Die Bundespräsidentenwahl muß wiederholt werden!

 

erstellt am
01. 07. 16
17:30 MEZ

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs
Bundespräsidenten-Stichwahl muss in ganz Österreich und komplett wiederholt werden
Wien (vfgh) - Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl vom 22. Mai in ganz Österreich und komplett wiederholt werden muss. Der Termin dafür ist von der Bundesregierung mit dem Hauptausschuss des Nationalrates festzulegen.

Die 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter haben in den vergangenen Wochen nahezu permanent, sei es intern oder öffentlich, an diesem Verfahren gearbeitet. Ein Bestandteil war die Einvernahme von Zeugen in öffentlicher Verhandlung. Dies diente alleine dem Zweck, festzustellen, ob die in der Anfechtung behaupteten Sachverhalte tatsächlich zutreffen, denn die Wahlakten zeigten ein anderes Bild.

Die grundsätzlichen Aussagen des Verfassungsgerichtshofes lauten wie folgt:

  • Die Möglichkeit der Briefwahl ist nicht verfassungswidrig und kann weiter bestehen.
  • In vielen Bezirken ist es aber bei der Durchführung der Briefwahl zu Rechtswidrigkeiten gekommen.


Tätigkeiten, die mit der Auszählung der Stimmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, müssen von der Wahlbehörde als Kollegium (also von Wahlleiter und Beisitzer gemeinsam) durchgeführt werden. Dies deshalb, um die Transparenz bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sicherzustellen.

Der bloße Hinweis auf die Möglichkeit, dass Beisitzer dabei sein können, ist nicht ausreichend. Es ist auch nicht gestattet, diese Aufgaben im Vorhinein an den Wahlleiter zu delegieren.

Hilfsorgane, die nicht der Wahlbehörde angehören, können sie bei ihren Aufgaben unterstützen, dürfen aber nur unter den Augen des Kollegiums tätig werden. Sie dürfen keinesfalls mit der unkontrollierten Überprüfung der Stimmen befasst werden.

Die Öffnung der Wahlkarten muss jedenfalls der Bezirkswahlbehörde als Kollegium vorbehalten sein. Dazu gehört auch das "Schlitzen" von Wahlkarten. Eine verbindliche Überprüfung der Wahlkarte ist nämlich nicht mehr möglich ist, wenn sie zuvor von unbefugten Personen geöffnet wurde.

Ohne Beisitzer und mit Hilfsorganen dürfen vorgelagerte Tätigkeiten erledigt werden. Dazu zählt das Vorsortieren der Wahlkarten in miteinzubeziehende und nichtige Wahlkarten anhand evidenter Nichtigkeitsgründe (zum Beispiel: das Fehlen der Unterschrift).

  • Es ist für den Verfassungsgerichtshof völlig eindeutig, dass Gesetze, die eine Wahl regeln, rigoros angewendet werden müssen. Dies soll Missbrauch und Manipulationen ausschließen.
  • Wenn Verfehlungen ein Ausmaß erreichen, dass sie auf das Wahlergebnis von Einfluss sein konnten, ist dabei unerheblich, ob Manipulationen tatsächlich stattgefunden haben.


In den Bezirken Innsbruck-Land, Südoststeiermark, Stadt Villach, Villach-Land, Schwaz, Wien-Umgebung, Hermagor, Wolfsberg, Freistadt, Bregenz, Kufstein, Graz- Umgebung, Leibnitz, Reutte wurden Regeln für die Durchführung der Briefwahl nicht eingehalten. Die Rechtswidrigkeiten betreffen insgesamt 77.926 Briefwahl- Stimmen.

Der Stimmenunterschied zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer beträgt 30.863 Stimmen. Da die von der Rechtswidrigkeit betroffenen Stimmen die Hälfte des Vorsprunges (15.432 Stimmen) bei weitem übersteigen, konnte das von Einfluss auf das Wahlergebnis sein.

In den Bezirken Kitzbühel, Landeck, Hollabrunn, Liezen, Gänserndorf und Völkermarkt verlief die Durchführung der Briefwahl regelkonform.

  • Die Rechtswidrigkeiten bei der Durchführung der Briefwahl machen eine gesamte Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl notwendig.


Dies aus folgenden Gründen:

Wer mit seiner beantragten Wahlkarte wählt, kann dies auf verschiedene Weise tun. Per Post, aber auch persönlich im eigenen Wahllokal, in einem anderen Wahllokal des eigenen Bezirks oder in einem anderen Wahllokal außerhalb seines Bezirks.

Dies führt dazu, dass es in den einzelnen Bezirken zu einer Vermischung der ausgezählten Stimmen kommt.

Ein Beispiel: Wenn jemand in Linz eine Wahlkarte beantragt, damit dann in Salzburg persönlich wählt, hat er in Salzburg eine gültige Stimme abgegeben. Wenn nun der VfGH nur in Linz eine Wiederholung der Wahl anordnet, kann dieser Wahlberechtigte erneut eine Wahlkarte beantragen, diesmal verwendet er sie aber für eine persönliche Wahl in seinem Wahllokal in Linz. Dieser Wahlberechtigte hätte dann zwei gültige Stimmen: seine erste in Salzburg gezählte (weil in diesem Bezirk die Wahl nicht wiederholt wurde und gilt) und seine zweite gültige gezählte Stimme bei der Wiederholungswahl in Linz.

Ein und derselbe Wahlberechtigte kann aber nicht zwei Stimmen haben.

Die Wiederholung der Wahl nur für Briefwähler oder nur in einzelnen Bezirken kommt daher nicht in Betracht.

o Es verletzt den Grundsatz der Freiheit der Wahl, wenn staatliche Stellen (das Innenministerium) Informationen über eingelangte Auszählungsergebnisse vor Wahlschluss
an ORF, APA , andere Medien oder Forschungsstellen weitergeben, gleich, unter welchen Auflagen ("Sperrfrist").

Dass dies eine jahrzehntelange Praxis war, ändert daran nichts. Dem Verfassungsgerichtshof war es bisher verwehrt, zu dieser Frage Stellung zu nehmen, da sie erstmals konkret Gegenstand einer Wahlanfechtung war.

Auch in Wahl-Verfahren darf der Verfassungsgerichtshof nicht von sich aus tätig werden, sondern nur aufgrund eines Anlasses.

Diese Rechtswidrigkeit kann dazu führen, dass Auszählungsergebnisse sowie die Berichterstattung darüber "durchsickern" und sich - besonders via Social Media - rasant verbreiten. Im vorliegenden Fall verbreitete die APA Stunden vor Wahlschluss eine Meldung, in der sinngemäß dargestellt wird, der Wahlsieg Norbert Hofers sei anzunehmen und ein "Drehen" des Ergebnisses nicht mehr wahrscheinlich.

Angesichts des knappen Wahlausganges konnten Meldungen über den angeblichen Wahlausgang, basierend auf durch staatliche Stellen weitergegebene Auszählungsergebnisse, von Einfluss auf das Wahlergebnis sein.

Die Bundespräsidenten-Stichwahl muss auch aus diesem Grund in ganz Österreich und komplett wiederholt werden.

Das Innenministerium hat bei der Wiederholung der Stichwahl diese Rechtswidrigkeit abzustellen. Die Weitergabe von Auszählungsergebnissen vor Wahlschluss ist also zu unterlassen.


 

Fischer: "Souverän! Wir werden unsere Lehren daraus ziehen"
"Die österreichische Demokratie hat eine Bewährungsprobe bestanden", ist Bundespräsident Heinz Fischer zufrieden über die Bereinigung der nicht gesetzeskonformen Bundespräsidentenstichwahl
Wien (hofburg) - „Es war eine unglaublich schwierige Aufgabe und sie wurde so gelöst, dass ich als Bundespräsident darauf stolz sein kann“, so Bundespräsident Heinz Fischer bei seinem ersten Statement zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs. „Wir haben nun eine eindeutige Klarstellung und ich bin erleichtert, dass das unangenehme und in größerer Zahl passierte Nichteinhalten von Vorschriften letzten Endes in so souveräner Weise bereinigt wurde.“

„Der heutige Tag ist ein wichtiger Tag, weil die österreichische Demokratie eine Bewährungsprobe bestanden hat. Das Instrument der Bewährungsprobe war und ist in diesem Fall der Verfassungsgerichtshof, der penibel analysiert und eine Entscheidung gefällt hat. Das Urteil des Verfassungsgerichtshof ist gut begründet und unumstritten“, so Fischer weiter.

Für den nun folgenden Wahlgang, den sich Heinz Fischer ohne Verzögerung im September, spätestens Anfang Oktober erwartet, erhofft Heinz Fischer eine „genaueste und penibelste Durchführung. Alle werden sich gesetzeskonform verhalten. Es sind Fehler passiert und wir werden unsere Lehren daraus ziehen.“

Vom Nationalratspräsidium, das nun zwischenzeitlich die Funktion des Bundespräsidenten übernimmt, erwartet sich Fischer „Überparteilichkeit und Korrektheit“. Es hat in der vergangenen Tagen bereits Gespräche mit allen drei Nationalratspräsidenten gegeben, erst gestern führte Fischer ein sehr langes und vertrauensvolles Gespräch mit Nationalratspräsidentin Doris Bures.

„Ich hoffe, dass der nun folgende Wahlkampf kurz sein wird und die zwei Kandidaten nicht grob, einseitig oder besonders hart formulierend auftreten. Sie haben nur eine Chance, wenn sie sich fair und ausgewogen verhalten und ich bin mir sicher, dass beide das erkennen“, so Heinz Fischer über den bevorstehenden Wahlkampf.

Bundespräsident Heinz Fischer schlägt eine Anpassung der Wahlgesetze vor: „Die Wahlgesetze müssen modernisiert und überarbeitet werden, damit das Vertrauen in die Wahl wieder steigt.“


 

 Nationalratspräsidium übernimmt ab 8. Juli als Kollegium Funktionen des Bundespräsidenten
Bures: Durch Entscheidung des VfGH ist Situation eingetreten, für die in Verfassung klar Vorsorge getroffen ist
Wien (pk) - Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl aufgehoben hat, kann die Angelobung des neuen Bundespräsidenten nicht wie geplant am 8. Juli stattfinden. Stattdessen wird das Nationalratspräsidium ab diesem Tag die Funktionen des Staatsoberhaupts interimistisch als Kollegium ausüben.

Nationalratspräsidentin Doris Bures sagte in einer Presseerklärung in Anwesenheit des Zweiten Nationalratspräsidenten Karlheinz Kopf und des Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer: "Das Parlament hatte alle Vorbereitungen getroffen, um die Angelobung des neuen Bundespräsidenten am 8. Juli vorzunehmen. Durch die Entscheidung des VfGH ist nun eine außergewöhnliche Situation eingetreten, für die in der Verfassung aber klar Vorsorge getroffen ist."

Das Interregnum des Nationalratspräsidiums als Kollegium gilt nun so lange, bis ein neuer Bundespräsident angelobt wird. Die drei PräsidentInnen sagten unisono, sie werden dabei wie auch bisher in sehr kollegialer Art und Weise zusammenarbeiten und die Geschäfte objektiv und überparteilich führen. Als Nationalratspräsidentin übt Doris Bures den Vorsitz im Kollegium aus und wird auch dessen Sprachrohr nach außen sein.

Keinen Zweifel ließen die drei NationalratspräsidentInnen daran, dass das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu respektieren sei. "Die Entscheidung des VfGH birgt auch die Chance, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Die kommende Wahlauseinandersetzung darf nicht dazu führen, dass neue Gräben in der Gesellschaft aufgerissen werden", so Bures. Die Nationalratspräsidentin appellierte in diesem Sinn an alle AkteurInnen, in den kommenden Wochen und Monaten besonnen zu agieren und respektvoll miteinander umzugehen. Überdies bedankte sich Bures für die rasche Entscheidung des VfGH und betonte, dass das Nationalratspräsidium als Kollegium nur die zwingend erforderlichen Rechts- und Amtsgeschäfte des Staatsoberhaupts ausführen werde.

Der Zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf sprach von einer "bemerkenswerten Entscheidung" des Gerichtshofs, die mit Respekt zur Kenntnis zu nehmen sei. Der VfGH habe der Demokratie und der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates damit einen großen Dienst erwiesen. Gleichzeitig wies Kopf darauf hin, dass die RichterInnen die Verfassungskonformität der Wahlgesetze bestätigt hätten und keine wissentlichen und absichtlichen Manipulationen bei der Wahl feststellbar gewesen wären.

Lob für den VfGH äußerte auch der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer. Der VfGH habe "eine sehr schwierige Entscheidung objektiv getroffen", sagte Hofer. Es habe im Rahmen der Stichwahl offenbar erhebliche Verfehlungen gegeben, die Raum für Manipulationen gelassen hätten. Ob es tatsächlich solche gegeben habe, könne er nicht sagen, antwortete Hofer auf eine Journalistenfrage. Es habe jedenfalls Situationen gegeben, "in denen Menschen alleine ausgezählt haben". Hofer bekräftigte, dass das Nationalratspräsidium keine Repräsentationsaufgaben des Bundespräsidenten wahrnehmen und auch keine Staatsbesuche machen werde.

Ausdrücklich stellte sich Hofer hinter die Wahlbeisitzer. Diese würden ehrenamtlich eine wichtige Aufgabe leisten und müssten künftig besser unterstützt werden. Einen Rücktritt als Dritter Nationalratspräsident schloss Hofer dezidiert aus. Er sieht keine Unvereinbarkeit zwischen seiner neuen interimistischen Funktion und seinem Kandidatenstatus.

Als nächster Schritt muss nun ein neuer Wahltermin festgelegt werden. Die Bundesregierung werde einen entsprechenden Vorschlag vorlegen, erklärte Nationalratspräsidentin Bures. Die endgültige Entscheidung falle im Hauptausschuss des Nationalrates, der womöglich bereits nächste Woche tagen könne.


 

 Kern: Das Urteil der Verfassungsrichter zeigt, dass unser Rechtsstaat funktioniert
Aufhebung der Wahl hat nicht wegen Manipulationen stattgefunden, sondern wegen Formfehlern und nicht korrekter Abwicklung des Wahlvorgangs
Wien (bpd) - „Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist zur Kenntnis zu nehmen. Ich möchte mich bei den Verfassungsrichtern bedanken, dass das Urteil so rasch und auf so objektive und transparente Weise gesprochen wurde. Sie haben damit dem Rechtsstaat einen großen Dienst erwiesen. Denn in einer Demokratie darf es keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Wahlen geben“, sagte Bundeskanzler Christian Kern nach Bekanntgabe der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl, in einem Pressestatement im Bundeskanzleramt.

„Die Aufhebung der Wahl hat nicht wegen Manipulationen stattgefunden, sondern wegen Formfehlern und nicht korrekter Abwicklung des Wahlvorgangs“, betonte Kern. „Ich möchte auch deutlich darauf hinweisen, dass die Verfassungsrichter betonen, dass die Briefwahl rechtmäßig ist und das Wahlgesetz hier die entsprechende Grundlage bietet, um die Wahlen ordnungsgemäß durchführen zu können.“ Erfreulich sei auch, dass den Wahlbeisitzern dabei keine Schuld zugesprochen wurde. „Das ist klug, weil wir Menschen brauchen, die sich in der Demokratie engagieren.“

„Das Urteil soll kein Anlass für Emotionen und Vorhalte sein. Es zeigt uns vielmehr, dass unser Rechtssatt robust ist und hervorragend funktioniert“, sagte der Bundeskanzler. Er wünsche sich nun einen kurzen Wahlkampf, der nicht von Emotionen getragen sei. „Ich möchte vor allem jetzt die Bürgerinnern und Bürger Österreichs dazu aufrufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, denn es ist ein Grundelement der Demokratie“, unterstrich Kern.

Zur künftigen Abwicklung von Wahlen sagte der Kanzler: „Die gesetzliche Grundlage ist in Ordnung, das heißt, wir müssen diejenigen, die bei der Abwicklung und Umsetzung beteiligt sind, noch einmal minutiös instruieren. Mittelfristig werden wir nach genauer Analyse des Urteils im Parlament zu klären haben, ob das Wahlrecht weiterentwickelt werden muss.“

Auf Nachfrage, ob das Urteil zu einem Imageschaden für Österreich im Ausland führen könne, sagte Kern: „Ich denke, die Arbeit der Verfassungsrichter bringt die Glaubwürdigkeit in Demokratie und Rechtsstaat zurück. Ich würde daher den Imageschaden nicht überbewerten.“


 

 Mitterlehner: VfGH-Erkenntnis zeigt, dass Rechtsstaat in Österreich funktioniert
Vizekanzler zur Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl - Demokratische Spielregeln sind lückenlos einzuhalten
Wien (övp-pd) - Die heutige Entscheidung des VfGH zeigt auf, dass es im Zuge der Bundespräsidentschaftswahl zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Obwohl es keinen einzigen Fall von Wahlbetrug gab, muss die Stichwahl wiederholt werden. Diese Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes beweist aber auch: Der Rechtsstaat in Österreich funktioniert. "Für die Bürgerinnen und Bürger ist das ein Zeichen, dass demokratische Spielregeln einzuhalten sind. Dem VfGH ist für die rasche und akribische Aufarbeitung Dank zu sagen", so ÖVP-Bundesparteiobmann Vizekanzler Reinhold Mitterlehner.

Klar ist aber auch: Demokratische Wahlen brauchen die zehntausenden ehrenamtlichen Wahlbeisitzer und Mitglieder der Wahlkommissionen, die in ganz Österreich engagiert und gewissenhaft arbeiten. Die heutige Entscheidung des VfGH kritisiert explizit nicht jene Ehrenamtliche, die zu einer ordentlichen Durchführung der Wahlgänge beigetragen haben.

Innenministerium trifft notwendige Vorkehrungen für die neue Wahl im Herbst
Das Innenministerium wird unverzüglich die notwendigen Vorkehrungen treffen, um einen reibungslosen Ablauf des zweiten Wahlgangs im Herbst zu gewährleisten. Bei der Wiederholungswahl müssen noch die bestehenden Gesetzesbestimmungen angewendet werden. Unabhängig davon startet ein Reformprozess, um in Zukunft besser aufgestellt zu sein. Folgende Maßnahmen sind zentral:

  • Zentrales Wählerregister. Ermöglicht automationsunterstützte Erstellung von Wählerverzeichnissen und rasche Abgleichung der Wahlkarten. Entwurf bereits vorhanden (Teil des Demokratiepakets 2013). Für Umsetzung Verfassungsmehrheit notwendig.
  • Verpflichtende Schulungen für Wahlleiter/-behörden verstärken
  • Auszählung der Briefwahl-Stimmen bereits am Wahltag

"Wir werden in Zukunft verpflichtende Schulungen für Wahlbeisitzer anbieten und entsprechende Leitfäden für die Gemeinden zur Verfügung stellen. Des Weiteren wird das Ergebnis einer Wahl erst veröffentlicht, wenn alle Stimmen ausgezählt sind", so erklärt Innenminister Wolfgang Sobotka.

An der Briefwahl wird nicht gerüttelt
Die Briefwahl ist ein wesentliches Angebot für alle, die am Wahltag nicht zu Hause sind oder aus anderen Gründen ihre Stimme nicht abgeben können. Demokratie lebt davon, dass die Bürgerinnen und Bürger mitbestimmen, und dieses Recht intensiv wahrnehmen können. Auch bei der Bundespräsidentschaftswahl 2016 hat die Briefwahl wesentlich dazu beigetragen, dass die Wahlbeteiligung in der Stichwahl auf 72 Prozent angestiegen ist.

"Das Urteil hat drei Komponenten: Erstens: Die Bestätigung des Briewahlrechtes. Zweitens: Mit Informationen am Wahltag muss sorgfältiger umgegangen werden und drittens: Es braucht in der Kultur, wie mit Rechtsvorschriften umgegangen wird, eine Änderung. Der VfGH und die Bürgerinnen und Bürger dulden diesbezüglich kein fehlerhaftes Vorgehen", schließt Reinhold Mitterlehner.


 

Von der FPÖ standen uns keine Informationen zur Verfügung


 

 

 Glawischnig: Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist zu akzeptieren
Zuversichtlich, dass Alexander Van der Bellen mit breiter Unterstützung die Stichwahl ein zweites Mal gewinnt
Wien (grüne) - „Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, und das Erkenntnis ist zu akzeptieren. Das Vertrauen in den Rechtsstaat ist das Fundament unserer Demokratie. Das Wahlergebnis hat dem WählerInnenwillen entsprochen – eine Mehrheit hat Alexander Van der Bellen zum Bundespräsidenten gewählt“, betont Eva Glawischnig, Klubobfrau und Bundessprecherin der Grünen. „Einige Wahlleiter in wenigen Bezirken tragen durch ihren schlampigen Vollzug die volle Verantwortung für die Wiederholung der Stichwahl“, kommentiert Glawischnig.

„Viele Bürgerinnen und Bürger sind jetzt verärgert, ein drittes Mal wählen gehen zu müssen. Ich bin fest überzeugt, dass wieder eine breite Bewegung gemeinsam dafür kämpfen wird, damit Alexander Van der Bellen ein zweites Mal die Stichwahl gewinnt. Ein Präsident, der Österreich gut nach außen vertreten kann und nach innen verbindet, ist wichtiger denn je“, so Glawischnig.

„Die FPÖ und Norbert Hofer haben in den letzten Wochen wieder gezeigt, wo sie stehen. Sie haben ihre Verbündeten Le Pen, Petry und die anderen Spitzen der rechtsnationalen und rechtsextremen Parteien nach der verlorenen Stichwahl nach Wien eingeladen, um alte nationale Konflikte zu befeuern. Sie wollen damit das Friedenswerk Europa zerstören und sehenden Auges Arbeitsplätze vernichten. Marine Le Pen hat deutlich gesagt: ,Unser Ziel ist die Zerstörung der EU.' Die wirtschaftlichen und politischen Folgen der Brexit-Abstimmung, bei der von Rechtpopulisten mit falschen Argumenten und zum Teil mit Lügen gearbeitet wurde, zeigen, dass wir jetzt in einer breiten Allianz für eine gemeinsame Zukunft in Österreich und Europa kämpfen und werben müssen“, betont Glawischnig.


 

Lugar: VfGH-Entscheid ist Bekenntnis zu funktionierender Demokratie!
Wien (str) - „Mit seiner Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof sichergestellt, dass das Wahlergebnis klar und ohne jeglichen Zweifel ermittelt werden muss. Das ist somit ein Bekenntnis zur funktionierenden Demokratie!“, kommentiert Team Stronach Klubobmann Robert Lugar die Entscheidung zur Neuaustragung der Wahl. „Pannen und Schlampereien, wie sie bei der Stichwahl passiert sind, dürfen in unserem Land nie wieder vorkommen – dafür hat auch die Politik zu sorgen und die Briefwahl neu zu überdenken“, erklärt Lugar und mahnt: „Mit seiner Entscheidung hat der VfGH für keinen der beiden Kandidaten Stellung bezogen, sondern einzig für die freie, geheime und demokratische Wahl. Dies müssen auch alle Bürger zur Kenntnis nehmen!“


 

Strolz: VfGH-Urteil mit Respekt zur Kenntnis zu nehmen
Dringender Handlungsbedarf, aber keine Staatskrise – Strolz fordert Reformgruppe im Parlament, um "Demokratie zu stärken und transparenter zu machen"
Wien (neos) - „Wir nehmen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof mit Respekt zur Kenntnis. Nach intensiven Anhörungen und Beratungen haben die Höchstrichter entschieden, dass das wesentlichste Fundament unserer Demokratie, einwandfreie Wahlen, nicht zu 100% gewährleistet ist. Die Aufhebung ist die einzige richtige Konsequenz darauf, um das Vertrauen der Bürger in unsere Demokratie wieder herzustellen“, sagt NEOS Klubobmann Matthias Strolz. Es sei eine „absolut außergewöhnliche Situation, vor der das Land jetzt steht und zeigt die Versäumnisse der alten Parteien in den letzten Jahrzehnten“. Strolz teilt aber die Meinung des scheidenden Bundespräsidenten Heinz Fischer, „dass die Situation keine Staatskrise auslöse. Die Wahrung der Demokratie durch eine Wahlwiederholung ist vielmehr ein konsequenter Schritt zum Schutz des Staates“.

SPÖVP dürfen zentrales Wählerregister nicht weiter verschleppen
Für NEOS ist jetzt jedenfalls für alle sichtbar der Zeitpunkt gekommen, über den dringenden Handlungsbedarf im Bereich des Wahlrechts zu sprechen. „Es braucht etwa endlich eine zentrale, digitale Wählerevidenz, die SPÖVP seit Jahren verantwortungslos verschleppen“. Auch über die Anforderungen an die Wahlbehörden und die Wahlbeisitzer müssten neu und klar definiert werden, fordert die Bürger_innenbewegung.

NEOS Klubobmann Strolz verlangt dazu "die rasche Einsetzung einer All-Parteien-Reformgruppe im Parlament, um die Demokratie zu stärken und transparenter zu machen.“ NEOS werden dazu in Kürze eine Liste mit aus Sicht der Bürger_innenbewegung zentralen Reformpunkten vorlegen.


 

Meinung
Nur eine handvoll schlampiger Zeitgenossen oder der entsprechenden gültigen Gesetze Unkundiger (manche mögen diese aber auch bewußt übergangen haben) hat uns diese Blamage eingebrockt. Unzählige internationale Medien werden dies nun lustvoll ausweiden - oder tun dies bereits. Und das wird wohl noch eine Weile anhalten.

Übrigens fallen mir, ohne lange nachzudenken, viele Beispiele ein, wo dramatische Verfehlungen in manch anderen Ländern nur emotionslose Kurzmeldungen auslösen, meint Ihr

Michael Mössmer

 

 

 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien – sofern sie zur Zeit der Aktualisierung zur Verfügugung stehen. Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion

Die Verantwortung der Inhalte liegt bei den Aussendern. Die Redaktion.

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