Tiroler Landesregierung beschließt Novelle des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes:
Innsbruck (lk) - „Tirol zum familienfreundlichsten Bundesland machen – das ist ein Ziel der Tiroler Landesregierung“,
betont Landeshauptmann Günther Platter. „Denn die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellt viele Eltern
ohnedies vor eine große Herausforderung. Da ist es Aufgabe der Politik, ein bedarfsgerechtes, qualitativ
hochwertiges Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen. Die Leitlinie lautet ‚Familie und Beruf‘ und nicht
‚Familie oder Beruf‘. Das gehört zu einem modernen Tirol unbedingt dazu.“ Die Basis dafür wurde 2010
mit dem Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz geschaffen. „Tirol ist heute in puncto Kinderbetreuung
auf einem sehr guten Weg und mit einer Kindergarten-Gruppengröße von 20 Kindern Vorbild für ganz
Österreich. Jetzt gilt es, insbesondere die Qualität der Angebote weiterzuentwickeln und zu sichern“,
begründet Bildungs- und Familienlandesrätin Beate Palfrader die Novellierung des Gesetzes. Diese beschloss
die Tiroler Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung. „Die Novelle passt das Gesetz den tatsächlichen Gegebenheiten
an. Somit entwickeln wir das Angebot zur Familienentlastung weiter zu einer umfassenden Unterstützung für
unsere Kinder“, ist LHStvin Ingrid Felipe überzeugt.
Elf Millionen Euro pro Jahr mehr für die Gemeinden
Die Novelle sieht einige Änderungen vor: So wird ein einheitliches und vereinfachtes Fördersystem kommen.
„Für die Gemeinden stehen im Rahmen des pauschalen Fördermodells jährlich elf Millionen Euro mehr
als bisher zur Verfügung. Finanzschwächere Gemeinden werden entlastet“, hält LH Platter fest und
betont: „Es gibt die gesetzliche Garantie, dass keine Gemeinde schlechter aussteigt als bisher – bei diesem Modell
gibt es nur Gewinner.“
Verwaltungsvereinfachung durch pauschales Fördersystem
Auch LRin Palfrader erkennt in einem einheitlichen Fördersystem nur Vorteile: „Das neue Modell erlaubt sowohl
den Gemeinden als auch dem Land exakte finanzielle Planung und ermöglicht kürzere Bearbeitungszeiträume,
wodurch die Gemeinden die Förderungen früher erhalten. Außerdem setzt das Modell konkrete Anreize
für längere Öffnungszeiten und harmonisiert die Fördersysteme von privaten und öffentlichen
Kinderbetreuungseinrichtungen.“ Das bisherige Echtkostenmodell war hingegen mit einem hohen Verwaltungsaufwand
verbunden und ließ – hinsichtlich Förderung und Kostenentwicklung – für die Gemeinden und das Land
keine finanzielle Planung zu.
Kindergartengruppen doppelt besetzt
„Künftig werden alle Kindergartengruppen sowohl von einer Fachkraft als auch von einer Assistenzkraft betreut
und sind somit doppelt besetzt“, freut sich LRin Palfrader. Mehr Betreuungsqualität soll auch eine weitere
Neuerung bringen: Die Möglichkeit, die Gruppenhöchstzahl von 20 Kindern zu überschreiten, wird auf
maximal zwei Kinder beschränkt. Zuvor waren es fünf. Dazu ist aber die vorherige Genehmigung durch das
Land Tirol notwendig.
Eltern werden verstärkt involviert
Um den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen festzustellen und nachhaltige Entwicklungskonzepte zu ermöglichen,
müssen die Gemeinden als Erhalter der Betreuungseinrichtungen künftig regelmäßig Bedarfserhebungen
durchführen und dem Land berichten. Diese sollen nach Aufforderung durch das Land mindestens alle drei Jahre,
zeitversetzt und regionsweise stattfinden. Die Gesetzesänderung inkludiert überdies standardisierte Elternbefragungen.
Um das Gesetz an die laufende 15a-Vereinbarung zum Gratiskindergartenjahr anzupassen, gibt es ab Herbst 2016 außerdem
verpflichtende Gespräche für Eltern, deren Kinder im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht den Kindergarten
noch nicht besuchen.
Tageseltern in Betrieben möglich
Eine weitere Neuerung ist die künftig mögliche Betreuung durch Tageseltern in Räumlichkeiten von
Betrieben. „Meines Erachtens kann das für berufstätige Eltern eine enorme Hilfestellung bei der Bewältigung
des Familienalltages sein“, ist LRin Palfrader überzeugt. „Damit wird zudem die Wiedereingliederung in den
Arbeitsprozess erleichtert und somit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert.“ Des Weiteren wird die
Förderung der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung gesetzlich verankert, um der steigenden Nachfrage in der
schulischen Tagesbetreuung effizient zu begegnen.
Laufende Fortbildungen für Personal
„In die Novelle aufgenommen wurden auch verstärkte Inklusionsmaßnahmen. Konkret gehen wir von den Konzepten
der Einzelintegration und der heilpädagogischen Kinderbetreuung zugunsten einer Betreuung nach inklusiven
Grundsätzen ab“, betont Ingrid Felipe. Überdies startet eine Fort-, Aus- und Weiterbildungsoffensive
für das Personal: Regelmäßige Fortbildungen sowie Erste-Hilfe-Kurse für alle Betreuungspersonen
in Kinderkrippen, -gärten und Horten sind künftig verpflichtend. Für Assistenzkräfte wird ein
Qualifizierungslehrgang, für alle LeiterInnen von Kinderbetreuungseinrichtungen ein Führungskräftelehrgang
vorgeschrieben.
Alle Interessensgruppen involviert
„Damit wir Eltern und Kindern beste Betreuungsangebote sowie dem Personal ideale Arbeitsbedingungen zur Verfügung
stellen können, müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen“, sind LH Platter, LHStvin Ingrid Felipe
und LRin Palfrader überzeugt. Wie schon beim Gesetzwerdungsprozess setzte die Tiroler Landesregierung daher
auch bei der Novellierung auf die Expertise und Mitarbeit aller Interessensgruppen. Dementsprechend brachten sich
nicht nur die Sozialpartner, die im Landtag vertretenen Parteien und die Personalvertretungen der in der Kinderbetreuung
Beschäftigten, sondern unter anderem auch der Tiroler Gemeindeverband, die Stadt Innsbruck und private Kinderbetreuungseinrichtungen
bei der Gesetzesänderung ein. Noch im Juni soll diese vom Tiroler Landtag genehmigt werden. Am 1. September
2016 soll die Novelle schließlich in Kraft treten.
Zahlen, Daten, Fakten
- Im Kinderbetreuungsjahr 2015/2016 stehen in Tirol 782 Kinderbetreuungseinrichtungen
– 467 Kindergärten, 233 Kinderkrippen (inkl. Kindergruppen) und 82 Horte – zur Verfügung.
- 28.179 Kinder, um 831 Kinder mehr als im Vorjahr, werden derzeit in institutionellen
Kinderbetreuungseinrichtungen betreut.
- Rund 3.900 Personen sind in den Kindergärten, Kinderkrippen und Horten in
der Kinderbetreuung beschäftigt. Seit 2008/2009 wurden durch den Ausbau der Kinderbetreuung über 1.300
Arbeitsplätze, größtenteils für Frauen, geschaffen.
- Im laufenden Betreuungsjahr gibt es um 115 Kinderkrippen-, 138 Kindergarten-
und 28 Hortgruppen mehr als vor fünf Jahren (2010/2011).
- Die Tiroler Tagesmütter und -väter (Tageseltern) betreuen pro Jahr
rund 700 Kinder bis 14 Jahre.
- In Tirol wurden seit 2007/2008 insgesamt 5.542 neue Betreuungsplätze geschaffen.
Über 56 Millionen Euro wurden in diesem Zeitraum vom Land Tirol für Bautätigkeit und Infrastruktur
ausgeschüttet.
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