Hauptausschuss des Nationalrats stimmt Terminvorschlag der Bundesregierung für Wahlwiederholung
zu
Wien (pk) - Die Österreicherinnen und Österreicher werden am 2. Oktober 2016 wieder zu den Wahlurnen
gebeten, um ein neues Staatsoberhaupt zu bestimmen. Nachdem der Verfassungsgerichtshof die Stichwahl vom 22. Mai
2016 zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer aufgehoben und eine Wiederholung der Wahl im gesamten
Bundesgebiet angeordnet hat, müssen die beiden Kandidaten nochmals um die Gunst der Bürgerinnen und Bürger
werben. Der Hauptausschuss des Nationalrats genehmigte am 8. Juli den mittels einer entsprechenden Verordnung der
Bundesregierung vorgeschlagenen Wahltermin einstimmig.
Innenminister Wolfgang Sobotka bekräftigte nochmals gegenüber den Abgeordneten, dem klaren Auftrag des
Verfassungsgerichtshofs nachzukommen und am Wahltag vor 17.00 Uhr keine Ergebnisse veröffentlichen zu lassen.
Er selbst werde auch am Wahlsonntag noch kein Wahlergebnis verkünden, das werde er erst dann tun, wenn es
endgültig feststeht. Dabei werde es keinerlei zeitlichen Druck auf die Wahlbehörden geben.
Wahlrecht
Da es sich um eine Wahlwiederholung handelt, haben jene Wählerverzeichnisse Geltung, die schon bei den
Wahlgängen am 24. April und am 22. Mai 2016 in den örtlichen Wahllokalen herangezogen worden sind. Das
bedeutet, dass nur jene Österreicherinnen und Österreicher, die bei diesen beiden Urnengängen wahlberechtigt
waren, jetzt auch wahlberechtigt sind. Wer nach dem 24. April 2016 das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist bei dieser
Wahl weiterhin nicht stimmberechtigt.
Personen, die seit dem Stichtag 23. Februar 2016 ihren Hauptwohnsitz geändert haben, sind nach wie vor in
jener Gemeinde wahlberechtigt, in der sie am Stichtag gewohnt haben.
Stimmabgabe
Die Wahlberechtigten können ihre Stimme in dem für sie zuständigen Wahllokal abgeben, sie haben
aber auch die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte in einem anderen Wahllokal oder per Briefwahl zu wählen.
Im Ausland werden Wahlkarten jedenfalls rechtzeitig nach Österreich weitergeleitet, wenn sie bei einer österreichischen
Vertretungsbehörde bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag, bei Vertretungsbehörden außerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraums oder außerhalb der Schweiz bis zum neunten Tag vor dem Wahltag abgegeben
werden. Die Wahlkarte muss jedenfalls am Wahltag um 17.00 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde einlangen oder
bis zu diesem Zeitpunkt in einem beliebigen Wahllokal während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben
worden sein. Bettlägerigen Personen stehen so genannte "fliegende Wahlbehörden" zur Verfügung.
Wahlpflicht besteht nicht.
Wahlkarten für die Wiederholungswahl können unmittelbar nach Kundmachung des Termins bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde
beantragt werden, spätestens jedoch schriftlich bis zum 28. September und mündlich bis zum 30. September
2016, 12.00 Uhr. Etwa vier Wochen vor dem Wahltag werden wieder Wahlkarten zur Verfügung ehen.
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