Handel: Ministerrat genehmigt
 Durchführungsbestimmug

 

erstellt am
04. 07. 16
11:00 MEZ

Am 01.07. hat der Ministerrat in Rom die Durchführungsbestimmung zum Handel erlassen. Sie ermöglicht es dem Land, die Raumplanung im Handel autonom zu regeln.
Rom/Bozen (lpa) - „Was viele für unmöglich hielten, ist heute gelungen“, freut sich Landeshauptmann Arno Kompatscher, der am Nachmittag an Rom an der Ministerratssitzung teilnahm. „Nach langen und intensiven Verhandlungen hat der Ministerrat in Rom am 01.07. die von der Zwölferkommission im April vorgelegte Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut verabschiedet, die es den Ländern Südtirol und Trient ermöglicht, die Raumordnung im Handel autonom zu gestalten“, so Südtirols Landeshauptmann.

Europaweit war der Einzelhandel in den vergangenen Jahrzehnten großen Veränderungen unterworfen. In den Gewerbegebieten und auf der grünen Wiese sind großflächige Betriebsformen entstanden. Das hatte zur Folge, dass Kaufkraft aus den Innenstädten und Orten abgezogen und die Nahversorgung in den Ortszentren und Dörfern stark verringert wurde. „In Südtirol konnte diese Entwicklung dank einer vorausschauenden Handelspolitik weitgehend unterbunden werden“, erklärt Landeshauptmann Kompatscher, so konnten die gewachsene Handelsstruktur und die Nahversorgung erhalten werden. Dank dieser Politik sei der Einzelhandel in Südtirol noch solide, sehr diversifiziert; fast 16.500 Beschäftigte finden dort ihr Einkommen.

„Vor allem aber sichert der Einzelhandel in einem Land mit vielen entlegenen Tal- und Ortschaften die Nahversorgung und garantiert so, dass sich die ansässige Bevölkerung mit Lebensmitteln und wichtigen Gebrauchsgegenständen eindecken kann. Auch in Verbindung mit dem Tourismus nimmt der Einzelhandel eine wichtige Rolle ein. Touristen können in unseren Geschäften lokale Produkte einkaufen. Gleichzeitig wird ihnen ein Einkauferlebnis geboten“, sagt Landeshauptmann und Wirtschaftslandesrat Arno Kompatscher.

Die Liberalisierungspolitik des Staates, insbesondere der Regierung Monti, hat jedoch auch in Südtirol den Druck auf den Einzelhandel und die Handelsgesetzgebung des Landes stark erhöht. „Nun ist es uns gelungen, die Zuständigkeit in der Raumplanung für den Handel zu erhalten“, sagte Landeshauptmann Kompatscher nach der Sitzung des Ministerrates und sprach von einem großen autonomiepolitischen Erfolg.

Auf der Grundlage der vom Ministerrat erlassenen Durchführungsbestimmung können Bozen und Trient nun die Raumplanung im Bereich Handel vornehmen. Sie können Zonen vorsehen, in denen der Handel verboten oder beschränkt werden kann. Die Bestimmung ermöglicht eine vollständige Ausübung der ausschließlichen Gesetzgebungsbefugnis im Bereich Raumordnung unter Beachtung des Gesundheits-, Arbeiter- und Umweltschutzes mit einem besonderen Augenmerk auf die Beschaffenheit des Gebietes der Region Trentino-Südtirol.

Aufbauend auf diese Durchführungsbestimmung kann nun als nächster Schritt der Artikels 44 des Raumordnungsgesetzes neu formuliert werden. Dieser regelt die Ansiedlung von Industrie-, Handwerks-, Großhandels-, Einzelhandels- und Dienstleistungstätigkeiten in den Gewerbegebieten. „Damit wird endlich Klarheit und Rechtssicherheit für alle Akteure geschaffen“, so Landeshauptmann Kompatscher.

 

 

 

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