Leitung der Wiener Stadtwahlbehörde: Wiederholung der Wahlen der Bezirksvertretung der
Leopoldstadt voraussichtlich im September
Wien (rk) - Die Entscheidung des VfGH wird selbstverständlich zur Kenntnis genommen und führt
in Folge zu einer neuerlichen Ausrichtung der Wahlen der Bezirksvertretung des zweiten Wiener Gemeindebezirk",
erklärt Stadtrat Andreas Mailath-Pokorny am 15.06. in seiner Funktion als Leiter der Stadtwahlbehörde
in einer ersten Reaktion bezüglich der Aufhebung der Bezirksvertretungswahl für den 2. Bezirk durch den
Verfassungsgerichtshof.
Bei der am 12. Oktober 2015 erfolgten Auszählung der von österreichischen Staatsbürgerinnen und
Staatsbürgern abgegebenen Briefwahlkarten der Bezirksvertretungswahl für den 2. Bezirk kam es zu einer
Diskrepanz zwischen der Anzahl der in die Auszählung miteinbezogenen Briefwahlkarten und den tatsächlich
gezählten Stimmen. Dieser Umstand wurde in der Niederschrift der zuständigen Bezirkswahlbehörde
sofort protokolliert, von sämtlichen Mitgliedern der Bezirkswahlbehörde per Unterschrift bestätigt
und in Folge der übergeordneten Stadtwahlbehörde gemeldet. Bei der Nachzählung durch die Stadtwahlbehörde
am 21. Oktober 2015 wurde schließlich ein Überhang von 23 abgegebenen Stimmen verzeichnet.
Anlässlich der Nachzählung hat die Stadtwahlbehörde die durch die Bezirkswahlbehörde für
den 2. Bezirk irrtümlich erfolgte Vermengung von einigen nicht unterschriebenen und somit nichtigen Briefwahlkarten
mit den 8.223 einzubeziehenden Briefwahlkarten festgestellt. Die Feststellungen der Stadtwahlbehörde wurden
ebenfalls in einer von allen Mitgliedern unterschriebenen Niederschrift protokolliert.
Der Verfassungsgerichthof hat das Ergebnis der Nachzählung der Stadtwahlbehörde in seiner Erkenntnis
vom 13. Juni 2016 bestätigt. Die von 71.845 Bürgerinnen und Bürgern in den 107 Sprengelwahllokalen
des 2. Bezirks abgegebenen Stimmen wurden nicht beanstandet. Die 23 Stimmen aus den Briefwahlkarten konnten deshalb
wahlentscheidend sein, weil beim Gesamtergebnis der Bezirksvertretungswahl für den 2. Bezirk der Unterschied
zwischen DIE GRÜNEN auf Platz 2 (10.031 Stimmen) und der FPÖ auf Platz 3 (10.010 Stimmen) lediglich 21
Stimmen betragen hat.
Die vom Verfassungsgerichtshof angeordnete Wiederholung der Bezirksvertretungswahl für den 2. Bezirk findet
in Anbetracht der bevorstehenden Sommerferien und der gesetzlich erforderlichen Vorbereitungszeit voraussichtlich
im September statt. Dabei werden die bereits beim Wahlgang am 11. Oktober 2015 rund 72.000 wahlberechtigten Bürgerinnen
und Bürger der Leopoldstadt erneut ihre Stimme abgeben können.
Der vorliegende Fall wurde selbstverständlich zum Anlass genommen, im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen mögliche
Verbesserungen bei der Bezirkswahlbehörde für den 2. Bezirk in organisatorischer und personeller Hinsicht
vorzunehmen.
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