Landesregierung genehmigt Wirtschafts-
 und Finanzdokument

 

erstellt am
29. 06. 16
11:00 MEZ

Die Landesregierung hat am 28.06. das Wirtschafts- und Finanzdokument WFD für das Jahr 2016 vorgelegt.
Bozen (lpa) - Wachstum, Lebensqualität und sozialen Zusammenhalt zu gewährleisten: das sind übergeordnete Ziele der Landesregierung. Auf diesem Weg gilt es zum einen, die öffentlichen Finanzen gut zu überblicken und Investitionen nachhaltig und wirksam vorzunehmen und gut zu planen. Dazu dient das Wirtschafts- und Finanzdokument WFD, das die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher für das Jahr 2016 vorgelegt hat. Im Sinne der Harmonisierung der öffentlichen Haushaltssysteme sind die Regionen seit 2015 und Südtirol und das Trentino seit heuer dazu verpflichtet, jährlich ein solches Programmierungs- und Planungsdokument vorzulegen. Der rechtlichen Rahmen dafür auf Landesebene war Ende vergangenen Jahres mit dem Landesgesetz Nr. 18 geschaffen worden.

Das WFD, das die Landesregierung gemeinsam mit dem Entwurf zu Nachtragshaushalt und dazugehörendem Finanzgesetz genehmigt hat, ist ein zentrales Planungsinstrument, in dem die politischen Ziele im Zusammenhang mit den verschiedenen Aufgabenbereichen festgelegt werden. Es dient demnach als Orientierungsgrundlage sowohl für die Arbeit der Verwaltung und auch für gesetzgeberische Entscheidungen. In seiner Ausrichtung und Prioritätensetzung richtet sich das WFD nach dem Koalitionsprogramm zur Bildung der Landesregierung sowie dem von der Landesverwaltung erarbeiteten Performance-Plan.

"Bei dem heute genehmigten Wirtschafts- und Finanzdokument handelt es sich um eine detaillierte Umsetzung des Landeshaushaltes", erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an die Regierungssitzung. "Dabei sind wir heuer erstmals von Performance-Plan ausgegangen. In ihm sind - auf der Grundlage des Koalitionsabkommens - die strategischen Ziele und Entwicklungsschwerpunkte festgeschrieben und die Leistungen und Schritte dahin", so der Landeshauptmann.

Zu den Zielen zählen unter anderen die Erarbeitung des neuen Landesraumordnungs- gesetzes sowie eines Landesstrategieplans (anstelle des bisherigen Landesentwicklungs- und Raumordnungsplans LEROP). Weitere strategische Ziele sind die nachhaltige Mobilität und die Schaffung eines emissionsarmen Brennerkorridors, der Ausbau des Breitbands, ein Beschäftigungsanteil von 80 Prozent der Bevölkerung zwischern 20 und 64 Jahren bei einer EU-Vorgabe von 75 Prozent sowie eine zielgerichtete Wirtschaftsförderung.

Nach der Genehmigung durch die Landesregierung wird das WFD nun – wie vom Gesetz vorgesehen – an den Landtag weitergeleitet. Der Rat der Gemeinden hat dem Planungsdokument bereits zugestimmt.

 

 

 

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