LR Holub: Jedes schützenwertes Gebiet hat einen Mehrwert – Kärnten hat derzeit 33
Natura 2000-Gebiete, künftig 73
Klagenfurt (lpd) - Zum Thema „Natura 2000 – Artenvielfalt in Kärnten“ fand am 14.06. eine Enquete des
Kärntner Landtages im Landesarchiv in Klagenfurt statt, an der auch drei Regierungsmitglieder, Landeshauptmann
Peter Kaiser, Agrarreferent LR Christian Benger und der zuständige Umweltreferent LR Rolf Holub, teilnahmen.
Holub, nahm in seinem Eingangsstatement zum Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 30. Mai 2013 und
zu den Bedenken der Grundeigentümer Stellung. Als er Umweltreferent wurde, fand er das Schreiben, dass Kärnten
bei 18 Tier- und Pflanzenarten bzw. zehn Lebensraumtypen säumig sei, vor. Kärnten habe innerhalb des
Zeitraumes von Dezember 2012 bis Juni 2016 insgesamt 17 Gebiete als Natura 2000-Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Zwei, der Großedlinger Teich und der Mittagskogel, wurden
bis dato aufgenommen.
Holub bekräftige auch, dass er von seiner Seite, wie es Tirol und Salzburg bereits mache, keine Verordnung
von Oben wolle. „Ich habe nichts davon, wenn ich über die Leute fahre. Wenn wir jedoch die Gebiete nicht melden,
verordnet die Bundesregierung die Gebiete“, klärte er auf.
Den Grundeigentümern führte Holub zudem vor Augen, dass jedes schützenswerte Gebiet auch einen Mehrwert
habe. „Wir sollten die Natur und ihre Wertigkeit sehen. Zudem sieht das Gesetz eine Bewirtschaftung vor“, so der
Umweltreferent. Die neue Gebietskulisse in Folge der geplanten Gebietsmeldungen sieht künftig 73 Natura 2000-Gebiete
vor mit einem Gesamtflächenanteil von rund 74.500 Hektar. Sie werden 7,8 Prozent der Landesfläche einnehmen.
Wichtig bei der Umsetzung, darüber waren sich die Referenten und Diskutanten einig, sei die korrekte und fachliche
Nominierung der Gebiete, die Erstellung von Managementplänen mit den Eigentümern, die Schaffung von finanziellen
Abgeltungsmaßnahmen und die Kommunikation mit allen Beteiligten.
Zu den Entschädigungsregelungen, das Naturschutzgesetz enthält derzeit keine, teilte Holub mit: „In der
jetzt akkordierten Novelle des Naturschutzgesetzes, die demnächst in Begutachtung gehen wird, ist die Entschädigung
der Grundeigentümer für Bewirtschaftungserschwernisse in Natura 2000 Gebieten vorgesehen“.
Landtagspräsident Reinhart Rohr räumte ebenfalls ein, dass eine Reihe von Fragen noch zu klären
sei. „Ich bin mir aber sicher, dass die anwesenden Referenten als Experten darauf umfassende Antworten haben werden“,
so der Landtagspräsident.
Bei der Enquete, sie wurde von Angela Ellersdorfer-Truntschnig moderiert, nahmen fünf Referenten zum Thema
Stellung.
Michael Proschek-Hauptmann, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes, referierte zum Thema „Ausweisung
von Natura 2000-Gebieten in Österreich“. Der Biologe Thomas Schneditz, Natur- und Umweltschutzreferent der
Naturfreunde, beleuchtete „Natura 2000- ein Netzwerk zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Kärnten“.
Mario Deutschmann von der Landwirtschaftskammer Kärnten befasste sich mit „Natura 2000 in Kärnten – Spannungsfeld
zwischen Eigentum und öffentlichem Interesse“. Der Forstwirt Johann Jagoutz setzte sich mit „Natura 2000 aus
Sicht eines betroffenen Grundeigentümers“ auseinander und Biobauer Hannes Löschenkohl thematisierte „Natura
2000-Fluch oder Segen“.
Bei der Enquete ebenfalls vor Ort: Landtagspräsident Rudolf Schober, die Klubobleute Barbara Lesjak, Ferdinand
Huetter und Hartmut Prasch, die Bezirkshauptleute Claudia Egger und Johannes Leitner, Landesamtsdirektor-Stellvertreter
Markus Matschek sowie Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Ämter, Behörden und Institutionen.
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