Am 01.07. hat der Ministerrat in Rom die Durchführungsbestimmung zum Handel erlassen.
Sie ermöglicht es dem Land, die Raumplanung im Handel autonom zu regeln.
Rom/Bozen (lpa) - „Was viele für unmöglich hielten, ist heute gelungen“, freut sich Landeshauptmann
Arno Kompatscher, der am Nachmittag an Rom an der Ministerratssitzung teilnahm. „Nach langen und intensiven Verhandlungen
hat der Ministerrat in Rom am 01.07. die von der Zwölferkommission im April vorgelegte Durchführungsbestimmung
zum Autonomiestatut verabschiedet, die es den Ländern Südtirol und Trient ermöglicht, die Raumordnung
im Handel autonom zu gestalten“, so Südtirols Landeshauptmann.
Europaweit war der Einzelhandel in den vergangenen Jahrzehnten großen Veränderungen unterworfen. In
den Gewerbegebieten und auf der grünen Wiese sind großflächige Betriebsformen entstanden. Das hatte
zur Folge, dass Kaufkraft aus den Innenstädten und Orten abgezogen und die Nahversorgung in den Ortszentren
und Dörfern stark verringert wurde. „In Südtirol konnte diese Entwicklung dank einer vorausschauenden
Handelspolitik weitgehend unterbunden werden“, erklärt Landeshauptmann Kompatscher, so konnten die gewachsene
Handelsstruktur und die Nahversorgung erhalten werden. Dank dieser Politik sei der Einzelhandel in Südtirol
noch solide, sehr diversifiziert; fast 16.500 Beschäftigte finden dort ihr Einkommen.
„Vor allem aber sichert der Einzelhandel in einem Land mit vielen entlegenen Tal- und Ortschaften die Nahversorgung
und garantiert so, dass sich die ansässige Bevölkerung mit Lebensmitteln und wichtigen Gebrauchsgegenständen
eindecken kann. Auch in Verbindung mit dem Tourismus nimmt der Einzelhandel eine wichtige Rolle ein. Touristen
können in unseren Geschäften lokale Produkte einkaufen. Gleichzeitig wird ihnen ein Einkauferlebnis geboten“,
sagt Landeshauptmann und Wirtschaftslandesrat Arno Kompatscher.
Die Liberalisierungspolitik des Staates, insbesondere der Regierung Monti, hat jedoch auch in Südtirol den
Druck auf den Einzelhandel und die Handelsgesetzgebung des Landes stark erhöht. „Nun ist es uns gelungen,
die Zuständigkeit in der Raumplanung für den Handel zu erhalten“, sagte Landeshauptmann Kompatscher nach
der Sitzung des Ministerrates und sprach von einem großen autonomiepolitischen Erfolg.
Auf der Grundlage der vom Ministerrat erlassenen Durchführungsbestimmung können Bozen und Trient nun
die Raumplanung im Bereich Handel vornehmen. Sie können Zonen vorsehen, in denen der Handel verboten oder
beschränkt werden kann. Die Bestimmung ermöglicht eine vollständige Ausübung der ausschließlichen
Gesetzgebungsbefugnis im Bereich Raumordnung unter Beachtung des Gesundheits-, Arbeiter- und Umweltschutzes mit
einem besonderen Augenmerk auf die Beschaffenheit des Gebietes der Region Trentino-Südtirol.
Aufbauend auf diese Durchführungsbestimmung kann nun als nächster Schritt der Artikels 44 des Raumordnungsgesetzes
neu formuliert werden. Dieser regelt die Ansiedlung von Industrie-, Handwerks-, Großhandels-, Einzelhandels-
und Dienstleistungstätigkeiten in den Gewerbegebieten. „Damit wird endlich Klarheit und Rechtssicherheit für
alle Akteure geschaffen“, so Landeshauptmann Kompatscher.
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