Wirtschaftsminister geht gegen Praktiken von Buchungsplattformen vor: Novelle in Begutachtung
geschickt - Unternehmerische Freiheit von Hoteliers erhöhen
Wien (bmwfw) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat am 14.06. eine Gesetzesnovelle in Begutachtung
geschickt, um gegen das derzeitige Ungleichgewicht von Online-Buchungsplattformen wie booking.com und Hotels vorzugehen.
"Hoteliers dürfen ihre Zimmer zwar auf anderen Plattformen oder am Telefon billiger anbieten. Auf der
eigenen Homepage ist es ihnen aber untersagt. Das ist eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit und
bedeutet in der Praxis eine Schieflage zu Gunsten von Buchungsplattformen", begründet Mitterlehner seine
Initiative. Durch eine Novelle des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb sowie des Preisauszeichnungsgesetzes
soll die Handlungsfreiheit der Unternehmen erhöht werden. "Wir wollen faire Wettbewerbsregeln schaffen.
Hotels sollen ihre Preise ohne Einschränkungen selbst gestalten und auch auf der eigenen Hotel-Homepage günstiger
anbieten dürfen", sagt Mitterlehner.
Aufgrund der Digitalisierung hat sich die Informations- und Angebotspalette um ein Vielfaches erweitert. Einerseits
sind unsere Tourismusbetriebe so einfach wie nie zu finden und buchbar, andererseits hat sich auch der touristische
Vertrieb und Verkauf verändert. Laut der Österreichischen Hoteliersvereinigung (ÖHV) erfolgen schon
mehr als 50 Prozent aller Hotelbuchungen online. Große Internet-Plattformen wie booking.com oder hrs haben
sich zu marktführenden Vermittlern von Unterkünften entwickelt. Sie verlangen von den Hoteliers Provisionen
und stellen Bedingungen für die Auflistung in der Plattform, unter anderem Bestpreisklauseln oder Zusicherung
des letzten Zimmers. "Die geltende Rechtslage räumt Plattformbetreibern mehr Rechte ein, als den Hotelbetreibern
selbst. Mit der Novelle setzen wir nicht nur einen wesentlichen Schritt hin zu mehr unternehmerischer Freiheit,
sondern handeln auch entsprechend europäischer Trends", so Mitterlehner und verweist darauf, dass Frankreich
die Vorgaben der Plattformen bereits verboten hat. In Italien wird ein entsprechender Gesetzesvorschlag behandelt.
Auch in Kroatien wird eine Änderung erarbeitet. Das deutsche Bundeskartellamt hat entschieden, dass die Vorgaben
der Plattformen wettbewerbswidrig sind. In Österreich soll die Novelle im Herbst im Parlament beschlossen
werden und Ende des Jahres in Kraft treten.
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