Verwaltungsreformkommission entrümpelt Gesetze und Vorschriften im Bereich des Bundesministeriums
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Wien (bmlfuw) - „Eine moderne und effiziente Verwaltung ist die Voraussetzung für eine positive Entwicklung
in allen Bereichen. Hier gilt das Prinzip: Weniger ist mehr – weniger Bürokratie ermöglicht bessere und
schnellere Entscheidungen, sichert hohe Standards und schafft mehr Rechtssicherheit“, betonte Bundesminister Andrä
Rupprechter am 01.07. bei der Präsentation der Ergebnisse der von ihm eingesetzten Verwaltungsreformkommission.
Die Kommission hat mehr als 50 Bundesgesetze und fast 300 Verordnungen aus dem Zuständigkeitsbereich des BMLFUW
durchforstet und ein umfangreiches Deregulierungspaket geschnürt. Insgesamt werden sieben Bundesgesetze aufgehoben,
Bewilligungstatbestände entfallen, Verfahren werden konzentriert sowie Doppel- und Dreifachzuständigkeiten
reduziert.
Nach der Reorganisation des Ministeriums und der nachgeordneten Dienststellen setzt Rupprechter damit einen weiteren
wesentlichen Schritt für eine effiziente und sparsame Verwaltung. Das Einsparungspotenzial liegt bei rund
fünf Millionen Euro pro Jahr für BürgerInnen, Unternehmen und Verwaltungen. Umgesetzt werden die
Maßnahmen über ein Artikelgesetz zur „Deregulierung“, das noch im Sommer in Begutachtung gehen wird.
Michael Sachs, Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts, ortet konkrete Erleichterungen in der Verfahrensführung.
"Nach Einführung der zweiinstanzlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die rechtliche Durchforstung aller
Materiengesetze ein wichtiger und logischer Schritt. Das vorbehaltlose Screening aller Materiengesetze stellt
sicher, dass veraltete Normen überarbeitet oder aufgehoben werden. Dies dient dem Rechtsschutz und der Rechtssicherheit
und führt zur Beschleunigung der Verfahren."
Weniger und einfachere Verfahren, Sonderberufsregeln entfallen
Die Vorschläge der Kommission betreffen Vorschriften für die Land- und Forstwirtschaft genauso wie
das Wasserrecht und die Regeln im Bereich Abfallwirtschaft und Umwelt.
Geplant ist unter anderem, dass bei Umweltverträglichkeitsprüfungen der Untersuchungsrahmen festgelegt
und die Ermittlungskompetenz bei den unmittelbar zuständigen Behörden konzentriert wird.
Eine eigene Bewilligung zur Niederschlagsentwässerung soll künftig nicht mehr notwendig sein, da ohnehin
eine entsprechende Baubewilligung vorliegen muss. Bei Einzelkläranlagen wird das Bewilligungsverfahren in
ein Anzeigeverfahren umgewandelt. Damit werden pro Jahr rund 2500 Verfahren eingespart oder deutlich vereinfacht.
Die Rodung von Wald ist künftig erst ab 3000 Quadratmetern bewilligungspflichtig (bisher 1000 Quadratmeter).
Die Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst entfällt.
Für Betriebe, die im Abfallbereich tätig sind, ist bisher ein eigener abfallrechtlicher Geschäftsführer
notwendig. Diese Aufgaben könnten auch vom gewerberechtlichen Geschäftsführer erfüllt werden.
Beim Transport von Abfall soll die Zettelwirtschaft ein Ende haben und ein elektronisches Begleitscheinsystem eingeführt
werden.
Auch in der Landwirtschaft soll der verstärkte Einsatz von elektronischen Datenbanken Mehrfachmeldepflichten
vermeiden. Mehrere Grundsatzgesetze werden aufgehoben, da die entsprechenden Materien ohnehin durch Ländergesetze
geregelt sind. Das betrifft etwa die Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke.
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