Flächendeckende Arzneimittelversorgung bleibt gewährleistet
Luxemburg/Wien (apothekerkammer) – Das Apothekengesetz sieht vor, dass bei der Neuerrichtung von Apotheken
den bestehenden Nachbarapotheken jeweils 5.500 zu versorgende Personen verbleiben müssen. Im Jahr 2014 hat
der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Grenze von 5.500 zu versorgenden Personen als zu starr erachtet. Die
vom EuGH geforderte Flexibilisierung wurde bereits mit der letzten Apothekengesetznovelle umgesetzt, allerdings
eingeschränkt auf ländliche und abgelegene Gebiete. Nun hat der EuGH mit einer neuerlichen Entscheidung
klargestellt, dass eine Einschränkung auf ländliche Gebiete unzulässig ist. Es muss überall
in Österreich möglich sein, im Rahmen der Bedarfsprüfung unter bestimmten Bedingungen die Personengrenze
von 5.500 zu unterschreiten.
Die Gesetzesbestimmung der letzten Apothekengesetznovelle muss daher im Lichte dieses Urteils interpretiert werden
und findet überall dort Anwendung, wo besondere örtliche Verhältnisse eine Unterschreitung der Personengrenze
erfordern. Die Bedarfsprüfung für Apotheken bleibt weiterhin aufrecht, die Behörden haben aber nun
mehr Flexibilität darin, in bestimmten Fällen Ausnahmen zuzulassen, wenn dies der Versorgung der Bevölkerung
dienlich ist.
„Die Bedarfsregelung und die dadurch resultierende flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln
und Gesundheitsdienstleistungen ist ein österreichisches Erfolgsmodell und hat sich seit Jahrzehnten bewährt“,
so Mag. pharm. Max Wellan, Präsident der Österreichischen Apothekerkammer. „Das Vertrauen der Bevölkerung
in die Apothekerinnen und Apotheker erreicht in allen Studien Spitzenwerte. Leistungsfähige Apotheken - die
dort sind wo die Menschen sie brauchen - sind dafür Voraussetzung“, betont Mag. Wellan.
Der Fortbestand der Bedarfsregelung ist im Hinblick auf die gute, flächendeckende Versorgung der Österreicherinnen
und Österreicher mit Arzneimitteln und Gesundheitsdienstleistungen erforderlich und sinnvoll. Dies belegt
auch eine europäische Vergleichsstudie (Impact of pharmacy deregulation in European countries, Autoren: Sabine
Vogler, Danielle Arts, Katharina Sandberger, März 2012) von Apothekensystemen in deregulierten und regulierten
Ländern wie Österreich. Diese Studie zeigt, dass es ohne Bedarfsregelung zu vermehrten Eröffnungen
von neuen Apotheken an wirtschaftlich attraktiven Standorten, vor allem in Einkaufszentren, kommt. Für Menschen
in weniger frequentierten Lagen und Wohngegenden besteht somit die Gefahr einer schlechteren Versorgung mit Arzneimitteln
und Gesundheitsdienstleistungen.
Apotheken auf einen Blick
In Österreich spielen die öffentlichen Apotheken eine wichtige Rolle als Gesundheitsnahversorger.
Ob Großstadt, Kleinstadt oder Gemeinde: Die österreichischen Apotheken liefern Qualität auf höchstem
Niveau. Das bestehende Apothekensystem garantiert eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung
mit Arzneimitteln und stellt die Versorgung der Patienten in den Mittelpunkt. Insgesamt beraten rund 6.000 akademisch
ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker in 1.360 Apotheken die Bevölkerung in Gesundheitsfragen. Zusätzlich erbringen über
350 Apothekerinnen und Apotheker wertvolle Versorgungs- und Beratungsleistungen für die Patienten in den österreichischen
Krankenanstalten.
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