Einspruch Österreichs gegen Urkunden-Übereinkommen mit Kosovo
Wien (pk) - Zwei internationale Abkommen beschäftigten den Nationalrat am 15.06. Mehrheitliche Zustimmung
gab es dabei für das Rahmenabkommen zwischen der EU und der Mongolei, das die bilaterale, regionale und internationale
Zusammenarbeit fördern soll. Enthalten sind weiters rechtliche Verpflichtungen für die Mongolei in den
Bereichen Menschenrechte und zur Bekämpfung des Terrorismus und von Massenvernichtungswaffen. Das Abkommen
umfasst Zielsetzungen und Standards für nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung und zur Kooperation
in handels- und investitionsbezogenen Bereichen, sowie in der Entwicklungszusammenarbeit.
Die Abgeordneten äußerten sich durchwegs zustimmend. Das Abkommen stelle insgesamt auch einen weiteren
wichtigen Schritt zu einem stärkeren politischen und wirtschaftlichen Engagement der EU in Ostasien dar. Sie
hoben vor allem die, wenn auch sehr junge, grundsätzlich positive Entwicklung der Mongolei und den erkennbaren
Aufschwung und damit Marktchancen für österreichische Unternehmen, aber auch die sichtbare Verbesserung
der Menschenrechtssituation hervor. Beispielsweise im Bereich der erneuerbaren Energie gäbe es wirtschaftlich
interessante Perspektiven, so Rouven Ertlschweiger (V), der insgesamt für österreichische Unternehmen
gute Marktchancen und eine Win-win-Situation sieht. Für Christine Muttonen (S) ist das Abkommen eine gute
Basis für Dialog und friedliche Kooperation im Sinne einer gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Weiterentwicklung,
die für beide Seiten sehr positiv sein kann. Auch für Harald Troch (S) ist die Mongolei ein Hoffnungsträger
für die österreichische Industrie, das gehe Hand in Hand mit der Unterstützung der Weiterentwicklung
der Demokratie und der Menschenrechte.
Ebenfalls als unterstützenswert, um den Aufschwung in der Mongolei und rechtsstaatliche Prinzipien zu befördern,
befindet Andreas Karlsböck (F) das Abkommen. Er setzt sich aber darüber hinaus für ein vermehrtes
Engagement in Aufschwung-Ländern ein, zum Beispiel durch Mittel für Entwicklungs-Projekte an Vereine,
Stiftungen oder NGOs. Tanja Windbüchler-Souschill (G) sieht neben der Verbesserung der Rechtsgrundlage durch
das Abkommen aber auch Handlungsbedarf. Insgesamt will sie mehr wirtschaftliche Anreize setzen, statt etwaige Kürzungen
bei der Entwicklungszusammenarbeit bei Problemen im Rahmen von Rückübernahmeabkommen vorzunehmen. Gegen
eine "Doppelzüngigkeit" sprach sich Robert Lugar (T) aus, der die Einhaltung von Menschenrechten
in der Mongolei einfach für Verbesserungen beim Handel und für wirtschaftliche Perspektiven über
Bord geworfen sieht.
Bedenken gegen kosovarische Urkunden
Bedenken gegen die Echtheit und Richtigkeit von Urkunden aus dem Kosovo wiederum sind der Grund für einen
einstimmig befürworteten Einspruch Österreichs gegen den Beitritt des Kosovo zum Übereinkommen,
das ausländische öffentliche Urkunden von der Beglaubigung befreit. Nach der aktuellen Einschätzung
sind kosovarische Urkunden mit unrichtigem Inhalt nicht auszuschließen und stellen insbesondere bei Einbürgerung,
Passausstellung und im Bildungsbereich ein Risiko dar. Denn seitens der österreichischen Behörden wird
mit der Echtheit der Urkunde auch die inhaltliche Richtigkeit vermutet, so unter anderem die Begründung des
Einspruchs. Elisabeth Pfurtscheller (V), Hermann Krist (S) und Tanja Windbüchler-Souschill (G) teilten in
ihren Wortmeldungen die Bedenken gegen den Beitritt Kosovos zu dem Übereinkommen. Dies sei keinesfalls als
Akt gegen den Kosovo zu verstehen, sondern man hoffe ganz im Gegenteil auf einen Verbesserung der Situation in
der Zukunft und möchte auch weiterhin dabei unterstützen, die Rechtssicherheit im Kosovo weiter voran
zu treiben.
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