Heutiger Beschluss im Parlament wird Weg frei machen für Kindergeld-Konto - mehr Flexibilität,
Fairness und Partnerschaftlichkeit für junge Eltern
Wien (bmfj) - „Seit 2 Jahren bereiten wir diesen Gesetzesentwurf sehr intensiv vor – haben Betroffene und
Experten eingebunden und teilweise auch emotional darüber diskutiert. Ich freue mich daher sehr, dass wir
heute diesen Gesetzesentwurf beschließen können. Das neue Kindergeldkonto wird für Geburten ab
1. März 2017 zahlreiche Verbesserungen für Familien bringen. Insbesondere mehr Flexibilität, Fairness
und Partnerschaftlichkeit für die frischgebackenen Mütter und Väter“, so Familienministerin Sophie
Karmasin am 15.06. zum Beschluss des reformierten Kinderbetreuungsgeldes im Plenum des Nationalrats.
Das Kinderbetreuungsgeld hat ein jährliches Volumen von rund 1,1 Milliarden Euro, durch die Reform wurden
die finanziellen Unterschiede der früheren Pauschalvarianten aufgehoben. So ist sichergestellt, dass Mütter
und Väter eine einheitlichere Gesamtsumme erhalten (bis zu €16.449), unabhängig davon, wie lange sie
Kinderbetreuungsgeld beziehen. Künftig verschmelzen die vier Pauschalvarianten in ein flexibles Konto, das
einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt bestehen. Durch eine flexibel wählbare Bezugsdauer zwischen
12 und 28 Monaten für eine Person, oder 15 und 35 Monaten für beide Eltern zusammen, können Familien
nun ganz individuell die für sie ideale Kinderbetreuungsgeldvariante erstellen.
„Ich freue mich sehr, dass wir dem Wunsch der Eltern nach einer flexiblen Bezugsdauer, mehr Transparenz bei den
diversen Bezugsvarianten und finanzieller Fairness in Form einer Gesamtsumme -unabhängig von der Bezugsdauer
- nachkommen konnten. Dies ist die größte Reform des Kinderbetreuungsgeldes seit dem Jahr 2002“, freut
sich die Familienministerin.
Auch neu ist die Familienzeit - diese kann in Zukunft zwischen 28 und 31 Tagen konsumiert werden und das in einem
Zeitraum innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt. Während der Familienzeit besteht volle Kranken-und Pensionsversicherung.
„Besonders wichtig war mir bei dieser Reform, dem Wunsch nach mehr Partnerschaftlichkeit nachzukommen. Daher habe
ich mich für einen Partnerschaftsbonus in Höhe von zusätzlich €1.000 eingesetzt, den Eltern abrufen
können, wenn sie sich die Betreuung fair, also 50:50 oder 60:40 aufteilen. Dadurch möchte ich Väter
zusätzlich motivieren, sich verstärkt in dieser prägenden Lebensphase einzubringen. Dieser Partnerschaftsbonus
wird nun sowohl für das Kindergeld-Konto als auch für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld
gelten“, so die Familienministerin. Gleichzeitig werde der für Väter reservierte Teil von derzeit durchschnittlich
16% auf 20% angehoben.
„Ich möchte mich für die konstruktiven Gespräche hier im Hohen Haus bedanken. Insbesondere bei Gabriele
Heinisch-Hosek die diesen Gesetzentwurf maßgeblich mitgeprägt hat“, so Karmasin abschließend.
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