e-learning-tools wie die Sprach-App für Flüchtlingskinder.
Mit Referenz auf ihre Maxime, die Reform faktenorientiert anzugehen, sicherte sie eine Evaluierung des Sprachförderpakets
schon für 2019 zu. Die übrigen Inhalte der Regierungsvorlage würden 2021 anhand von Daten und Fakten
bewertet.
Die Validitätsfrage stellte sich in der Ausschussdebatte auch anhand der jüngsten Zentralmatura, deren
Ergebnisse bislang noch nicht publik gemacht worden sind. Weil die Schulen Hammerschmid zufolge mehrere 100.000
Daten speichern und prüfen müssen, sei eine Veröffentlichung erst nach der vollständigen Validierung
der Eingaben möglich. Ende Juni sollte es soweit sein.
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