Weitere Themen im Justizausschuss: Vereinbarung mit den Ländern betreffend Grundstücksverkehr,
Bericht über Atomhaftung
Wien (pk) - Staatsanwaltschaften werden erst ab 1. Oktober 2016 die Möglichkeit haben, Einschau in
das Kontenregister und in Bankkonten zu nehmen. Der Justizausschuss verabschiedete am 28.06. einen Antrag der Regierungsparteien,
durch den das Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen der Strafprozessordnung um zwei Monate hinausgeschoben
wird. Die Abgeordneten genehmigten überdies eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die Klarstellungen
über das von den Ländern zu regelnde grundverkehrsrechtliche Verfahren bringen soll. Auf der Tagesordnung
stand weiters ein Bericht des Justizressorts über die Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente
für Atomschäden. Dieses Papier wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
Zugriff auf Kontoregister: Späteres Inkrafttreten wegen Durchführungsverordnung des Finanzministeriums
Die Abgeordneten Michaela Steinacker (V) und Johannes Jarolim (S) begründeten in ihrem mit den Stimmen von
SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossenen Initiativantrag (1735/A) das spätere Inkrafttreten der StPO-Bestimmungen
betreffend Auskunft aus dem Kontenregister und Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte mit der Kontenregister-Durchführungsverordnung
des Finanzministers, der zufolge die Kreditinstitute den in das Register aufzunehmenden Datenbestand bis spätestens
30. September 2016 übermitteln müssen. Das Kontoregister sei zwar bereits ab August in Betrieb, sinnvolle
Abfragen daraus seien aber erst mit Abschluss dieser Datenübermittlung möglich.
Justizminister Wolfgang Brandstetter, der im Zusammenhang mit geplanten Änderungen der Strafprozessordnung
von Albert Steinhauser (G) auch auf die Kronzeugenregelung angesprochen wurde, sah bei diesem Thema keinen Grund
zur Eile und meinte vielmehr, es sei besser, Tempo herauszunehmen und gemeinsam mit externen Fachleuten nach den
im internationalen Vergleich besten Lösungen zu suchen.
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern bringt mehr Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr
Rechtssicherheit soll eine einstimmig genehmigte Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern
über den Verkehr mit Baugrundstücken (1149 d.B.) bringen. Konkret geht es dabei um Klarstellungen für
die von den Ländern zu regelnden grundverkehrsrechtlichen Verfahren im Lichte einer entsprechenden EU-Erbrechtsverordnung.
Handlungsbedarf ist vor allem dadurch gegeben, da nach den neuen gemeinschaftsrechtlichen Regeln der Fall eintreten
könnte, dass über die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach einem Eigentümer eines österreichischen
Grundstücks ein ausländisches Gericht entscheidet oder die Rechtsnachfolge ohne gerichtliche Abhandlung
eintritt. Wie ÖVP-Abgeordneter Werner Groiß präzisierte, sieht das Gesetz nun die Bestellung eines
Kurators vor, wenn das Bezirksgericht von einem außerbücherlichen Erwerb Kenntnis erlangt.
Atomhaftung: Österreich pocht auf Beibehaltung seiner Standards
Anlass für einen Exkurs in Richtung Atompolitik bot den Abgeordneten ein Bericht der Bundesregierung über
den internationalen Rechtsbestand in Sachen Atomhaftung (III-114 d.B.). Der Justizminister informiert darin über
die Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden und stellt diese auch in Relation
zu den inländischen Normen. Auffallend ist dabei, dass das österreichische Atomhaftungsgesetz im Gegensatz
zu den internationalen Haftungssystemen keine Haftungsobergrenzen kennt und zudem auch einen österreichischen
Gerichtsstand vorsieht. Aus österreichischer Sicht dürfe die Anwendbarkeit dieser Grundsätze des
Gesetzes in keiner Weise durchbrochen werden, warnt das Ministerium.
"Auf der Ebene des internationalen Atomhaftungsrechts hat sich leider nichts getan", umriss Justizminister
Wolfgang Brandstetter die Situation und kam ebenso wie die Abgeordneten Nikolaus Berlakovich (V) und Albert Steinhauser
(G) zu dem Schluss, das österreichische Haftungsrecht sei nach wie vor unvergleichlich besser als die ausländischen
Rechtsregime. SPÖ-Abgeordnete Elisabeth Grossmann sprach sogar von einer Begünstigung der Atomenergie
durch die internationalen Haftungsregeln und wies darauf hin, dass Betreiber von Atomanlagen im Gegensatz zu anderen
Energieträgern keine Gefährdungshaftung trifft.
Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen und gilt damit als im Ausschuss enderledigt.
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