Agrarlandesrätin Verena Dunst setzt Maßnahmen gegen Existenzbedrohung der kleinstrukturierten
Betriebe im Burgenland
Eisenstadt (blms) - Als Reaktion auf die Frostschäden Ende April 2016 wurde Anfang Mai dieses Jahres
in einer außerordentlichen Landesagrarreferentenkonferenz eine „TASK FORCE FROST“ eingesetzt, deren Aufgabe
es war, eine Entschädigungsrichtlinie zu erarbeiten, die letztlich als einheitliche überregionale Lösung
präsentiert und auch verabschiedet werden kann. Das Thema „Frostschäden - Entschädigungsregel“ stand
auch letzte Woche in Eugendorf/Salzburg im Mittelpunkt einer weiteren Agrarreferententagung der Länder mit
Bundesminister Andrä Rupprechter. „Mein Grundanliegen war hier von Anfang an, ein Sterben unserer teils kleinstrukturierten
Betriebe zu verhindern, denn zurzeit stellt - wie aus dem aktuellen ‚Grünen Bericht‘ hervorgeht - pro Tag
ein landwirtschaftlicher Betrieb im Burgenland seine Tätigkeit ein. Das darf so nicht weitergehen! Daher war
und ist es mir als Agrarreferentin, aber auch Landeshauptmann Hans Niessl und Finanzreferent Landesrat Helmut Bieler
wichtig, in dieser absoluten Ausnahmesituation unbürokratisch und vor allem rasch zu helfen, denn nur wer
rasch hilft, hilft doppelt und nur wer an der richtigen Stelle hilft, hilft auch nachhaltig. Um diese Hilfe auslösen
zu können, müssen bis 15. September 2016 die jeweiligen Förderansuchen für alle Kulturen -
inklusive Wein - bei der Landwirtschaftskammer gestellt werden“, so Agrarlandesrätin Verena Dunst in einer
Pressekonferenz am 27.06. gegenüber Medienvertretern.
Wichtig ist es nämlich, so Dunst weiter, dass das Geld auch dort ankommt, wo es wirklich gebraucht wird, wo
eine Existenzbedrohung des Betriebes vorliegt. Vor allem den kleinen Betrieben im Burgenland muss hier geholfen
werden. Den Kleinen war es in den letzten Jahren, auch wegen der schwierigen Situation im Obst- und Weinbau, kaum
möglich, Rücklagen zu bilden, um eine solche Situation abfedern zu können. Es freut mich deshalb
besonders, dass alle Agrarlandesräte an einem Strang gezogen haben, um einen nationalen Schulterschluss zu
ermöglichen. Ich danke deshalb allen Beteiligten, die hier im Sinne des Erhalts unserer regionalen Landwirtschaft
gehandelt haben, denn wir müssen die Versorgung mit gesunden regionalen Produkten auch in Zukunft sicherstellen.
Zu berücksichtigende Parameter
Es handelt sich bei der Frostentschädigung für die Landwirte um eine bundesgesetzliche Regelung.
Neben dem Katastrophenfonds für nicht versicherbare Kulturen, wie das Steinobst, der zu 60/40 % durch Bund
und Länder kofinanziert wird, und der Bezuschussung der Hagelversicherung mit jeweils 25 % durch Bund und
Länder, wird aufgrund der heurigen Ausnahmesituation wegen der Frostschäden Ende April ein Sonderkatastrophenfonds
als einmalige Hilfestellung mit 100 Millionen Euro (50/50 Bund/Länder) eingerichtet. Der Sonderkatastrophenfonds
dient zur Entschädigung existenzbedrohter Betriebe in den betroffenen Bundesländern. Wie viel jeder Landwirt
und somit auch das Burgenland konkret bekommt, ist noch nicht zu beziffern und von verschiedenen Faktoren abhängig.
Besonders wichtig sind dabei natürlich die trotz Frost noch zu erzielende Erntemenge und der daraus resultierende
tatsächliche Schaden. Dieser Schaden kann und wird allerdings im Weinbau erst mit der Erntemeldung bis spätestens
15.11.2016 feststehen. Im Obstbau sind im Burgenland bereits seit Mai Schätzungskommissionen unterwegs, um
die Schäden zu erheben, da es hier keine Erntemeldung, wie im Weinbau, gibt. Exakte Zahlen wird es also erst
Ende des Jahres geben.
Die nächsten Schritte
Parallel zu den Schätzkommissionen, die im Obstbau unterwegs, um die exakten Ausfälle und Schäden
beziffern zu können, wurde durch eine Anfang Mai durch die Landesagrarreferentenkonferenz (LARK) einberufenen
„TASK FORCE FROST“ eine Richtlinie erarbeitet, wie bei existenzbedrohten Härtefällen, die darüber
hinaus nicht versichert sind, geholfen wird. Es wurden konkrete Parameter bestimmt, die als nationaler Schulterschluss
in allen Bundesländern gleich gelten werden. Dabei wurde auf die konkreten Vorschläge von Bund und Ländern
eingegangen - alles unter ständiger Berücksichtigung des EU-Rechts. Diese Richtlinie liegt derzeit nach
vorbehaltlicher Beschlussfassung der LARK in Brüssel zur Ratifizierung.
Die weitere Zeitleiste
Eines der wichtigsten Ziele der LARK war neben einer einheitlichen Lösung auch eine unbürokratische
Abwicklung. Diese wird dazu führen, dass den betroffenen und existenzgefährdeten Agrarproduzenten rasch
geholfen werden kann, und dass die Hilfe auch dort ankommt, wo sie benötigt wird. Dieser Vorgabe der LARK
wurde vollinhaltlich Rechnung getragen, indem man beim Weinbau auf die vorliegenden Erntemeldungen zurückgreift
und im Obstbau die Schäden an den einzelnen Kulturen von Schätzkommissionen im Vieraugenprinzip festgestellt
werden. Dunst dazu abschließend: „Unsere Agrarproduzenten brauche schnelle und unbürokratische Hilfe.
Man hat sich darauf verständigt, dass im Obstbau die vollständige Hilfeleistung bis Ende des Jahres abgeschlossen
sein wird. Im Weinbau wird es wegen der späteren Erntemeldung bis Februar/März 2017 zu den Auszahlungen
kommen.“
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