Hammerschmid: Erster Teil der
 Bildungsreform ist beschlossen

 

erstellt am
17. 06. 16
11:00 MEZ

Schulrechtspaket bringt ab nächstem Schuljahr wesentliche Verbesserungen bei frühkindlicher Förderung
Wien (bmbf) - „Mit dem Beschluss des Schulrechtspakets im Nationalrat ist uns ein erster großer Schritt in Richtung mehr Autonomie und Gestaltungsspielraum für Schulen gelungen. Damit haben wir einen ersten Teil der Bildungsreform umgesetzt und bringen rasch wesentliche Verbesserungen ins Klassenzimmer“, freut sich Bildungsministerin Sonja Hammerschmid.

„Kernelement des Schulrechtspakets sind die Verbesserungen in der frühkindlichen Förderung. Die Nahtstelle Kindergarten – Volksschule arbeitet besser miteinander zusammen, um so bereits frühzeitig Talente zu erkennen und Schwächen zu fördern“, so Hammerschmid. Das letzte verpflichtende Kindergartenjahr und die ersten zwei Schuljahre werden als gemeinsamer Bildungsraum gestaltet. Der Informationsaustausch zwischen Kindergarten und Volksschule wird ausgebaut.

„Besonders wichtig ist mir der Ausbau der Sprachförderung im Rahmen des Pakets, sie kommt direkt bei den Kindern an. Denn ohne die notwendigen Sprachkenntnisse können die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht nicht entsprechend folgen“, erklärt Hammerschmid. Mit dem Schulrechtspaket werden die Sprachstart- und Sprachförderkurse für außerordentliche SchülerInnen auf die Sekundarstufe 2 ausgeweitet. Damit können jetzt alle SchülerInnen von der Volksschule bis zu den Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Sprachfördermaßnahmen bekommen.

Der Beschluss ermöglicht auch mehr Gestaltungsspielraum für die Schulen selbst. „Es ist mir ein Anliegen, dass die Schulen mehr Autonomie und damit mehr Gestaltungsspielraum bekommen. Denn gerade DirektorInnen und LehrerInnen kennen am besten die Bedürfnisse ihrer SchülerInnen und wissen was am Schulstandort gebraucht wird“, sagt Hammerschmid. An den Schulstandorten wird es künftig möglich sein, schulpartnerschaftlich zu entscheiden, ob für einzelne Klassen oder auch die ganze Schule bis zur 3. Schulstufe eine alternative Leistungsbeschreibung gelten soll. Um die Kinder je nach Interessen und Bedürfnissen miteinander lernen zu lassen und in ihrer individuellen Lernentwicklung fördern zu können, wird es erstmals auch die Möglichkeit geben, schulautonom jahrgangs- und klassenübergreifenden Unterricht zu führen.

 

 

 

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