Schulrechtspaket bringt ab nächstem Schuljahr wesentliche Verbesserungen bei frühkindlicher
Förderung
Wien (bmbf) - „Mit dem Beschluss des Schulrechtspakets im Nationalrat ist uns ein erster großer Schritt
in Richtung mehr Autonomie und Gestaltungsspielraum für Schulen gelungen. Damit haben wir einen ersten Teil
der Bildungsreform umgesetzt und bringen rasch wesentliche Verbesserungen ins Klassenzimmer“, freut sich Bildungsministerin
Sonja Hammerschmid.
„Kernelement des Schulrechtspakets sind die Verbesserungen in der frühkindlichen Förderung. Die Nahtstelle
Kindergarten – Volksschule arbeitet besser miteinander zusammen, um so bereits frühzeitig Talente zu erkennen
und Schwächen zu fördern“, so Hammerschmid. Das letzte verpflichtende Kindergartenjahr und die ersten
zwei Schuljahre werden als gemeinsamer Bildungsraum gestaltet. Der Informationsaustausch zwischen Kindergarten
und Volksschule wird ausgebaut.
„Besonders wichtig ist mir der Ausbau der Sprachförderung im Rahmen des Pakets, sie kommt direkt bei den Kindern
an. Denn ohne die notwendigen Sprachkenntnisse können die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht
nicht entsprechend folgen“, erklärt Hammerschmid. Mit dem Schulrechtspaket werden die Sprachstart- und Sprachförderkurse
für außerordentliche SchülerInnen auf die Sekundarstufe 2 ausgeweitet. Damit können jetzt
alle SchülerInnen von der Volksschule bis zu den Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Sprachfördermaßnahmen
bekommen.
Der Beschluss ermöglicht auch mehr Gestaltungsspielraum für die Schulen selbst. „Es ist mir ein Anliegen,
dass die Schulen mehr Autonomie und damit mehr Gestaltungsspielraum bekommen. Denn gerade DirektorInnen und LehrerInnen
kennen am besten die Bedürfnisse ihrer SchülerInnen und wissen was am Schulstandort gebraucht wird“,
sagt Hammerschmid. An den Schulstandorten wird es künftig möglich sein, schulpartnerschaftlich zu entscheiden,
ob für einzelne Klassen oder auch die ganze Schule bis zur 3. Schulstufe eine alternative Leistungsbeschreibung
gelten soll. Um die Kinder je nach Interessen und Bedürfnissen miteinander lernen zu lassen und in ihrer individuellen
Lernentwicklung fördern zu können, wird es erstmals auch die Möglichkeit geben, schulautonom jahrgangs-
und klassenübergreifenden Unterricht zu führen.
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