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Kunstrückgabebeirat beschloss eine Empfehlung |
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erstellt am |
Wien (bka) - Der Kunstrückgabebeirat beschloss in seiner Sitzung vom 23.06. eine Empfehlung, die vier Werke der Albertina aus der Sammlung von Julius Freund betrifft: Der Berliner Kaufmann und Kunstsammler Julius Freund (1869–1941) wurde vom NS-Regime als Jude verfolgt. Im Jahr 1939 floh er mit seiner Frau nach England, wo bereits der Sohn lebte. Die Tochter Gisela Freund war nach Frankreich emigriert. Im September 1933 hatte Julius Freund 360 Werke seiner Sammlung dem Kunstmuseum Winterthur in der Schweiz, zu dem bereits seit Oktober 1930 Kontakte bestanden, als Leihgabe gegeben. Julius Freund starb am 11. März 1941 in England. Die Tochter und seine Ehefrau veräußerten die Sammlung über den Schweizer Kunsthändler Theodor Fischer, der die Sammlung zuerst in Basel und dann in Luzern ausstellte. Von Theodor Fischer erwarb Hans Posse, der Sonderbeauftragte für das von Adolf Hitler für Linz geplante Museum, Kunstwerke aus der Sammlung Julius Freund im Wert von rund 60.000 Schweizer Franken. Unter diesen Kunstwerken befanden sich auch die vom Kunstrückgabebeirat behandelten Blätter, nämlich ein Werk von Carl Georg Anton Graeb und drei Werke von Carl Blechen. Die Blätter gelangten nach ihrer Bergung in Altaussee über das US-Militär an das Bundesdenkmalamt und schließlich an die Albertina. Der Kunstrückgabebeirat sah die Voraussetzungen für eine Übereignung der Blätter an die Rechtsnachfolger von Julius Freund bzw. seiner Tochter Gisela Freund nicht gegeben, weil die Veräußerungen außerhalb des Herrschaftsgebietes des Deutschen Reiches erfolgt sind und damit keine Entziehung vorliegt. In zwei Fällen - die Sammlungen Carl Heumann (Albertina) und Margarethe Sonnenthal (Österreichisches Theatermuseum) - vertagte der Beirat seine Beratungen. |
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