Kern:
Bekämpfung von Steueroasen in Angriff nehmen
Ministerrat beschließt Ratifizierung des Klimaschutzvertrages und Genehmigung von
Teststrecken für selbstfahrende Autos
Wien (bpd) - "Die Europäische Kommission hat in einer Studie nachgewiesen, dass rund 1000 Milliarden
Euro durch illegale und legale Steuerverschiebungen den Mitgliedstaaten entzogen werden. Ausgehend von der EU-Richtlinie
haben wir nun drei Punkte beschlossen", sagte Bundeskanzler Christian Kern am 14.06. beim Pressefoyer nach
dem Ministerrat. "Die Transferpreisregelungen von global organisierten Firmen müssen offengelegt werden.
Denn große Firmen verkaufen Markenrechte an ihre europäischen Töchter, schmälern damit ihre
Gewinne und es kommt zu keinen Steuerleistungen. Dem wollen wir damit entgegen treten. Der zweite Punkt ist, dass
es Country by country Reporting geben muss, bei dem Firmen, die mehr als 750 Millionen Euro Umsatz machen, offenlegen
sollen, was Umsatz, Gewinn und Geschäftstätigkeit sind. Der dritte Punkt betrifft die Offenlegung von
sogenannten Steuervorbescheiden oder Steuerdeals an die jeweiligen europäischen Nachbarstaaten. Das ist die
Folge von Luxleaks, wo gezeigt wurde, dass Luxemburg mit 350 Unternehmen Sonderdeals abgeschlossen hatte und damit
Steuerleistungen zu Lasten anderer europäischer Lander verschoben wurden."
"Wir haben heute auch beschlossen, als drittes Land der EU das Pariser Klimaschutzabkommen zu ratifizieren",
sagte Kanzler Kern weiter. Das Übereinkommen habe zum Ziel, den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter
zwei Grad, wenn möglich auf 1,5 Grad zu begrenzen. Es tritt in Kraft, wenn es mindestens 55 Staaten, die zusammen
mindestens 55 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verursachen, ratifiziert haben.
"Weiters haben wir vereinbart, in Österreich Teststrecken für selbstfahrende Autos zu genehmigen.
Der Automotive-Sektor ist in unserem Land ein bedeutender Wirtschaftszweig, bei dem 14 Milliarden Euro an Wertschöpfung
aufgebracht werden. Es ist auch ein wesentlicher Exportfaktor, von dem 300.000 Arbeitsplätze abhängig
sind. Man kann sagen, Österreich ist mit seiner Zulieferindustrie ein Autoland, wir wollen diese Stärke
weiter stärken", so Kern.
Auf Nachfrage über die weitere Vorgangsweise zum Handelsabkommen mit Kanada CETA, sagte der Bundeskanzler:
"Wir haben in der Regierung dazu eine gemeinsame Linie gefunden: Das Abkommen muss als gemischtes Abkommen
verhandelt werden und in den nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Dafür müssen wir in Europa Allianzen
bilden."
Ebenso auf Nachfrage zur Zukunft der Mindestsicherung betonte Kern: "Bleiben wir bei den Fakten: Für
die Mindestsicherung werden 0,7 Prozent des Sozialbudgets verwendet, 75 Prozent bekommen sogenannte Aufstocker,
die von ihren geringen Arbeitseinkommen nicht leben können. Das sind vor allem Frauen in Teilzeitbeschäftigung.
Bei der Umsetzung von Kürzungsvorschlägen, wie etwa in Niederösterreich, könnten bis zu 50.000
Kinder betroffen sein. Klar ist, dass die Arbeitsbereitschaft gegeben sein muss. Man wird prüfen, ob eventuell
mehr an Sachleistungen anstelle von Geldmitteln fließen kann. Doch wichtig ist, dass wir in Österreich
wieder zu einer gemeinsamen Linie finden, denn es darf kein Länderwettbewerb entstehen."
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Mitterlehner für Reform der Mindestsicherung
ÖVP-Bundesparteiobmann Vizekanzler Mitterlehner für Deckelung der Mindestsicherung
- CETA: Nationale Parlamente müssen einbezogen werden
Wien (övp-pd) - "Wir müssen das System Mindestsicherung stärker hinterfragen und reformieren.
Das sind wir auch den Steuerzahlern schuldig, die tagtäglich in die Arbeit gehen", so Vizekanzler Bundesparteiobmann
Reinhold Mitterlehner nach dem Ministerrat vom 13.06. "Es braucht einen spürbaren Unterschied zwischen
Arbeitseinkommen und Sozialtransfers. Das erhöht auch den Anreiz, in Beschäftigung zu gehen, und wirkt
so der Arbeitslosigkeit entgegen", sagt Mitterlehner, der sich in diesem Zusammenhang erneut für eine
Deckelung der Mindestsicherung bei 1.500 Euro ausspricht. Nicht gelten lässt der Vizekanzler die Behauptung,
dass dies unsozial wäre: "Das ist allein schon deswegen nicht richtig, weil für jedes Kind weiterhin
die Familienbeihilfe ausbezahlt werden würde", betont Mitterlehner. Aufgrund des dynamischen Anstiegs
der Mindestsicherungsbezieher brauche es jedenfalls eine Reform.
Mitterlehner berichtete auch über die Position der Bundesregierung zum geplanten EU-Freihandelsabkommen
mit Kanada (CETA). "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es sich eindeutig um ein gemischtes Abkommen handelt,
das auch von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden muss. Österreich spricht sich daher dagegen aus,
dass dieses Abkommen zur ausschließlichen Zuständigkeit der EU erklärt wird", bekräftigte
Mitterlehner seine Position, die er zuletzt im Rat der Handelsminister am 13. Mai 2016 vorgebracht hat. Er werde
auch in einem Brief an EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude
Juncker Einspruch gegen die derzeit geplante Vorgangsweise erheben.
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Oberhauser: Pflege-Ausbildungsreform durch den Ministerrat
Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege nur mehr auf FH-Niveau – Schaffung einer Pflegefachassistenz
– Aufwertung der Pflegehilfe zur Pflegeassistenz
Wien (bmg) - Der Entwurf für die Reform der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege hat am
14.06. den Ministerrat passiert. Nach intensiven und langen Verhandlungen, mit unterschiedlichen Interessenslagen
der Länder, der Berufsvertretungen, der Langzeitpflegeeinrichtungen und der Behindertenorganisationen ist
es nun gelungen, einen ausgewogenen Vorschlag vorzulegen. „Mein Ziel war stets, eine hohe Ausbildungsqualität
zu gewährleisten und eine optimale und bedarfsorientierte Versorgung sicherzustellen“, freut sich Gesundheitsministerin
Sabine Oberhauser.
Die derzeitigen zwei Pflegeberufe (gehobener Dienst und Pflegehilfe) sind die größte Berufsgruppe im
Gesundheitswesen und damit die wichtigste Säule in der Versorgung. Prognosen im europäischen Raum weisen
für die Zukunft Zusatzbedarf an Pflegepersonen aus, der sich aufgrund der demographischen Entwicklung und
der bevorstehenden Pensionierungen der „Babyboomer-Generationen“ ergibt. „Das heißt: Für die nähere
Zukunft muss mehr pflegerischer Nachwuchs ausgebildet werden und die Verweildauer im Pflegebereich muss erhöht
werden. Aus diesem Grund ist eine Attraktivierung des Berufs notwendig und genau dies wollen wir mit der Neuregelung
der Pflegeausbildung erreichen“, erklärt Oberhauser.
Die Ausbildung des gehobenen Dienstes, also zur/zum diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/in, wird bis 2024
komplett in den tertiären Ausbildungssektor (auf FH-Niveau) überführt. Dies ist international bereits
Standard und daher auch wichtig für die internationale Vergleichbarkeit der Ausbildungen.
Mit der Überführung verbunden ist ein neues, aktualisiertes Berufsbild. Abgelöst werden damit die
„alten“ Tätigkeitsbereiche, die in der Praxis zu Anwendungsproblemen geführt haben. Sie werden durch
neu gestaltete Kompetenzbereiche ersetzt, die genau festlegen, was Gesundheits- und Krankenpfleger/innen machen
dürfen und was Ärztinnen und Ärzten vorbehalten ist. Auslaufen werden auch die speziellen Grundausbildungen,
also die Kinder- und Jugendlichenpflege und die psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege. Stattdessen wird
die allgemeine Grundausbildung künftig für alle gleich. Die Möglichkeit für Spezialisierungen,
wie beispielsweise Intensivpflege oder Palliativversorgung, soll selbstverständlich weiter bestehen bleiben
und wird sogar noch erweitert.
NEU - Pflegeassistenzberufe: Einführung der Pflegefachassistenz und Aufwertung der Pflegehilfe zur Pflegeassistenz
Neu eingeführt wird die 2-jährige Ausbildung zur Pflegefachassistenz, die künftig zur Entlastung
des gehobenen Dienstes zur Verfügung stehen soll. Der gehobene Dienst kann Aufgaben an die Pflegefachassistenz
übertragen, die Pflegefachassistenz wiederum – bei genau festgelegten und erlernten Tätigkeiten – ohne
Aufsicht tätig werden. Durch den Zugang zu Berufsreifeprüfung nach der Ausbildung zur Pflegefachassistenz
ist die Durchlässigkeit der Ausbildung zum FH-Studium gegeben.
Die bisherige Pflegehilfe wird zur Pflegeassistenz aufgewertet und soll künftig von hauswirtschaftlichen,
logistischen und administrativen Tätigkeiten befreit werden. Die Ausbildungsdauer soll weiterhin 1 Jahr betragen,
es wird aber einen größeren Theorieanteil in der Ausbildung geben mit dem Schwerpunkt „Langzeitpflege“.
Bei beruflicher Erstausbildung darf nur die Ausbildung zur Pflegefachassistenz begonnen werden, nicht jedoch zur
Pflegeassistenz, um einerseits junge Menschen nicht in kurze Ausbildungen zu drängen und gleichzeitig WiedereinsteigerInnen
nicht zu blockieren. Die Ausbildungen in den Pflegeassistenzberufen können mit 01. September 2016 an den Schulen
für Gesundheits- und Krankenpflege beginnen.
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Öffentlicher Dienst als Spiegel der Gesellschaft
Staatssekretärin Duzdar zur Dienstrechtsnovelle 2016: Verbesserungen bei außergewöhnlichen
Belastungen, Erleichterungen für Inklusion behinderter Menschen und mehr Rechte für Zeuginnen und Zeugen
in Disziplinarverhandlungen
Wien (bka) - „Die Dienstrechtsnovelle 2016 bringt Verbesserungen für Bundesbedienstete, die im Rahmen
ihres Dienstes einer außergewöhnlichen Belastung ausgesetzt sind, erleichtert den Zugang von behinderten
Menschen zu einem Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst und schützt Zeuginnen und Zeugen, deren persönliche
Lebensbereiche bei einer Aussage betroffen sind“, hebt Staatssekretärin Muna Duzdar die wichtigsten Verbesserungen
in der am 15.06. im Ministerrat beschlossenen Dienstrechtsnovelle hervor.
Bei akuten psychischen Belastungsreaktionen, wie sie etwa im Exekutivdienst geschehen können, wird es in Zukunft
zu keinem Ruhen der pauschalisierten Nebengebühren mehr kommen. Bisher galt dies nur im Fall eines physischen
Dienstunfalls. „Das Auffinden verwester Leichen oder der Einsatz bei Brandkatastrophen kann schwere psychische
Belastungen auslösen. Daher reagieren wir mit dieser Änderung auf die Belastung von Bundesbediensteten.
Denn wir nehmen die physische, aber auch psychische Gesundheit sehr ernst“, erklärte Duzdar.
Zudem wird mit der neuen Dienstrechtsnovelle ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
gesetzt. Die Inklusion von Menschen mit Behinderung wird in Zukunft einfacher gestaltet. „Inklusion muss gelebt
werden“, betonte Duzdar. Mit der legistischen Konkretisierung im Beamten-Dienstrechtsgesetz ist nun sichergestellt,
dass Menschen im öffentlichen Dienst arbeiten können, welche „die für die vorgesehene Verwendung
erforderliche Handlungsfähigkeit“ besitzen.
Auch Richterinnen und Richter profitieren von der neuen Dienstrechtsnovelle. Es wurde eine Teilzeitmöglichkeit
geschaffen, die nach einem längeren Krankenstand in Anspruch genommen werden kann.
Im Rahmen des Disziplinarrechts wurde ebenfalls nachgeschärft. So haben nun Zeuginnen und Zeugen das Recht,
in mündlichen Disziplinarverhandlungen durch Vertrauenspersonen unterstützt zu werden. Diese Regelung
galt zuvor nur für Minderjährige. Praktisch wird dies insbesondere dann eine Rolle spielen, wenn die
sexuelle Sphäre oder ein sonstiger persönlicher Lebensbereich der Zeugin oder des Zeugen betroffen ist.
„In diesem Fall ist es für die Betroffenen besonders wichtig, dass sie eine Person ihres Vertrauens psychisch
unterstützt“, sagte Duzdar. Zudem wurde die Verständigungspflicht zur Dienstbehörde im Disziplinarverfahren
und damit der Informationsfluss maßgeblich verbessert.
„Die Dienstrechtsnovelle ist ein klares Zeichen für die gute Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und verdeutlicht,
dass die Politik auf aktuelle Begebenheiten reagiert“, betonte Staatssekretärin Muna Duzdar am Dienstag im
Zuge des Beschlusses der Dienstrechtsnovelle 2016. Der öffentliche Dienst soll ein Spiegel der Gesellschaft
sein.
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