CETA: ÖGB lehnt Vorgehensweise der EU strikt ab

 

erstellt am
30. 06. 16
11:00 MEZ

Achitz: Einführung von TTIP durch die Hintertür
Brüssel/Wien (ögb) - "Die vorgesehenen Sonderklagerechte für Konzerne stellen das österreichische Rechtssystem in Frage. Damit ist CETA weit mehr als ein reines Handelsabkommen", reagiert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, angesichts der Ankündigung, dass das EU-Kanada-Handelsabkommen CETA nächste Woche auf EU-Ebene in Beschluss gehen soll. "Fairer Handel funktioniert nur, wenn Demokratie und ArbeitnehmerInnen-Rechte ernst genommen werden. Bei CETA ist das nicht der Fall", sagt Achitz und fordert: "Die Vorgehensweise der EU ist strikt abzulehnen. Der Nationalrat muss eingebunden werden und darf auch nicht über den Weg einer vorläufigen Anwendung umgangen werden." Mit CETA würde auch TTIP durch die Hintertür eingeführt werden.

Der ÖGB sowie der Europäische Gewerkschaftsbund kritisieren, dass in dem Abkommen viele sozial- und arbeitsrechtliche sowie demokratiepolitische Fragen nicht befriedigend geklärt sind. Das betrifft u. a. den Investitionsschutz. Es wurden hier einige Änderungen vorgenommen, doch auch diese Variante eines Investor-Staat-Schiedsgerichts sind bloß Sonderklagerechte, die das österreichische Rechtssystem in Frage stellen. Konzerne hätten weiterhin die Möglichkeit, wegen unliebsamer Gesetze vor ein Schiedsgericht zu ziehen und Staaten auf Schadenersatz zu klagen.

Einführung von TTIP durch die Hintertür
Mit der Ratifizierung des EU-Kanada-Handelsabkommen CETA würde TTIP durch die Hintertür eingeführt werden. Die meisten US-amerikanischen Unternehmen haben Niederlassungen in Kanada über die sie ihre Interessen dann durchzusetzen könnten, auch wenn TTIP nicht zustande kommen würde. "Verstärkte Handelsbeziehungen sind zwar grundsätzlich zu befürworten, aber nicht auf Kosten der Arbeitnehmerinnen", betont der Leitende Sekretär des ÖGB.

Der ÖGB fordert:

  • Kein Investitionsschutz und keine Sonderklagerechte (ISDS oder ICS)
  • Die Daseinsvorsorge hat nichts in einem Handelsabkommen zu suchen
  • Einklagbare Arbeitsstandards (ILO) und Durchsetzungsrechte für ArbeitnehmerInnen
  • Hohe Sozial-, Gesundheits, und Umweltstandards
  • Der Lebensmittelsektor muss geschützt werden.

 

 

 

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