Mieterhöhung für 13.394 Wohnungen
 mit sofortiger Wirkung ausgesetzt

 

erstellt am
08. 07. 16
11:00 MEZ

LH Kaiser, LHStv.in Schaunig: „Wir kämpfen dafür, dass sich die Kärntner ihre Mieten leisten können!“ - Einhebung des Erhaltungsbeitrags bis Jahresende ausgesetzt - Runder Tisch, um einheitliche Vorgehensweise für sozial verträgliche Lösung zu finden
Klagenfurt (lpd) - „Die Mieten in Kärnten müssen für alle leistbar bleiben. Wir tun alles im Rahmen unserer Möglichkeiten, um Familien, in Partnerschaft Lebende und Singles vor existenzbedrohenden Mieterhöhungen zu beschützen“, betonten Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser und Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig am 07.07. in der Diskussion um steigende Mietpreise aufgrund eines Bundesgesetzes. Dank ihres Einsatzes wird nun ein großer Teil der teils drastischen Mieterhöhungen bei Genossenschaftswohnungen mit sofortiger Wirkung vorerst zurückgenommen.

Auf Initiative von Kaiser und Schaunig als Eigentümervertreterin der Landeswohnbau Kärnten (Neue Heimat, Kärntner Heimstätte, GWG) beauftragte der Aufsichtsrat heute die Geschäftsführung, die seit 1. Juli geltende Mieterhöhung auszusetzen. „Das bedeutet für die in 11.443 Wohnungen lebenden Menschen eine unmittelbare Erleichterung“, so Kaiser und Schaunig, die darüber hinaus die anderen Wohnbaugenossenschaften eindringlich dazu aufrufen, in dieser Causa mit Besonnenheit vorzugehen. Sowohl die Vorstädtische Kleinsiedlung (1386 Wohneinheiten), als auch das Kärntner Friedenswerk (565 Wohneinheiten) haben heute bereits signalisiert, die Erhöhung ebenfalls vorerst auszusetzen. Schaunig lädt nun alle Wohnbaugenossenschaften zu einem runden Tisch, um eine einheitliche Vorgehensweise zu ermöglichen. „Jedes einzelne Objekt wird noch einmal überprüft.“

Grund für die Erhöhung der Mieten war eine neue bundesgesetzliche Regelung, wonach der Vermieter künftig für Reparaturen aller Einrichtungen und Ausstattungen, die von ihm zur Verfügung gestellt wurden (Böden, Heizung, Badewanne), aufkommen muss. Im Gegenzug kann er von seinen Mietern einen höheren Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) einheben. Weiter sieht das Gesetz vor, dass dieser EVB nicht mehr, wie bisher, im 11. und 21. Jahr ab Erstbezug angehoben werden darf – was in der Vergangenheit zu sprunghaften und drastischen Mieterhöhungen führte – sondern ab dem sechsten Jahr in moderaten jährlichen Steigerungen. In Zukunft sollen damit drastische Sprünge vermieden werden. „Durch die Umstellung vom alten aufs neue System geschah nun genau das Gegenteil von dem, was mit dem Gesetz eigentlich beabsichtigt wurde“, erklärte Schaunig. Diesen negativen Effekt gilt es nun abzumildern. „Wir setzen uns alle an einen Tisch und werden so lange nach Lösungen suchen, bis wir ein für alle Beteiligten verträgliches Ergebnis gefunden haben.“ Dort, wo Erhöhungen aufgrund des Bundesgesetzes unumgänglich sind, soll vorab eine eingehende Mieterinformation stattfinden.

 

 

 

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