Patentamt soll serviceorientierter werden
Wien (pk) - Im Zuge einer Neuorientierung des Patentamts hat der Nationalrat am 07.07. die Bestimmungen
über die Teilrechtsfähigkeit aufgehoben. Damit wird die bisherige Trennung in einen hoheitsrechtlichen
und teilrechtsfähigen Bereich, die nach Ansicht des Gesetzgebers zu Doppelgleisigkeiten und Mehraufwand geführt
hat, beendet. Für eine entsprechende Gesetzesänderung sprach sich heute die Mehrheit des Nationalrats
aus.
Verbunden mit der Novelle des Patentamts erfolgte auch eine Klarstellung zur Biopatentrichtlinie, die Patente auf
Züchtungen eindeutig ausschließen soll. Das Plenum bestätigte damit auch eine Ausschussfeststellung
des Forschungsausschusses in Hinblick auf zukünftige Entwicklungen in diesem Bereich, und stimmte dann einhellig
einem Entschließungsantrag zu, in dem festgehalten wird, dass die Bundesregierung diese Linie auch auf EU-Ebene
vertreten soll.
Doppelstruktur des Patentamts wird beseitigt
Der Hintergrund der Neuausrichtung des Patentamts sind die für 2017 erwarteten EU-Rechtsakte über
einen einheitlichen Patentschutz und ein einheitliches Patentgericht. Die Neuerung wurde von allen Fraktionen außer
den Freiheitlichen begrüßt.
Nicht begeistert über die Umstrukturierung zeigte sich Gerhard Deimek seitens der Freiheitlichen. Die Änderungen
entsprechen aus seiner Sicht nicht dem, was der Rechnungshof empfohlen hat, und bringen keine Einsparungen. Deimek
bezweifelte zudem, dass es eine erkennbare Strategie der Regierung für die Wahrung von Patentrechten gibt.
Die Behebung der Doppelstruktur des Patentamts war unumgänglich notwendig, sagte Philip Kucher (S). Er halte
es für wichtig, das Patentamt zu einem modernen und innovativen Dienstleistungsbetrieb umzugestalten. Das
sei angesichts der internationalen Entwicklung wichtig, China verfolge beispielsweise eine offensive Patenstrategie.
Sein Fraktionskollege Gerald Klug betrachtete es als wichtigen Punkt der Novelle, dass das österreichische
Patentamt sich künftig in erster Linie für österreichischen Erfindergeist stark machen und den Wirtschaftsstandort
stärken wird.
Auch Elmar Mayer (S), Eva-Maria Himmelbauer (V) und Ruperta Lichtenecker (G) begrüßten die Neustrukturierung,
weil damit die Empfehlungen des Rechnungshofs vollständig umgesetzt werden. Doppelgleisigkeiten wurden beseitigt
und der Servicecharakter gestärkt, waren sie sich einig. Mayer und Himmelbauer begrüßten zudem,
dass weitere Schritte gesetzt werden, um den Servicecharakter des Patentamts zu verbessern. Damit spiele es eine
wichtige Rolle für die Gründerland-Strategie der Bundesregierung, mit der Start Ups bei der Ausreifung
von Geschäftsideen unterstützt werden sollen. Auch Lichtenecker sah das Patentamt als wichtigen Partner
für innovative Unternehmen und die Wirtschaft.
Die Rolle des geistigen Eigentums werde immer wichtiger, sagte der Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie Jörg Leichtfried. Mit der Novelle sei man auf dem richtigen Weg, ein starkes nationales Patentamt
zu schaffen, sagte Leichtfried. Dieses solle klar dienstleistungsorientiert sein und innovative Unternehmen fördern.
Abgeordnete sprechen sich gegen Patente auf konventionelle Züchtungen aus
Die Novelle enthält auch eine Klarstellung, die der Biopatent-Richtlinie in vollem Umfang Geltung verschaffen
soll. Der Biopatent-Richtlinie war bisher nicht eindeutig zu entnehmen, ob auch Pflanzen und Tiere, die ausschließlich
durch "im Wesentlichen biologische Verfahren" gewonnen werden, von einer Patentierung ausgenommen sind.
Da unter den Abgeordneten jedoch breiter Konsens darüber besteht, keine Patentierung von konventionell gezüchteten
Nutzpflanzen und Nutztieren zuzulassen, wird das nun eindeutig festgehalten.
In Zusammenhang mit der Gesetzesänderung haben sich die Fraktionen einhellig auch auf eine Ausschussfeststellung
verständigt, in der festhalten ist, dass die hohen österreichischen Standards auch in Zukunft eingehalten
werden sollen. Auch im Falle zukünftiger wissenschaftlicher Entwicklungen soll der Intention des Gesetzgebers
entsprochen werden, keine Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen zu ermöglichen, die vollständig im
Wege natürlicher Züchtungsverfahren gewonnen wurden.
Mit der Ausschussfeststellung sei klargestellt worden, dass die weitere Entwicklung vom Gesetzgeber im Augen behalten
wird, sagte Eva-Maria Himmelbauer (V). Das sei für Österreich als wichtigen Standort der Life Sciences
wichtig. Auch Wolfgang Pirklhuber (G) unterstrich die Bedeutung der Ausschussfeststellung. Vielen Menschen sei
es wichtig, dass das Eigenrecht der Natur gewahrt bleibe, sie sei wertvoll für sich und wir müssten anerkennen,
dass wir Teil der Biosphäre sind.
Da Österreich nicht zufrieden ist mit dem Umgang des Europäischen Patentamts mit Patenten auf Organismen,
haben die Abgeordneten Nikolaus Berlakovich (V) und Philip Kucher (S) eine Entschließung eingebracht. Darin
wird gefordert, dass die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene dafür einsetzt, dass es keine Patentierung
von konventionell gezüchteten Pflanzen und Tieren gibt. Diese Entschließung wurde einstimmig angenommen.
"Die Natur ist keine Erfindung", sagte Kucher, Graubereiche der Biopatent-Richtlinie gehörten beseitigt,
um solche unerwünschten Patente auszuschließen.
Berlakovich erläuterte, das Europäische Patentamt habe durch eine spitzfindige juristische Auslegung
auch Patente auf Neuzüchtungen von Pflanzen möglich gemacht. Daher sei ein eindeutiges Patentverbot für
konventionelle Pflanzenarten und Tierrassen notwendig, wie es auch in Petitionen von der Zivilgesellschaft gefordert
wurde. Alte Pflanzensorten und Haustierrassen müssten erhalten und der freie Zugang zu Züchtungsmaterial
erhalten bleiben, unterstrich Berlakovich. Da die EU plane, im Herbst die Biopatentrichtlinie zu präzisieren,
werde Österreich seine Auffassung vertreten, doch sei ein Erfolg nicht gesichert. Die Diskussion werde daher
weitergehen müssen. Gerald Klug (S) sah es ebenfalls als wichtig an, dass das österreichische Parlament
hier ein klares Signal Richtung Europa setzt.
Die fraktionslosen Abgeordneten Rupert Doppler und Marcus Franz sowie Ulrike Weigerstorfer (T) und Ruperta Lichtenecker
(G) sahen es ebenfalls als Selbstverständlichkeit an, dass es keine solche Patente geben darf. Die Klarstellung
der Biopatent-Richtlinie sei auch ein Erfolg der BürgerInnen, die sich in Petitionen dafür ausgesprochen
hatten. Franz betonte, mit dem Fortschritt der Gentechnik werden wichtige ethische Fragen aufgeworfen, die schwer
zu beurteilen seien. Auf den Gesetzgeber warteten hier große Herausforderungen. Gerald Deimek (F) sagte,
er vertraue darauf, dass der Minister die Position des österreichischen Parlaments in der EU vertreten werde.
Claudia Gamon (N) wandte sich gegen unseriöse Stimmungsmache und einen falsch verstandenen Naturschutzgedanken.
Der technische Fortschritt im Biotechnikbereich habe viel positives Potenzial, etwa in Form neuer Heilverfahren.
Ein Büro für Technologiefolgenabschätzung wäre daher für das Parlament sehr wichtig, um
Zukunftsthemen beurteilen und aktiv vermitteln zu können.
Bundesminister Jörg Leichtfried sprach sich in einer kurzen Stellungnahme klar gegen Patente auf Leben aus.
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