Landesregierung stellt sich in Frage des Bettelverbots gegen die Verfassungsbeschwerde des
Landes-Volksanwalts
Bregenz (vlk) - Bei der Regierungssitzung vom 28.06. stand der Aufhebungsantrag des Vorarlberger Volksanwalts
zum erlassenen Bettelverbot der Stadt Bregenz auf der Tagesordnung. Der Volksanwalt hat eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof
gegen die Bestimmungen in Bregenz eingebracht. Die Haltung der Landesregierung steht aber jener des Volksanwalts
entgegen. In einer Äußerung der Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof wird klar fest gehalten,
dass das Bettelverbot der Stadt sowohl sachlich gerechtfertigt als auch notwendig ist. „Wir stehen hinter Bregenz“,
betont Landeshauptmann Markus Wallner.
Der Volksanwalt hatte damit argumentiert, dass das Bregenzer Bettelverbot dem Gleichheitsgrundsatz und der Europäischen
Menschenrechtskonvention widerspreche.
In einer ausführlichen Äußerung an den Verfassungsgerichtshof zum Aufhebungsantrag des Vorarlberger
Volksanwalts in Sachen Bettelverbot in Bregenz stärkte die Landesregierung heute der Landeshauptstadt den
Rücken. „Wir sind der Meinung, dass die Verordnung der Stadt Bregenz sowohl gerechtfertigt als auch notwendig
ist und sie im Einklang mit den herrschenden gesetzlichen Bestimmungen steht. Wir können die Begründungen
des Volksanwalts nicht nachvollziehen“, fasst Wallner die Haltung der Landesregierung zusammen.
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