Betriebssicherungsprämie des Landes für 3.900 benachteiligte Höfe
Innsbruck (lk) - Jeder sechste Bauernhof im extremen Berggebiet hat in den vergangenen zehn Jahren die Stalltür
geschlossen. „Diesem Trend wollen wir von Landesseite nach Kräften entgegenwirken. Gerade die Klein- und Kleinstbetriebe
in extremen Lagen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft“, begründet
Agrarreferent LHStv Josef Geisler die neue Initiative des Landes.
Mit einer Betriebssicherungsprämie in der Höhe von 400 bis 600 Euro jährlich sollen Nachteile für
3.900 Bergbetriebe unter sechs Hektar in den Erschwerniszonen 2, 3 und 4 ausgeglichen werden. „Diese Prämie
kann die Verbundenheit und Liebe zur Landwirtschaft nicht ersetzen. Sie ist ein Zeichen für die Wertschätzung
der Arbeit und ein kleiner Anreiz zur Weiterführung der Bewirtschaftung“, dankt Geisler allen Bäuerinnen
und Bauern, die ihre Höfe unter schwierigsten Bedingungen mit viel Einsatz bewirtschaften.
Zusätzlich zum 40-Stunden-Hauptberuf zwei Mal täglich in den Stall gehen und einen Gutteil des Urlaubs
für Erntearbeiten verwenden – so sieht der Alltag auf Tirols Nebenerwerbsbetrieben im Berggebiet normalerweise
aus. Abgesehen von den erschwerten Produktionsbedingungen sind auch die Kosten für die notwendigen Spezialmaschinen
ungleich höher.
Diese natürlichen Nachteile werden im Rahmen des EU-Förderprogramms zur ländlichen Entwicklung über
die so genannte Ausgleichszulage abgegolten. Und obwohl Tirol in der Förderperiode 2014 bis 2020 als einziges
Bundesland eine Erhöhung der Gesamtfördermittel zum Ausgleich natürlicher Bewirtschaftungserschwernisse
erreichen konnte, mussten die Klein- und Kleinstbetriebe bei der Ausgleichszulage Verluste in Kauf nehmen. Denn
die österreichweite Kalkulation baut auf einer durchschnittlichen Betriebsgröße von mehr als 17
Hektar auf. Zum Vergleich: In Tirol haben 3.900 oder mehr als ein Drittel aller Bergbauernbetriebe, die Ausgleichszulage
erhalten, weniger als sechs Hektar Fläche.
Diese Benachteiligung der Klein- und Kleinstbetriebe wird nunmehr über die Landesförderung kompensiert.
Die Betriebssicherungsprämie wird rückwirkend mit dem Jahr 2015 bis 2020 gemeinsam mit der Ausgleichszulage
ausgezahlt.
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