Finanzmarkt: Mehr Transparenz, schärferes Vorgehen gegen Marktmissbrauch
Wien (pk) - Für das Plenum der kommenden Woche verabschiedete der Finanzausschuss auch Rechtsgrundlagen
für den geplanten Vergleich mit den HETA-GläubigerInnen sowie Maßnahmen gegen den Missbrauch der
Finanzmärkte und zur Verbesserung von Transparenz und Risikobewusstsein bei der Finanzierung von Wertpapiergeschäften.
Haftungsgesetz-Kärnten - Basis für Vergleich mit HETA-GläubigerInnen
Finanzminister Hans Jörg Schelling erläuterte den Abgeordneten die Regierungsvorlage für ein Haftungsgesetz-Kärnten,
das die Grundlagen zur Realisierung des Vergleichs schafft, den er im "Memorandum of Understanding" vom
18.5.2016 mit InhaberInnen landesbehafteter Schuldtitel vereinbart hat: Barabfindung von 75% des Nominales für
Vorranggläubiger und von 30% für Nachranggläubiger, Tauschoption für die Papiere gegen Nullkupon-Anleihen
mit Bundesgarantie und dreizehneinhalb Jahren Laufzeit, Emission dieser Inhaberschuldverschreibungen durch den
Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds (KAF) und Rückkauf nach einer Behaltedauer von 60 Tagen zum Barwert
einer vergleichbaren Bundesanleihe sowie eventuell ein zusätzliches Angebot zum Umtausch nachrangiger Titel
in bundesbehaftete Schuldscheindarlehen mit einer Laufzeit von 54 Jahren. Für die notwendigen Kredite des
Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds bei der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) soll Finanzminister Hans
Jörg Schelling Haftungen bis zu 11 Mrd. € übernehmen können. Diesen Haftungsrahmen wird Schelling
aber nur dann zur Gänze ausschöpfen müssen, wenn alle GläubigerInnen ihre HETA-Schuldtitel
in Zerobonds umtauschen. Das Limit im Bundeshaftungsobergrenzengesetz wird um 12,5 Mrd. € erhöht und notwendige
Anpassungen im Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (ABBAG-Gesetz) vorgenommen ( 1152 d.B.).
Gabriel Obernosterer (V) bekannte sich nachdrücklich zum Beschluss der Regierungsvorlage, die die Voraussetzung
dafür schaffe, den Fall HYPO zu erledigen. So könne Kärnten wieder in die Zukunft blicken. Auch
Maximilian Unterrainer (S) hielt es für wichtig, einen Schlussstrich unter den Fall Hypo zu ziehen.
Rainer Hable (N) begründete die Ablehnung des Gesetzes durch seine Fraktion mit fehlenden Zahlen zur HETA-Abwicklung
und meinte, man habe im Fall der Hypo die historische Chance vertan, Reformen anzustoßen, insbesondere eine
Föderalismusreform. Er befürchte weitere Kosten für die SteuerzahlerInnen, weil er daran zweifle,
dass die Zwischenfinanzierung des Bundes mit Erlösen aus der Veräußerung von HETA-Assets abgedeckt
werden könne. Auch Werner Kogler (G) befürchtete, dass der schon oft angekündigte Schlussstrich
bei der HYPO wieder mit Kosten für die SteuerzahlerInnen verbunden sein werde. Auch Kogler bedauerte, dass
man nicht rechtzeitig ein Insolvenzrecht für die Bundesländer geschaffen habe und erklärte dies
mit dem Druck von Ländern, die HYOP-Anleihen gezeichnet haben. Detailfragen zu den Auswirkungen von HETA-Abwicklung
und KAF-Zwischenfinanzierung auf Bundesbudget, Maastricht-Defizit und Verschuldungsquote stellte Bruno Rossmann
(G) an Finanzminister Hans Jörg Schelling.
Schelling: HETA-Abwicklung ohne weitere Zuschüsse des Bundes
Finanzminister Hans Jörg Schelling geht davon aus, dass der Beitrag Kärntens und die Rückfluss von
Mitteln aus der Veräußerung von HETA-Vermögen ausreichen werden, um die Verbindlichkeiten aus den
Kärntner Haftungen gegenüber den Hypo-GläubigerInnen finanzieren zu können. Die Garantien,
die der Bund dabei übernimmt, werden auf null zurückgeführt und keine Zuschüsse notwendig werden.
Die Anhebung der Obergrenze für Bundeshaftungen sei notwendig, um sich für den Fall zu rüsten, dass
100% der Gläubiger sich dafür entscheiden, ihre Papiere in einen Zerobond umzutauschen. Er habe alle
Berechnungen vorgelegt, sagte Schelling der Opposition und wies darauf hin, dass der Schaden im Falle eines Hypo-Konkurses
um 1 Milliarde höher wäre als die Kosten der HETA-Abwicklung.
Er rechne mit einer Übererfüllung der für den vereinbarten erforderliche Gläubigerquote, sagte
Schelling und teilte mit, dass der angebotene Zerobond bei der EZB handelbar sein wird. Die Zwischenfinanzierung
des Bundes werde nicht zu einer Belastung des Steuerzahlers führen, weil die HETA-Reserven für die Rückzahlung
des ÖBFA-Kredits ausreichen werden. Da HETA, ABBAG und KAF zum Sektor Staat zählen, seien deren Verbindlichkeiten
bereits seit der HETA-Gründung in der Staatsschuldenquote berücksichtigt. Die geplanten Maßnahmen
betreffen weder das Maastricht-Defizit noch den Maastricht- relevanten Schuldenstand Österreichs, führte
Schelling aus. Das Haftungsgesetz Kärnten passierte den Finanzausschuss mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit.
Börse: Marktmissbrauch wird schärfer verfolgt
Im Einklang mit der EU ändert die Regierung das Börsegesetz ( 1186 d.B.) und geht schärfer gegen
den Missbrauch der Finanzmärkte vor. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) wird künftig die Anonymität von
"Whistleblowern" schützen, die Marktmissbrauchsfälle melden. Die Strafen gegen Marktmissbrauch
werden verschärft und die FMA verpflichtet, alle Sanktionen an die Europäische Wertpapieraufsicht (ESMA)
zu melden sowie die Namen von RechtsverletzerInnen und die Art des Verstoßes im Internet zu veröffentlichen.
Die Zustimmung im Finanzausschuss erfolgte mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit. Ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien
enthält technische Anpassungen im Börsegesetz.
Mehr Transparenz am Kapitalmarkt
Mit der Pflicht, die Finanzierung von Wertpapiergeschäften an das Transaktionsregister zu melden, will die
Regierung im Einklang mit der EU für mehr Transparenz und eine höheres Risikobewusstsein bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften
sorgen. Fonds müssen in ihren Berichten und vorvertraglichen Dokumenten künftig über die Nutzung
von Finanzierungsgeschäften und Gesamtrenditeswaps informieren. Auch bei der Wiederverwendung von Sicherheiten
gelten künftig höhere Transparenzanforderungen. Das diesbezügliche Bundesgesetz über das Wirksamwerden
der EU-Verordnung über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (securities financing transactions,
SFT-Vollzugsgesetz) und flankierende Rechtsanpassungen in anderen Finanzmarktnormen empfahl der Finanzausschuss
dem Plenum mit der Mehrheit von SPÖ und ÖVP ( 1174 d.B.).
Der Beschluss erfolgte nach positiven Wortmeldungen der Abgeordneten Andreas Zakostelsky (v) und Maximilian Unterrainer
(S). Die Regierungsvorlagen weisen in die richtige Richtung, räumte Werner Kogler (G) ein, er trete aber generell
für schlagkräftigere Maßnahmen gegen aggressive Steuergestaltungen und Spekulationen ein.
|