Wiener Gipfel "Gemeinsam gegen
 Lohn- und Sozialdumping"

 

erstellt am
23. 06. 16
11:00 MEZ

Stöger, Brauner, Foglar, Höhrhan zu neuem Bundesgesetz und erfolgreicher Zusammenarbeit der Behörden in Wien
Wien (rk) - Am 19.05.2016 hat der Nationalrat ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping beschlossen. Es wird Anfang 2017 in Kraft treten. Aus diesem Anlass fand auf Einladung von Bundesminister Alois Stöger und Wiens Wirtschaftsstadträtin Renate Brauner am 22.06. ein Gipfelgespräch statt. Neben den Sozialpartnern nahmen die kontrollierenden Behörden Finanzpolizei, Wiener Gebietskrankenkasse, Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungskasse - BUAK sowie VertreterInnen des Magistrats der Stadt Wien daran teil. Hauptziel des Gipfels: Gemeinsam die Möglichkeiten, die das neue Gesetz bietet, zu erörtern sowie zukünftige Schwerpunktsetzungen festzulegen.

Stöger: "Neues Gesetz garantiert mehr Fairness und Chancengleichheit am heimischen Arbeitsmarkt"
„Das neue Gesetz garantiert mehr Fairness und Chancengleichheit am heimischen Arbeitsmarkt“, so Sozialminister Alois Stöger anlässlich des Wiener Gipfelgesprächs. „Mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz setzen wir auf den Grundsatz gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit am gleichen Ort und gleichzeitig auf strenge Kontrollen und eine bessere Vollstreckung“, bekräftigt der Sozialminister die Ziele der neuen Regelungen. Mit dem Gesetz wird die Durchsetzungsrichtlinie der bestehenden EU-Entsenderichtlinie zugunsten Österreichs voll ausgeschöpft. Denn für Stöger ist gerade Österreich aufgrund seiner geografischen Lage besonders gefordert: „Die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren bei Lohn- und Sozialdumping muss auch im EU-Ausland besser als bisher gewährleistet sein. Mit dem Gesetz stellen wir funktionierende grenzüberschreitende Verwaltungsstrafverfahren sicher“, so Stöger.

Brauner: "Großangelegte Zusammenarbeit der Behörden in Wien zeigt bereits Wirkung"
Wien ist der Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping ein ganz zentrales Anliegen. Um die gesetzlichen Bestimmungen in Wien so effizient wie möglich umsetzen zu können, fand auf Initiative von Wirtschaftsstadträtin Renate Brauner gemeinsam mit dem Sozialministerium bereits vor rund einem Jahr ein Gipfelgespräch mit den zuständigen Behörden und den Sozialpartnern statt. Eines der wesentlichen Ergebnisse: Die verantwortlichen Behörden arbeiten intensiv zusammen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf laufenden konzertierten Kontrollen, um insbesondere die korrekte Entlohnung und die Einhaltung von Arbeits-, Ruhe- und Urlaubszeiten zu überprüfen.

Dazu Brauner: „Mir ist es wichtig, die Wiener Wirtschaft gegen Unternehmen zu schützen, die sich durch Sozialbetrug einen Wettbewerbsvorteil verschaffen wollen. Lohn- und Sozialdumping hebelt alle gesetzlichen und kollektivvertraglichen Standards zum Nachteil von Wirtschaft und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus. Deswegen ist es von zentraler Bedeutung, dass wir nicht nur gute Instrumente zu Verfügung haben, um effizient dagegen vorzugehen, sondern dass dabei alle, Bund, Stadt und Sozialpartner an einem Strang ziehen. Diese enge Zusammenarbeit im Kampf gegen Sozialbetrug, die wir vor einem Jahr vereinbart haben, zeigt bereits ganz konkrete Erfolge. Im Vorjahr konnten in Rahmen von „Aktionen scharf“ mehr als sechsmal so viele Verfahren, nämlich 136, wegen Lohn- und Sozialdumping eingeleitet werden als 2014. Bei den letzten „Aktionen scharf“ gab es erfreulicherweise auch eine ganze Reihe von Unternehmen, bei denen alles in Ordnung war.“

IV-Wien Geschäftsführer Höhrhan: "Sicherstellung fairer Rahmenbedingungen hat für Wirtschaft und Industrie hohe Priorität"
IV-Wien-Geschäftsführer Johannes Höhrhan betonte: „Die Sicherstellung fairer Rahmenbedingungen hat für die Wirtschaft und Industrie hohe Priorität. Das neue Bundesgesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping hat dabei einige positive Klarstellungen zum Anwendungsbereich des Gesetzes und administrative Erleichterungen für seriös wirtschaftende Unternehmen gebracht. Wichtig wird es nun auch sein, dass der dazugehörige Durchführungserlass rasch vorliegt. Bei den behördlichen Kontrollen auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen muss für die Zukunft jedenfalls gewährleistet sein, dass schwerpunktmäßig jene Unternehmen überprüft werden, die ihre Dienstleistungen aus dem Ausland erbringen, insbesondere wenn es Hinweise auf Lohn- und Sozialdumping gibt. Bei entsprechenden Verfehlungen muss dann auch darauf geachtet werden, dass Strafbescheide vollstreckt werden können.“
ÖGB-Präsident Foglar: "Neues Gesetz sichert ArbeitnehmerInnen Entgelt zu, das österreichischen Kollektivverträgen entspricht"

„Die Kontrollen auf heimischen Baustellen durch die Bauarbeiter-, Urlaubs- & Abfertigungskasse (BUAK) im vergangenen Jahr haben ergeben, dass bei fast 27 Prozent der ausländischen Anbieter Verdacht auf Unterentlohung besteht. Eine Studie der TU Graz weist in eine ähnliche Richtung: Ausländische Firmen können um bis zu 30 Prozent billiger anbieten – eine Preisdifferenz, die im legalen Rahmen nicht erklärbar ist. Das verdeutlicht die Notwendigkeit des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes. Es sichert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Entgelt zu, das den österreichischen Kollektivverträgen entspricht.

Gleichzeitig stärkt das Gesetz den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen. Das funktioniert aber nur dann, wenn die Einhaltung auch durch grenzüberschreitende Kontrollen überwacht wird. Um Lohn- und Sozialdumping wirkungsvoll zu bekämpfen, muss auch die EU-Entsenderichtlinie verschärft werden. Bei der Vergabe von Aufträgen darf Lohn-und Sozialdumping nicht gefördert werden. Daher ist die Vergaberechtsnovelle sehr zu begrüßen. Sie gibt dem Best- vor dem Billigstbieter Vorrang, enthält eine Auftraggeberhaftung für vorenthaltene Löhne und weitere Verbesserungen. Was EU-weit fehlt ist die Möglichkeit Unterentlohnung und Ausbeutung auch im Ausland ahnden zu können. Deshalb bedarf es einer verstärkten europaweiten Zusammenarbeit der zuständigen Behörden.“

Detail-Bilanz der konzertierten Behördenaktionen - deutlich mehr Verfahren wegen Verstößen gegen anti Lohn- und Sozialdumping Bestimmungen
Im Jahr 2015 wurden in Wien insgesamt 41 konzertierte Behördenkontrollen durchgeführt, dabei wurden 136 Verfahren wegen Verstößen gegen anti Lohn- und Sozialdumping Bestimmungen eingeleitet. Im ersten Halbjahr 2016 waren es 30 „Aktionen scharf“ und 91 eingeleitete Verfahren. Ein Beispiel: Bei einer Baustellenkontrolle Anfang Juni wurde wegen fehlender Lohn- und Sozialversicherungsunterlagen und nicht korrekter Entsendemeldung der dort tätigen Bauarbeiter von der Finanzpolizei eine Sicherstellung von 48.000 Euro für die anfallende Verwaltungsstrafe vom Auftraggeber verlangt. Denn die Tatsache, dass die Unterlagen nicht am Bauort vorliegen, ist strafbar.

Bei der jüngsten „Aktion scharf“ gestern Montag wurden insgesamt 13 Baustellen von 17 Betrieben und 93 ArbeitnehmerInnen überprüft. Bei dieser aktuellen Kontrolle gab es bei vielen Firmen keine Beanstandungen. Insgesamt wurden acht Verfahren eingeleitet, davon drei nach den Lohn- und Sozialdumping Bestimmungen. Im Rahmen der konzertierten Behördenkontrollen wurden insbesondere Baustellen, Gastronomiebetriebe und Veranstaltungsstätten überprüft.

Brauner für noch mehr und bessere Kontrollen: "Finanzpolizei braucht Personal-Aufstockung"
Brauner: „Wir sind in Wien sehr froh über das neue Gesetz. Mit diesem starken, neuen Instrument in der Hand, können wir Sozialbetrug noch gezielter und nachhaltiger als bisher bekämpfen und den Schutzschild sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die Wiener Unternehmen gegen unlautere Konkurrenz weiter ausbauen. Dass wir das weiterhin gemeinsam und in einem starken Bündnis mit den Sozialpartnern tun können, dafür hat der heutige Gipfel den Weg geebnet.“

„Wir werden daher vor allem bei den konzertierten Kontrollen nicht locker lassen“, so die Wirtschaftsstadträtin. „Für noch bessere und effizientere Kontrollen müssen wir ihre Schlagzahl jedoch erhöhen können. Und dafür braucht es entsprechend mehr Personal bei der Finanzpolizei, denn sie nimmt eine Schlüsselrolle in der Exekution von Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen ein. Dafür muss der zuständige Finanzminister gerade auch im Interesse der Wirtschaft Sorge tragen,“ forderte Brauner abschließend.

Das Gesetz sieht folgende konkrete Verbesserungen vor:

  • Die Regelungen gegen Lohn- und Sozialdumping werden vom Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz herausgelöst und in einem eigenständigen neuen Gesetz zusammengefasst. Durch eine klare und übersichtliche Struktur wird die komplexe Rechtsmaterie leichter verständlich und besser umsetzbar. Dabei werden auch die Beschäftigungsverhältnisse nach dem Heimarbeitsgesetz und das Landarbeitsrecht eingebunden.
  • Hinsichtlich Entgelt, Urlaub und Arbeitszeit wird eine klare und übersichtliche Darstellung der materiell-rechtlichen Ansprüche von grenzüberschreitend entsandten oder überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Österreich etabliert.
  • Die Schaffung einer Auftraggeberhaftung für den Baubereich sichert die Lohnansprüche von grenzüberschreitend entsandten oder überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Damit werden die bisherigen Regelungen wesentlich verbessert. Ebenso wird die bisherige Generalunternehmerhaftung bei Verstößen gegen Regelungen über die Weitergabe von Aufträgen nach dem Bundesvergabegesetz oder vertraglichen Weitergabebeschränkungen verschärft und gilt nun auch für öffentliche Auftraggeber.
  • Die Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie zur Entsende-Richtlinie bietet eine wesentliche Verbesserung der Durchführbarkeit von Verwaltungsstrafverfahren gegen Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Österreich grenzüberschreitend entsenden oder überlassen.

 

 

 

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